Psychologie mit Schwerpunkt Forschung in Wissenschaft und Praxis (Master of Science)

Reihung der Bewerber*innen

Unter den geeigneten sich Bewerbenden erfolgt die Auswahl nach einem Punktesystem, in das die B.Sc.-Abschlussnote sowie, falls vorhanden, die Dauer einer berufspraktischen Tätigkeit als Psycholog*in nach Abschluss des Bachelorstudiums eingeht. Die berufspraktische Tätigkeit kann im Rahmen einer Anstellung als Psycholog*in, aber auch in Form von geeigneten Praktika geleistet werden. Pro 6 Monate berufspraktischer Tätigkeit werden 5 Punkte bis zu einem Maximalwert von 30 Punkten angerechnet (entsprechend 3 Jahren berufspraktischer Tätigkeit). Die erreichten Praxispunkte werden dann mit dem Punktwert für die Bachelorabschlussnote, die nach der Formel (Vier minus Bachelornote) multipliziert mit 23, erhöht um Eins berechnet wird, summiert.

Zulassungsgrenzen der vergangenen Jahre

(Stand: 04.09.2023)

Semester Bemerkungen Auswahlgrenze
Wintersemester 2023/2024   42,4

Zeichenerklärung Bemerkungen

(*) = Alle Bewerber*innen im Hauptverfahren zugelassen.
(n) = Alle Bewerber*innen im n-ten Nachrückverfahren zugelassen.
(KE) = Keine Einschreibung, d.h. es wurde in dem betreffenden Jahr nicht in diesen Studiengang eingeschrieben.
(KV) = Kein Verfahren, d.h. in dem betreffenden Jahr war der Studiengang zulassungsfrei.
(L) = Losverfahren, d.h. zuvor wurden alle Bewerber*innen zugelassen.

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
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Bewerbung
Einschreibung
Termine & Fristen

Wartezeiten & weitere Kriterien

Das Wartezeitkriterium entfällt im Land Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Januar 2020.

Über die genannten Kriterien hinaus werden bei der Bewerbung keine weiteren Kriterien berücksichtigt. Bitte sehen Sie deshalb von diesbezüglichen Anfragen ab und senden Sie uns auch keine außer den geforderten Unterlagen.