Grundschullehramt

Abiturbestenquote

30% der Studienplätze werden an die Abiturbesten vergeben. Die Rangliste richtet sich nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel: Abitur).

Zusätzliche Eignungsquote

10% der Studienplätze werden in einer Zusätzlichen Eignungsquote vergeben. Die Auswahl erfolgt nach einer Rangliste der Bewerber*innen. Die Platzierung auf der Rangliste richtet sich nach der Summe der folgenden Punktzahlen:

  • für ein mindestens dreimonatiges soziales Praktikum nach Abschluss der Schule 70 Punkte,
  • für Tätigkeiten als Übungsleiter*in (mindestens einmal wöchentlich) pro Jahr 50 Punkte,
  • für die Betreuung von Kindern in Ferienfreizeiten (mindestens zwei-wöchig) pro Jahr 30 Punkte,
  • für die Ableistung von Diensten im sozialen oder pädagogischen Bereich oder Au-Pair pro sechs Monate 100 Punkte,
  • für Nachhilfeunterricht oder ehrenamtlichen DaF/DaZ-Unterricht (mindestens einmal wöchentlich) pro Halbjahr 50 Punkte,
  • für die erfolgreiche Absolvierung der Eignungsprüfung für die Studiengänge Kunst und Gestaltung (Lehramt) und Bildende Kunst (Bachelor) an der Universität Greifswald
    • 250 Punkte, wenn die Eignungsprüfung mit „sehr gut“,
    • 200 Punkte, wenn die Eignungsprüfung mit „gut“, bzw.
    • 100 Punkte, wenn die Eignungsprüfung mit „ausreichend“ bestanden wurde,
  • für eine der in unten stehender Liste genannte Berufsausbildung die dort genannten Punkte.

Berufsausbildungen

Erzieher*in 300
Kinderpfleger*in 250
Sozialassistent*in/Sozialhelfer*in 250
Sozialpädagogische*r Assistent*in 250

Auswahlverfahren der Hochschule

60% der Studienplätze werden in einem Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Die Auswahl erfolgt nach einer Rangliste der Bewerber*innen. Die Platzierung auf der Rangliste richtet sich nach der Summe aus der Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung und einem Zuschlag.

Der Zuschlag wird wie folgt errechnet:

  1. die Summe der Punktzahlen des Faches Deutsch aus der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe wird mit dem Faktor „6“ multipliziert. Das Fach muss in allen vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase belegt worden sein,
  2. für Tätigkeiten als Übungsleiter*in (mindestens einmal wöchentlich) pro Jahr 50 Punkte,
  3. für die Betreuung von Kindern in Ferienfreizeiten (mindestens zweiwöchig) pro Jahr 30 Punkte,
  4. für die Ableistung von Diensten im sozialen oder pädagogischen Bereich oder Au-Pair pro sechs Monate 100 Punkte,
  5. für Nachhilfeunterricht oder ehrenamtlichen DaF/DaZ-Unterricht (mindestens einmal wöchentlich) pro Halbjahr 50 Punkte.

Von den Nummern 2 bis 5 können maximal drei in die Wertung eingebracht werden.

Zweitstudienbewerber*innen

Auswahl aufgrund einer Messzahl

Die Auswahl bzw. Erstellung der Rangliste erfolgt aufgrund einer Messzahl, die für jede*n Bewerber*in ermittelt wird. Bei Ranggleichheit gehen zunächst diejenigen vor, die einen Dienst abgeleistet haben, danach entscheidet das Los.

Die Messzahl ergibt sich aus der Summe von Punktwerten, die für das Abschlussergebnis des Erststudiums sowie für die von der*dem Bewerber*in aufgeführten Gründe für die Aufnahme eines zweiten Studiums vergeben werden. Wurden bereits mehrere Abschlüsse erzielt, wird nur der Studiengang berücksichtigt, auf den sich der Antrag in der Begründung stützt.
Geht aus dem Abschlusszeugnis keine Note hervor, wird der schlechteste Leistungsgrad zugrunde gelegt.

Wenn keine Messzahl angegeben ist, bedeutet dies, dass entweder alle Zweitstudienbewerber*innen zugelassen wurden oder dass es keine Zweitstudienbewerbungen gegeben hat.

Ausführliche Erläuterungen → Zweitstudium

Zulassungsgrenzen der vergangenen Jahre

(Stand: 04.09.2023)

Semester Bemerkungen Abi-Quote ZEQ AdH Mess-
zahl
Wintersemester 2023/2024   600 200 811 -
Wintersemester 2022/2023   608 200 852 -
Wintersemester 2021/2022   615 436 871 -
Wintersemester 2020/2021   654 520 922 -

Zeichenerklärung Bemerkungen

(*) = Alle Bewerber*innen im Hauptverfahren zugelassen.
(n) = Alle Bewerber*innen im n-ten Nachrückverfahren zugelassen.
(KE) = Keine Einschreibung, d.h. es wurde in dem betreffenden Jahr nicht in diesen Studiengang eingeschrieben.
(KV) = Kein Verfahren, d.h. in dem betreffenden Jahr war der Studiengang zulassungsfrei.
(L) = Losverfahren, d.h. zuvor wurden alle Bewerber*innen zugelassen.

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
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Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
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Bewerbung
Einschreibung
Termine & Fristen

Wartezeiten & weitere Kriterien

Das Wartezeitkriterium entfällt im Land Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Januar 2020.

Über die genannten Kriterien hinaus werden bei der Bewerbung keine weiteren Kriterien berücksichtigt. Bitte sehen Sie deshalb von diesbezüglichen Anfragen ab und senden Sie uns auch keine außer den geforderten Unterlagen.