Symbolbild Bewerbung - Foto: Jan Meßerschmidt

Master –Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation

Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Masterprüfungsordnungen festgelegt. In der Regel, vor allem in konsekutiven Studiengängen, setzt der Zugang zu einem Masterstudium einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss voraus, der in einem Bachelor­studiengang eines dem Masterstudiengang entsprechenden Faches erworben wurde. Darüber hinaus können nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungs­ordnung auch ver­gleich­bare Qualifikationen anerkannt bzw. Ausnahmen zugelassen oder Auflagen erteilt werden.

Weiterbildende Masterstudiengänge setzen qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus.

Zulassungsbeschränkungen

Besteht für einen Masterstudiengang eine Zulassungsbeschränkung, erfolgt die Auswahl (Ranglistenbildung) nach der Auswahlsatzung für örtlich zulassungs­beschränkte Studiengänge, d.h. Studiengänge mit numerus clausus. Sofern keine besonderen Kriterien festgelegt sind, ist das Ergebnis des Erststudiums maßgeblich.

Zum Bewerbungsportal für die zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge kommen Sie hier.

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde

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Weitere Informationen zu Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsbeschänkungen


Prüfung der Zugangsvoraussetzungen

Vor der Einschreibung bzw. Bewerbung muss geklärt werden, ob die fachlich-inhaltlichen Anforderungen gem. Prüfungsordnung erfüllt werden. In einigen Fällen kann die Prüfung im Studierendensekretariat erfolgen, ansonsten muss dem Immatrikulationsantrag eine Bescheinigung des zuständigen Prüfungsausschusses beigefügt werden. Auskünfte dazu erteilt das Studierendensekretariat. Die für die einzelnen Masterstudiengänge zuständigen Ansprechpartner sind in der anschließenden Übersicht „Immatrikulationsvoraussetzungen für Masterstudiengänge“ aufgeführt. Hier kann man sich auch einen ersten Eindruck darüber verschaffen, ob der bereits erworbene Hochschulabschluss eine einschlägige Zugangsvoraussetzung für den gewünschten Masterstudiengang darstellt.

Fristgerecht einschreiben/bewerben

Bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen können Bewerber/-innen sich in zulassungsfreien Studiengängen innerhalb der vorgesehen Immatrikulationsfristen direkt im Studierendensekretariat ein- oder umschreiben bzw. bei Zulassungsbeschränkungen (numerus clausus) bewerben (Ausschlussfristen):

  • bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 15. Juli und
  • bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 15. Januar

 


Was tun, wenn das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt?

In manchen Fällen sind zum Zeitpunkt der Immatrikulation die Prüfungsverfahren im vorhergehenden Studium noch nicht vollständig abgeschlossen bzw. das Zeugnis liegt noch nicht vor. In diesen Fällen kann die Immatrikulation unter dem Vorbehalt des Nachweises der Zugangsvoraussetzungen bis zum Ende der Vorlesungszeit in Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung, anderenfalls bis zum Ende des ersten Semesters erfolgen.
Voraussetzung ist, dass innerhalb der Immatrikulationsfrist der Nachweis vom zuständigen Prüfungsamt erbracht wird, dass das betreffende Prüfungsverfahren mutmaßlich innerhalb der einschlägigen Frist abgeschlossen bzw. das Zeugnis vorliegen wird.
Liegt in zulassungsbeschränkten Studiengängen das Zeugnis bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vor, ist eine Beteiligung am Verfahren möglich, wenn der Bewerber oder die Bewerberin bis zu diesem Zeitpunkt nachweist, dass ihm/ihr zum Erwerb des Abschlusses noch maximal 30 Leistungspunkte fehlen. Anstelle der Abschlussnote ist die vom zuständigen Prüfungsamt auf der Grundlage der bis dahin erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ermittelte vorläufige Gesamtnote maßgeblich.

Studierende, die bereits an der Universität Greifswald in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert sind, bleiben in diesem Studiengang bis zum Zeitpunkt der Zeugnis­ausgabe immatrikuliert, die Einschreibung in den Masterstudiengang erfolgt parallel. Kann die erforderliche Zulassungsvoraussetzung nicht zum angegebenen Zeitpunkt erbracht werden, weil eine Prüfung nicht bestanden wurde, erlischt die Einschreibung für den Masterstudiengang, die Immatrikulation für den Bachelorstudiengang bleibt aber bestehen.

Bewerber/-innen von anderen Hochschulen müssen sich grundsätzlich vor der Immatrikulation an ihrer bisherigen Universität exmatrikulieren lassen. Prüfungsrechtliche Fragen sollten daher unbedingt vorher und rechtzeitig mit den jeweiligen Ansprechpartnern oder dem zuständigen Prüfungsamt der bisherigen Universität geklärt werden. Können diese Fragen nicht gelöst werden, kann die Einschreibung hier ggf. nicht bzw. nur unter Vorbehalt erfolgen.

Und wenn die ECTS-Punkte nicht reichen?

Gelegentlich führt auch der an den Hochschulen unterschiedlich gestaltete Gesamtumfang an Leistungspunkten eines Bachelorstudiums zu Problemen beim Erreichen der Gesamtpunktzahl von 300 Punkten bis zum Masterabschluss. In diesem Fall können bei der Zulassung zum Masterstudium Auflagen erteilt werden, Module „nachzustudieren“. Auch diese Frage sollte rechtzeitig vor Studienbeginn mit den genannten Ansprechpartnern besprochen werden.

Verfahren bei weiterbildenden Studiengängen

In den kostenpflichtigen weiterbildenden Masterstudiengängen ist zunächst eine Anmeldung in den jeweiligen Studienbüros erforderlich, die Einschreibung im Studierendensekretariat erfolgt erst nach Aufnahme in das jeweilige Masterprogramm.