Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Hochschulabschlüssen

Ausländische Bewerber oder deutsche Bewerber mit ausländischen Hochschul­abschlüssen benötigen in der Regel eine Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation mit in Deutschland erworbenen Abschlüssen. In den Master­prüfungs­ordnungen ist jeweils geregelt, wer für diese Prüfung zuständig ist. Anträge sollten daher möglichst frühzeitig gestellt werden.
Die Bewerbung zum Studium an der Universität Greifswald erfolgt über uni-assist (Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen); näheres zu dem Verfahren, Sprachnachweisen usw. sind den Informationen für ausländische Studienbewerber und Bewerberinnen des International Office zu entnehmen.