Studienplatztausch

Neben der Möglichkeit, sich in zulassungsbeschränkten Studiengängen, d.h. Studiengängen mit numerus clausus, als Ortswechsler um einen Studienplatz zu bewerben, können sich Interessenten auch um einen Tauschpartner bemühen.

Informationen dazu erteilen das Studierendensekretariat und die Zentrale Studienberatung. Voraussetzung ist, dass beide Partner im gleichen Studiengang und Fachsemester mit vergleichbarem Studienstand endgültig eingeschrieben sind und ihre Hochschulzugangsberechtigung zum gewünschten Studium in Mecklenburg-Vorpommern berechtigt. Der Tauschvorgang bedarf der Genehmigung der beteiligten Hochschulen und ist nur innerhalb der Immatrikulationsfrist möglich. Der Tausch ist auf dem dafür vorgesehen Antragsformular innerhalb der Immatrikulationsfrist zu beantragen und von beiden Antragstellern zu unterschreiben. Die Immatrikulation kann erst nach der Exmatrikulation der Tauschpartner erfolgen.

Tauschpartner

Um Tauschpartner muss man sich selbst bemühen. Unterstützung kann man beispielsweise finden beim:

Verein für studentische Belange e. V. (VSB)

Büro für Studienplatztausch
Fronhof 1
53520 Reifferscheid
Telefon +49 2691 9326430
vsbstudienplatztauschde
www.studienplatztausch.de