Hochschulwechsel

Ein Hochschulwechsel ist die Fortsetzung des Studiums an einer anderen Universität.

Wer an einer anderen deutschen oder ausländischen Hochschule immatrikuliert ist oder war und künftig an der Universität Greifswald weiter studieren will, sollte

  • sich vergewissern, ob der gewünschte Studiengang (Art der Abschlussprüfung, Fächerkombination) hier möglich ist;
  • prüfen, ob für den gewünschten Studiengang der Universität Greifswald bzw. für den Studienabschnitt (Grund- oder auch Hauptstudium) Zulassungsbeschränkungen bestehen und ob deshalb eine Bewerbung erforderlich ist;
  • sich erkundigen, ob er oder sie alle sonstigen Immatrikulationsvoraussetzungen (z.B. ausreichende Hochschulreife, Sprachkenntnisse etc.) erfüllt;
  • sich an der Heimathochschule erst exmatrikulieren, wenn der Studienplatz an der Universität Greifswald sicher ist.

Voraussetzung der Einschreibung

Voraussetzung für die Einschreibung in Greifswald ist eine Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit dem Vermerk über bereits absolvierte Fachsemester. Wird der bisherige Studiengang beibehalten, erfolgt die Einschreibung in das nächsthöhere Fachsemester. Wird gleichzeitig ein Studiengangwechsel beantragt, ist bei fachverwandten Studienfächern/-gängen die Vorlage eines Anrechnungsbescheides des zuständigen Prüfungsausschusses/Prüfungsamtes erforderlich.

Höhere Fachsemester der Diplomstudiengänge

Aufgrund der Fristenregelung in Diplomstudiengängen sollte vor der Immatrikulation in das 5. Fachsemester die Diplomvorprüfung abgelegt sein, ansonsten ist es fraglich, ob diese Prüfung noch innerhalb der vorgeschriebenen Frist möglich ist. Ähnliches gilt für das Hauptstudium - nähere Auskünfte erteilen die Zentrale Studienberatung oder das Zentrale Prüfungsamt.

Freie Studiengänge

Eine Bewerbung ist in freien Studiengängen nicht erforderlich, die Immatrikulation ist innerhalb der festgesetzten Fristen zu beantragen.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Bestehen in dem beantragten Studiengang Kapazitätsbeschränkungen (z.Z. sind dies die Studiengänge Medizin/Staatsexamen, Zahnmedizin/Staatsexamen, Pharmazie/Staatsexamen, Psychologie/Diplom, Humanbiologie/Diplom und Geographie/Lehramt Gymnasium), muss zuvor form- und fristgerecht die Zulassung beantragt werden. Antragsschluss (Ausschlussfrist) ist der

  • 28. Februar für ein Sommersemester und
  • 31. August für ein Wintersemester.