Verwählt? Änderung im Studienfach

Hin und wieder kann es vorkommen, dass man feststellt, dass das gewählte Studienfach nicht das hält, was man sich davon versprochen hatte. Dann tut man gut daran, beizeiten den Studiengang zu wechseln.

Ein Studiengangwechsel ist der Wechsel des Studienfaches, der Kombination von Teilstudiengängen, der Abschlussart oder mehrerer dieser Kategorien.

Ist eine Bewerbung notwendig?

Zunächst sollten Sie prüfen, ob das gewünschte Fach, in das Sie wechseln wollen, zulassungsbeschränkt ist. Sollte das der Fall sein, müssen Sie sich zunächst bewerben.
Verfügen Sie in dem gewählten Studiengang über keine anrechenbaren Studienleistungen, dann haben Sie sich in das erste Fachsemester zu bewerben. Die Bewerbung für das erste Fachsemester ist wie eine Neubewerbung zu behandeln.
Verfügen Sie über anrechenbare Studienleistungen und bestehen in dem gewählten Fach auch für höhere Fachsemester Zulassungsbeschränkungen, muss vor der Umschreibung auch hier die Zulassung beantragt werden. Im allgemeinen betrifft das die Fächer, für die auch im ersten Fachsemester Zulassungsbeschränkungen bestehen.

Antragstellung & Rückmeldung

Ist der gewählte Studiengang nicht zulassungsbeschränkt oder sind Sie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang zugelassen worden, dann können Sie einen Antrag auf Änderung im Studiengang stellen. Der Antrag ist formgebunden (= Formular) mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rückmeldefrist, nach erfolgter Rückmeldung, spätestens aber bis zum Ende der Immatrikulationsfrist an das Studierendensekretariat zu richten.
Ein zweiter oder weiterer Wechsel des Studienganges, eines Fachmoduls in einem Bachelorstudiengang oder eines Unterrichtsfaches im Rahmen eines Lehramtsstudienganges ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.

Unterseite: Antrag auf Änderung der Studienfächer oder der Abschlussziele 

Quereinstieg in höhere Fachsemester

Sind aus dem vorangegangenen Studium an der Universität Greifswald Studienzeiten und Studien- oder Prüfungsleistungen anrechenbar, kann die Einschreibung auch in ein höheres Fachsemester erfolgen (Quereinstieg). Erforderlich ist dazu die Vorlage eines Anrechnungsbescheides des zuständigen Prüfungsausschusses bzw. des Zentralen Prüfungsamtes. Hierbei ist zu beachten, dass nach den geltenden Prüfungsordnungen für Bachelor- und Diplomstudiengänge gleichwertige Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen von Amts wegen angerechnet werden müssen.

Doppelstudium

Für die Eintragung eines weiteren Studiengangs (Doppelstudium) gelten die Vorschriften enstprechend.

BAföG-Empfänger/innen

Für BAföG-Empfänger/-innen empfiehlt es sich, sich im Amt für Ausbildungsförderung über mögliche Konsequenzen eines Studiengangswechsels informieren zu lassen.