Welcher Wert reichte: Zulassungsgrenzen
Welche Note reichte in den vergangenen Jahren? Eine erste Orientierung geben die Tabellen der nachfolgenden Seiten. Aber Vorsicht! Zulassungsgrenzen sind abhängig von der Anzahl der Bewerber*innen und deren Zeugnissen sowie sonstigen Leistungen. Sie werden nicht vor dem Verfahren festgelegt, sondern erst danach festgestellt.
Erläuterung der Auswahlverfahren
Ein Auswahlverfahren findet dann statt, wenn zu erwarten ist, dass es mehr Studierwillige/Bewerbungen als Studienplätze gibt.
Studierendensekretariat
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Auswahl nach Hochschulzugangsberechtigung
30% der Studienplätze werden nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel: Abiturdurchschnittsnote) vergeben. Dazu werden zunächst alle Bewerber*innen nach der erreichten Punktzahl geordnet. Haben zwei Bewerber*innen die gleiche Punktzahl und können damit den gleichen Listenplatz beanspruchen, so entscheidet zwischen beiden Bewerber*innen, wer einen Dienst absolviert hat, ansonsten das Los. Aus der so aufgestellten Liste werden, wenn z.B. ein Studiengang über 60 Studienplätze verfügt, die ersten 18 Bewerber*innen zum Studium zugelassen. Die Punktzahl des*der letzten zugelassenen Bewerber*in ist dann die Zulassungsgrenze, welche (als fälschlich so genannter nc) mitgeteilt wird.
Aus der Art des Verfahrens lässt sich keine sichere Prognose über eine zukünftige Zulassung treffen. Wie die Chancen stehen, im Zulassungsverfahren zum Studium zugelassen zu werden, erfahren Sie nur, wenn Sie auch tatsächlich am Verfahren teilnehmen.
Durchschnittsnote und Punkte
Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung ohne Besuch einer gymnasialen Oberstufe erworben, so sind die Gesamtnote und die von Ihnen stattdessen belegten Fächer mit jeweils entsprechenden Punktzahlen in Ansatz zu bringen, wenn und soweit ein vergleichbares Ausbildungsziel erreicht wurde.
Nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die im Land Mecklenburg-Vorpommern erreichbaren Punkzahlen und Durchschnittsnoten; es wird bei der Festlegung der Punktzahl das arithmetische Mittel gebildet.
Note | Punkte | Note | Punkte | Note | Punkte |
---|---|---|---|---|---|
1,0 | 862 | 2,0 | 652 | 3,0 | 472 |
1,1 | 814 | 2,1 | 634 | 3,1 | 454 |
1,2 | 796 | 2,2 | 616 | 3,2 | 436 |
1,3 | 778 | 2,3 | 598 | 3,3 | 418 |
1,4 | 760 | 2,4 | 580 | 3,4 | 400 |
1,5 | 742 | 2,5 | 562 | 3,5 | 382 |
1,6 | 724 | 2,6 | 544 | 3,6 | 364 |
1,7 | 706 | 2,7 | 526 | 3,7 | 346 |
1,8 | 688 | 2,8 | 508 | 3,8 | 328 |
1,9 | 670 | 2,9 | 490 | 3,9 | 310 |
4,0 | 300 |
Auswahl in der zusätzlichen Eignungsquote
10% der Studienplätze werden in einer zusätzlichen Eignungsquote vergeben. In der Eignungsquote können insbesondere:
- das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests,
- das Ergebnis eines Gesprächs oder anderer mündlicher Verfahren, die von der Hochschule mit den Bewerber*innen durchgeführt werden,
- eine abgeschlossenen Berufsausbildung oder Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
- besondere Vorbildungen, praktischen Tätigkeiten, außerschulischen Leistungen oder außerschulischen Qualifikationen
berücksichtigt werden. Das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung und deren Einzelnoten werden hingegen nicht berücksichtigt.
In der Regel werden für die einzelne Leistungen Punkte vergeben. Diese Punkte werden addiert und daraus eine Rangliste gebildet. Haben zwei Bewerber*innen die gleiche Punktzahl und können damit den gleichen Listenplatz beanspruchen, so entscheidet zwischen beiden Bewerber, wer einen Dienst absolviert hat, ansonsten das Los. Aus der so aufgestellten Liste werden, wenn z.B. ein Studiengang über 60 Studienplätze verfügt, die ersten sechs der nach dem vorhergehenden Verfahrenschritt übrigen Bewerber*innen zum Studium zugelassen. Die Punktzahl des*der letzten zugelassenen Bewerber*in ist dann die Zulassungsgrenze in dieser Quote.
Aus der Art des Verfahrens lässt sich keine sichere Prognose über eine zukünftige Zulassung treffen. Wie die Chancen stehen, im Zulassungsverfahren zum Studium zugelassen zu werden, erfahren Sie nur, wenn Sie auch tatsächlich am Verfahren teilnehmen.
Auswahl im Auswahlverfahren der Hochschule
60% der Studienplätze werden in einem Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Im Auswahlverfahren der Hochschule können insbesondere
- folgende Kriterien der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel: Abitur):
- das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung für das gewählte Studium (Note und Punkte),
- gewichtete Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben;
- folgende Kriterien außerhalb der Hochschulzugangsberechtigung:
- das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests,
- das Ergebnis eines Gesprächs oder anderer mündlicher Verfahren, die von der Hochschule mit den Bewerber*innen durchgeführt werden,
- die Art einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
- besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten, außerschulische Leistungen oder außerschulische Qualifikationen
berücksichtigt werden. In die Auswahlentscheidung ist neben dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung mindestens ein schulnotenunabhängiges Kriterium einzubeziehen. Mindestens ein schulnotenunabhängiges Kriterium ist erheblich zu gewichten. Die Bildung von Unterquoten im Auswahlverfahren der Hochschule ist möglich.
In der Regel werden für die einzelne Leistungen Punkte vergeben. Diese Punkte werden addiert und daraus eine Rangliste gebildet. Haben zwei Bewerber*innen die gleiche Punktzahl und können damit den gleichen Listenplatz beanspruchen, so entscheidet zwischen beiden Bewerber*innen, wer einen Dienst absolviert hat, ansonsten das Los. Aus der so aufgestellten Liste werden, wenn z.B. ein Studiengang über 60 Studienplätze verfügt und keine Unterquoten gebildet wurde, die ersten 36 der nach den vorhergehenden Verfahrensschritten übrigen Bewerber*innen zum Studium zugelassen. Die Punktzahl des*der letzten zugelassenen Bewerber*in ist dann die Zulassungsgrenze in dieser Quote.
Aus der Art des Verfahrens lässt sich keine sichere Prognose über eine zukünftige Zulassung treffen. Wie die Chancen stehen, im Zulassungsverfahren zum Studium zugelassen zu werden, erfahren Sie nur, wenn Sie auch tatsächlich am Verfahren teilnehmen.
Diese Seite hat einen Kurzlink: https://www.uni-greifswald.de/studium/nc/