Verwählt? Änderung im Studienfach
Hin und wieder kann es vorkommen, dass man feststellt, dass das gewählte Studienfach nicht das hält, was man sich davon versprochen hatte. Dann tut man gut daran, beizeiten den Studiengang zu wechseln.
Ein Studiengangwechsel ist der Wechsel des Studienfaches, der Kombination von Teilstudiengängen, der Abschlussart oder mehrerer dieser Kategorien.
Zentrale Studienberatung
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1293
zsbuni-greifswaldde
Ist eine Bewerbung notwendig?
Zunächst sollten Sie prüfen, ob das gewünschte Fach, in das Sie wechseln wollen, zulassungsbeschränkt ist. Sollte das der Fall sein, müssen Sie sich zunächst bewerben:
- Verfügen Sie in dem gewählten Studiengang über keine anrechenbaren Studienleistungen, dann müssen Sie sich in das erste Fachsemester bewerben. Die Bewerbung für das erste Fachsemester wird wie eine Neubewerbung behandelt.
- Verfügen Sie über anrechenbare Studienleistungen und bestehen in dem gewählten Fach auch für höhere Fachsemester Zulassungsbeschränkungen, müssen Sie sich vor der Umschreibung auch hier in ein höheres Fachsemester bewerben. Im allgemeinen betrifft das die Fächer, für die auch im ersten Fachsemester Zulassungsbeschränkungen bestehen.
Studierendensekretariat
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Quereinstieg in höhere Fachsemester
Falls Sie aus dem vorangegangenen Studium an der Universität Greifswald Studienzeiten und Studien- oder Prüfungsleistungen anrechnen lassen können, können Sie sich auch in ein höheres Fachsemester einschreiben lassen. (Quereinstieg). Erforderlich ist dazu die Vorlage eines Anrechnungsbescheides. Bitte beantragen Sie die Anrechung, bevor Sie einen Antrag auf Änderung im Studiengang stellen, beim zuständigen Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt. Beachten Sie hierbei, dass nach den geltenden Prüfungsordnungen für Bachelor- und Diplomstudiengänge gleichwertige Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen von Amts wegen angerechnet werden müssen.
Zentrales Prüfungsamt
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1278
Telefax +49 3834 420 1279
zpauni-greifswaldde
Antragstellung & Rückmeldung
Ist der gewählte Studiengang nicht zulassungsbeschränkt oder sind Sie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang zugelassen worden, dann können Sie einen Antrag auf Änderung im Studiengang stellen. Der Antrag ist formgebunden (= mit Formular). Reichen Sie den Antrag bitte mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rückmeldefrist, nach erfolgter Rückmeldung, spätestens aber bis zum Ende der Immatrikulationsfrist beim Studierendensekretariat ein.
Einen zweiten oder weiteren Wechsel des Studienganges, eines Fachmoduls in einem Bachelorstudiengang oder eines Unterrichtsfaches im Rahmen eines Lehramtsstudienganges, können Sie nur bei vorliegen eines wichtigen Grundes beantragen.
Einzureichende Unterlagen
- ggf .Zulassungsbescheid (bei zulassungsbeschränkten Fächern)
- ggf. Entscheidung über die Anrechnung von Leistungen/Fachsemestern (bitte Fristen beachten)
- ggf. schriftliche Begründung (zweiter oder weiterer Fachwechsel)
- ggf. Zeugnis über bereits abgelegte Abschlussprüfungen
Doppelstudium
Für die Eintragung eines weiteren Studiengangs (Doppelstudium) gelten die Vorschriften enstprechend.
BAföG-Empfänger*innen
Sollten Sie ein*e BAföG-Empfänger*in sein, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich im Amt für Ausbildungsförderung über mögliche Konsequenzen eines Studiengangswechsels informieren.