Förderung

Ein Masterstudium wird als neuer Ausbildungsabschnitt betrachtet und kann gefördert werden, wenn zuvor ein Bachelorstudium absolviert wurde, wobei die Altersgrenze von 30 Jahren beachtet werden muss. Eine Förderung nach einem anderen abge­schlos­senen Studium, z.B. nach einem Diplomstudium, ist nicht möglich.
Ein fachlicher Zusammenhang zwischen dem Bachelor- und Masterstudiengang ist nicht erforderlich, der Master muss allerdings selbst berufsqualifizierend sein.
Problematisch kann eine Zahlung in der Übergangszeit zwischen Bachelor und Master werden, da der BAföG-Anspruch mit dem Monat, in dem die letzte Prüfungsleistung für den Bachelorstudiengang erbracht wurde, endet. Wird die Immatrikulation für den Master schon vorgenommen, obwohl der Bachelorabschluss noch nicht vorliegt, erfolgt noch keine Förderung.
Alle Fragen einschließlich Ausnahmeregelungen, Hilfe zum Studienabschluss, Fachrichtungswechsel, Auslandsförderung, Rückzahlung etc. sind beim BAföG-Amt zu klären.