Grundschullehramt
Abiturbestenquote
30% der Studienplätze werden an die Abiturbesten vergeben. Die Rangliste richtet sich nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel: Abitur).
Zusätzliche Eignungsquote
10% der Studienplätze werden in einer Zusätzlichen Eignungsquote vergeben. Die Auswahl erfolgt nach einer Rangliste der Bewerber*innen. Die Platzierung auf der Rangliste richtet sich nach der Summe der folgenden Punktzahlen:
- für ein mindestens dreimonatiges soziales Praktikum in inklusiven Bildungs- oder Betreuungseinrichtungen, sonderpädagogischen oder inklusiven Jugendhilfe-einrichtungen, Psychotherapeutische Praxen, Diagnostischer Dienst des Schulamtes nach Abschluss der Schule 70 Punkte,
- für Tätigkeiten als Schulbegleitung oder Integrationshilfe (mindestens zwei Tage pro Woche im Schuljahr) 70 Punkte,
- für die Betreuung von Kindern im Ferienlager mit inklusiven Angeboten oder Vereinen mit inklusiven Sport- und Freizeitangeboten (mindestens 10 Wochen) 70 Punkte,
- für die Ableistung von Diensten in Einrichtungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf mit Schwerpunkt Kinder und Jugendliche (z.B. in Integrativen Kitas, Frühförderstellen, heilpädagogische Tagesstätten, Hort oder Ganztagschule mit inklusivem Profil) von mindestens sechs Monaten 100 Punkte,
- für die nachgewiesene Qualifizierung zum*zur Heilerzieher*in, Ergotherapeut*in oder Logopäd*in 100 Punkte.
Auswahlverfahren der Hochschule
60% der Studienplätze werden in einem Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Die Auswahl erfolgt nach einer Rangliste der Bewerber*innen. Die Platzierung auf der Rangliste richtet sich nach der Summe aus der Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung und einem Zuschlag.
Der Zuschlag wird wie folgt errechnet:
- für ein mindestens dreimonatiges soziales Praktikum in inklusiven Bildungs- oder Betreuungseinrichtungen, sonderpädagogischen oder inklusiven Jugendhilfeeinrichtungen, Psychotherapeutische Praxen, Diagnostischer Dienst des Schulamtes nach Abschluss der Schule 70 Punkte,
- für Tätigkeiten als Schulbegleitung oder Integrationshilfe (mindestens zwei Tage pro Woche im Schuljahr) 70 Punkte,
- für die Betreuung von Kindern im Ferienlager mit inklusiven Angeboten oder Vereinen mit inklusiven Sport- und Freizeitangeboten (mindestens 10 Wochen) 70 Punkte,
- für die nachgewiesene Qualifizierung zum*zur Heilerzieher*in, Ergotherapeut*in oder Logopäd*in 100 Punkte.
Zweitstudienbewerber*innen
Auswahl aufgrund einer Messzahl
Die Auswahl bzw. Erstellung der Rangliste erfolgt aufgrund einer Messzahl, die für jede*n Bewerber*in ermittelt wird. Bei Ranggleichheit gehen zunächst diejenigen vor, die einen Dienst abgeleistet haben, danach entscheidet das Los.
Die Messzahl ergibt sich aus der Summe von Punktwerten, die für das Abschlussergebnis des Erststudiums sowie für die von der*dem Bewerber*in aufgeführten Gründe für die Aufnahme eines zweiten Studiums vergeben werden. Wurden bereits mehrere Abschlüsse erzielt, wird nur der Studiengang berücksichtigt, auf den sich der Antrag in der Begründung stützt.
Geht aus dem Abschlusszeugnis keine Note hervor, wird der schlechteste Leistungsgrad zugrunde gelegt.
Wenn keine Messzahl angegeben ist, bedeutet dies, dass entweder alle Zweitstudienbewerber*innen zugelassen wurden oder dass es keine Zweitstudienbewerbungen gegeben hat.
Ausführliche Erläuterungen → Zweitstudium
Zulassungsgrenzen der vergangenen Jahre
Das Verfahren wird erstmalig zum Wintersemester 2026/2027 durchgeführt. Zulassungsgrenzen liegen deshalb noch nicht vor.
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde
Wartezeiten & weitere Kriterien
Das Wartezeitkriterium entfällt im Land Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Januar 2020.
Über die genannten Kriterien hinaus werden bei der Bewerbung keine weiteren Kriterien berücksichtigt. Bitte sehen Sie deshalb von diesbezüglichen Anfragen ab und senden Sie uns auch keine außer den geforderten Unterlagen.