Psychologie (Bachelor of Science)
Abiturbestenquote
30% der Studienplätze werden an die Abiturbesten vergeben. Die Rangliste richtet sich nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel: Abitur).
Zusätzliche Eignungsquote
10% der Studienplätze werden in einer Zusätzlichen Eignungsquote vergeben. Die Auswahl erfolgt nach einer Rangliste der Bewerber*innen. Die Platzierung auf der Rangliste richtet sich nach der Summe der folgenden Punktzahlen:
- für eine abgeschlossene Berufsausbildung werden 100 Punkte vergeben;
- die Punktzahl der Berufsausbildung erhöht sich um 50 Punkte, wenn die Berufsausbildung mit “sehr gut”,
- um 25 Punkte, wenn die Berufsausbildung mit “gut” abgeschlossen wurde.
Eine bestimmte Berufsausbildung ist nicht erforderlich.
Auswahlverfahren der Hochschule
60% der Studienplätze werden in einem Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Die Auswahl erfolgt nach einer Rangliste der Bewerber*innen. Die Platzierung auf der Rangliste richtet sich nach der Summe aus der Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung und einem Zuschlag.
Der Zuschlag wird wie folgt errechnet:
- Die in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe in den Fächern Biologie, Englisch und Mathematik erreichten Punktzahlen werden addiert und mit dem Faktor „2“ multipliziert.
- Für eine abgeschlossene Berufsausbildung werden 300 Punkte vergeben;
- die Punktzahl der Berufsausbildung erhöht sich um 50 Punkte, wenn die Berufsausbildung mit “sehr gut”,
- um 25 Punkte, wenn die Berufsausbildung mit “gut” abgeschlossen wurde.
Eine bestimmte Berufsausbildung ist nicht erforderlich.
Zweitstudienbewerber*innen
Auswahl aufgrund einer Messzahl
Die Auswahl bzw. Erstellung der Rangliste erfolgt aufgrund einer Messzahl, die für jede*n Bewerber*in ermittelt wird. Bei Ranggleichheit gehen zunächst diejenigen vor, die einen Dienst abgeleistet haben, danach entscheidet das Los.
Die Messzahl ergibt sich aus der Summe von Punktwerten, die für das Abschlussergebnis des Erststudiums sowie für die von der*dem Bewerber*in aufgeführten Gründe für die Aufnahme eines zweiten Studiums vergeben werden. Wurden bereits mehrere Abschlüsse erzielt, wird nur der Studiengang berücksichtigt, auf den sich der Antrag in der Begründung stützt.
Geht aus dem Abschlusszeugnis keine Note hervor, wird der schlechteste Leistungsgrad zugrunde gelegt.
Wenn keine Messzahl angegeben ist, bedeutet dies, dass entweder alle Zweitstudienbewerber*innen zugelassen wurden oder dass es keine Zweitstudienbewerbungen gegeben hat.
Ausführliche Erläuterungen → Zweitstudium
Zulassungsgrenzen der vergangenen Jahre
(Stand: 04.09.2023)
Semester | Bemerkungen | Abi-Quote | ZEQ | AdH |
Mess- zahl |
---|---|---|---|---|---|
Wintersemester 2023/2024 | 783 | 125 | 1037 | 10 | |
Wintersemester 2022/2023 | 820 | 150 | 1054 | 11 | |
Wintersemester 2021/2022 | 791 | 157 | 1042 | 10 | |
Wintersemester 2020/2021 | 797 | 175 | 1073 | 10 |
Zeichenerklärung Bemerkungen
(*) | = | Alle Bewerber*innen im Hauptverfahren zugelassen. |
(n) | = | Alle Bewerber*innen im n-ten Nachrückverfahren zugelassen. |
(KE) | = | Keine Einschreibung, d.h. es wurde in dem betreffenden Jahr nicht in diesen Studiengang eingeschrieben. |
(KV) | = | Kein Verfahren, d.h. in dem betreffenden Jahr war der Studiengang zulassungsfrei. |
(L) | = | Losverfahren, d.h. zuvor wurden alle Bewerber*innen zugelassen. |
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Wartezeiten & weitere Kriterien
Das Wartezeitkriterium entfällt im Land Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Januar 2020.
Über die genannten Kriterien hinaus werden bei der Bewerbung keine weiteren Kriterien berücksichtigt. Bitte sehen Sie deshalb von diesbezüglichen Anfragen ab und senden Sie uns auch keine außer den geforderten Unterlagen.
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