Biologie (Lehrämter)
Abiturbestenquote
30% der Studienplätze werden an die Abiturbesten vergeben. Die Rangliste richtet sich nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel: Abitur).
Zusätzliche Eignungsquote
10% der Studienplätze werden in einer Zusätzlichen Eignungsquote vergeben. Die Auswahl erfolgt nach einer Rangliste der Bewerber*innen. Die Platzierung auf der Rangliste richtet sich nach der Summe der folgenden Punktzahlen:
- für ein mindestens sechsmonatiges soziales Praktikum nach Abschluss der Schule 100 Punkte,
- für Tätigkeiten als Übungsleiter*in (mindestens zwei Tage pro Woche über ein Jahr) 70 Punkte,
- für die Betreuung von Kindern in Ferienlagern (mindestens 10 Wochen insgesamt) 70 Punkte,
- für die Ableistung von Diensten im sozialen Bereich oder Au-Pair mindestens 6 Monate 70 Punkte,
- für Nachhilfeunterricht (mindestens zwei Tage pro Woche für ein Jahr) 70 Punkte,
- für die erfolgreiche Absolvierung der Eignungsprüfung nach § 4 der Eignungsprüfungsordnung für die Studiengänge Kunst und Gestaltung (Lehramt) an der Universität Greifswald werden 250 Punkte, wenn die Eignungsprüfung mit „sehr gut“, 200 Punkte, wenn die Eignungsprüfung mit „gut“ bzw. 100 Punkte, wenn die Eignungsprüfung mit „ausreichend“ bestanden wurde, vergeben.
Auswahlverfahren der Hochschule
60% der Studienplätze werden in einem Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Die Auswahl erfolgt nach einer Rangliste der Bewerber*innen. Die Platzierung auf der Rangliste richtet sich nach der Summe aus der Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung und einem Zuschlag.
Der Zuschlag wird wie folgt errechnet:
- die Punkte der Hochschulzugangsberechtigung,
- die Summe der Punktzahlen des Faches Biologie aus der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe wird mit dem Faktor „4“ multipliziert. Das Fach muss in allen vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase belegt worden sein,
- für Tätigkeiten als Übungsleiter*in (mindestens zweimal wöchentlich über ein Jahr) 70 Punkte
- für die Betreuung von Kindern in Ferienlagern (mindestens 10 Wochen insgesamt) 70 Punkte,
- für die Ableistung von Diensten im sozialen Bereich oder Au-Pair mindestens 6 Monate 70 Punkte,
- für Nachhilfeunterricht (mindestens zweimal wöchentlich für ein Jahr) 70 Punkte.
Von den Nummern 3 bis 6 können maximal drei in die Wertung eingebracht werden.
Zweitstudienbewerber*innen
Auswahl aufgrund einer Messzahl
Die Auswahl bzw. Erstellung der Rangliste erfolgt aufgrund einer Messzahl, die für jede*n Bewerber*in ermittelt wird. Bei Ranggleichheit gehen zunächst diejenigen vor, die einen Dienst abgeleistet haben, danach entscheidet das Los.
Die Messzahl ergibt sich aus der Summe von Punktwerten, die für das Abschlussergebnis des Erststudiums sowie für die von der*dem Bewerber*in aufgeführten Gründe für die Aufnahme eines zweiten Studiums vergeben werden. Wurden bereits mehrere Abschlüsse erzielt, wird nur der Studiengang berücksichtigt, auf den sich der Antrag in der Begründung stützt.
Geht aus dem Abschlusszeugnis keine Note hervor, wird der schlechteste Leistungsgrad zugrunde gelegt.
Wenn keine Messzahl angegeben ist, bedeutet dies, dass entweder alle Zweitstudienbewerber*innen zugelassen wurden oder dass es keine Zweitstudienbewerbungen gegeben hat.
Ausführliche Erläuterungen → Zweitstudium
Zulassungsgrenzen der vergangenen Jahre
Das Verfahren wird erstmalig zum Wintersemester 2026/2027 durchgeführt. Zulassungsgrenzen liegen deshalb noch nicht vor.
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde
Wartezeiten & weitere Kriterien
Das Wartezeitkriterium entfällt im Land Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Januar 2020.
Über die genannten Kriterien hinaus werden bei der Bewerbung keine weiteren Kriterien berücksichtigt. Bitte sehen Sie deshalb von diesbezüglichen Anfragen ab und senden Sie uns auch keine außer den geforderten Unterlagen.