Antrag auf Änderung der Studienfächer oder der Abschlussziele

Diesen Antrag stellen sie bitte innerhalb der Rückmeldefrist nach erfolgter Rückmeldung. D.h. Sie überweisen den Rückmeldebeitrag und warten bitte drei bis vier Werktage (=Banklaufzeit), bis der Rückmeldebeitrag dem Konto der Universität Greifswald gutgeschrieben wurde. Erst dann ist die Rückmeldung erfolgt. In begründeten Fällen können Sie den Antrag auf Anderung des Studiengangs bis zum Ende der Immatrikulationsfrist stellen.

Bei einem beabsichtigten Wechsel in zulassungsbeschränkte Studiengänge, d.h. Studiengänge mit numerus clausus, müssen Sie zuvor die Zulassung gesondert beantragt haben und zugelassen worden sein.

Aus dem an erster Stelle genannten Fach des neuen Studiengangs ergibt sich die Fakultätszugehörigkeit. Diese ist insbesondere auch für die Ausübung des Wahlrechts bei den Gremienwahlen maßgeblich.

Ein Antrag auf Wechsel des Studienganges, eines Faches in einem Bachelorstudiengang oder eines Unterrichtsfaches im Rahmen eines Lehramtsstudienganges ist abzulehnen, wenn es sich um einen zweiten oder weiteren Wechsel handelt und kein wichtiger Grund hierfür vorliegt.

Das aktuelle Formular finden Sie innerhalb der genannten Fristen unten zum Download.
Bitte drucken Sie das Formular vollständig aus.

Achtung!
Wir weisen darauf hin, dass alle Formulare nur mit einer eigenhändigen Unterschrift anerkannt werden!

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde

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