Zweit- oder Nebenhörer

Wer nicht an der Universität Greifswald eingeschrieben ist, kann trotzdem an Veranstaltungen der Universität teilnehmen. Student/-inn/-en an anderen Universitäten und Hochschulen können sich als Zweithörer, alle anderen als Gasthörer anmelden.

Zweit- oder Nebenhörer kann werden, wer an einer anderen Hochschule in Deutschland eingeschrieben ist und an Lehrveranstaltungen der Universität Greifswald teilnehmen möchte.

Studieninteressierte können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten auf Antrag zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen oder für einen gesamten Studiengang zugelassen werden und können nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung Leistungsnachweise erbringen. Der Antrag auf Zulassung als Zweithörer ist innerhalb der Immatrikulationsfristen im Studierendensekretariat zu stellen.

Die Zulassung kann versagt werden,

  • wenn es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt oder
  • soweit die Zulassung zu bestimmten Lehrveranstaltungen oder Prüfungen nach Maßgabe der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung eingeschränkt ist.

Zweithörer erhalten eine Bescheinigung über die Zulassung, sie werden nicht eingeschrieben.

Zu beachten ist, dass nach den Studienordnungen in Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie eine Teilnahme an scheinpflichtigen Veranstaltungen für Zweithörer generell nicht möglich ist!

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde

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