Der Master: Zugang und Bewerbung

Um ein Masterstudium an der Universität Greifswald aufnehmen zu können, müssen Sie bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Eine Zugangsvoraussetzung für alle Masterstudiengänge ist, dass Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (in der Regel den Bachelor-Abschluss) erworben haben.

Darüber hinaus bestehen Zulassungsbeschränkungen für einige Masterstudiengänge mit festgelegter Zulassungszahl, d.h. mit einem numerus clausus (nc). Nachdem Sie die Zugangsvoraussetzungen für diese Masterstudiengänge schon erfüllen, müssen Sie sich deshalb noch auf einen Studienplatz bewerben.

Prüfung der Zugangsvoraussetzungen

Vor der Einschreibung bzw. Bewerbung sollten Sie in jedem Fall klären, ob Sie die fachlich-inhaltlichen Anforderungen gem. Prüfungsordnung erfüllen. In einigen Fällen kann die Prüfung im Studierendensekretariat erfolgen, ansonsten muss dem Immatrikulationsantrag eine Bescheinigung des zuständigen Prüfungsausschusses beigefügt werden. Auskünfte dazu erteilt das Studierendensekretariat.

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde

Bewerbung
Einschreibung
Termine & Fristen

Zugangsvoraussetzungen

Für die folgenden Masterstudiengänge gelten besondere Zugangsvoraussetzungen:


Bewerbungsverfahren

Die Vergabe von Studienplätzen in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen/Fächern erfolgt über ein Zulassungsverfahren der Universität Greifswald.

Bewerbungsportal

Das Bewerbungsportal wird nur im Bewerbungszeitraum freigeschaltet.


Was bedeutet das für die Bewerbung an der Universität Greifswald?

Wenn Sie sich für einen der folgenden Studiengänge (bei den mit "*" markierten Studiengängen ist ein Studienbeginn auch zum Sommersemester möglich) interessieren:

können Sie sich ohne weitere Registrierung direkt bei der Universität Greifswald bewerben. Sie können sich dabei für bis zu drei Studiengänge bewerben. Legen Sie keine Präferenzenfolge der Studiengänge fest, ergibt sich diese aus der Reihenfolge des Eingangs des Zulassungsantrags; dem zeitlich zuerst eingegangenen Zulassungsantrag kommt dabei die höchste Präferenz zu. Sie können die Präferenzenfolge der Zulassungsanträge bis zum Ende der Bewerbungsfrist ändern.


Auswahlquoten

Bei der Zulassung zu Masterstudiengängen wird die für die Platzierung auf der Rangliste maßgebliche Punktzahl nach Maßgabe der jeweiligen besonderen Regelung gebildet.

Die Einzelheiten können Sie der "Satzung der Universität Greifswald für das Hochschulauswahlverfahren von Studienanfängern in Studiengängen mit örtlich festgesetzten Zulassungszahlen" entnehmen, die in ihrer aktuellen Fassung hier veröffentlicht ist:


Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen für ein Masterstudium sind:

  • Abschlusszeugnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses
  • ggf. Notenspiegel mit bisher erreichter Punktzahl und vorläufiger Gesamtnote (wenn Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt)
  • Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur)
  • ggf. Bescheid über die Erfüllung der fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen
  • ggf. sonstige Nachweise

Wir bitten um Verständnis, dass wir telefonische Auskünfte über den Eingang Ihres Antrages nicht erteilen können. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, dann senden Sie uns Ihre Unterlagen bitte mit einfachem Einschreiben.

Senden Sie Ihren Antrag bitte an das Studierendensekretariat.

Nachreichung von Unterlagen

Erfolgt die online-Bewerbung zum Ende der Bewerbungsfrist, müssen die erforderlichen Unterlagen bis 7 Tage nach Bewerbungsschluss an der Universität eingegangen sein.

Bewerben ohne Bachelorzeugnis

Wenn Sie Ihr Bachelorzeugnis noch nicht erhalten haben, dann können Sie sich dennoch auf ein Masterstudium bewerben. Folgende Bedingungen müssen dabei erfüllt sein:

  1. Sie benötigen einen Nachweis vom zuständigen Prüfungsamt, dass das betreffende Prüfungsverfahren innerhalb der Vorlesungszeit des ersten Master-Semesters abgeschlossen und das Zeugnis spätestens am letzten Vorlesungstag vorliegen wird.
  2. Sie müssen bis zur Ende der Bewerbungsfrist nachweisen, dass Ihnen zum Erwerb des Abschlusses noch maximal 30 Leistungspunkte fehlen (bei einem 8-semestrigen Bachelor dürfen max. 40 LP bis zum Abschluss fehlen).

Anstelle der Abschlussnote ist die vom zuständigen Prüfungsamt auf der Grundlage der bis dahin erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ermittelte vorläufige Gesamtnote maßgeblich.

Dieses Inhaltselement hat einen Kurzlink: https://www.uni-greifswald.de/studium/bewerbung/master/ohnezeugnis/

Einschreibung nach erfolgreicher Bewerbung

Student*innen, die bereits an der Universität Greifswald in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert sind, bleiben in diesem Studiengang bis zum Zeitpunkt der Zeugnis­ausgabe immatrikuliert, die Einschreibung in den Masterstudiengang erfolgt parallel. Kann das Zeugnis nicht zum Ende der Vorlesungszeit des ersten Master-Semesters eingereicht werden, weil z.B. eine Prüfung nicht bestanden wurde, erlischt die Einschreibung für den Masterstudiengang, die Immatrikulation für den Bachelorstudiengang bleibt aber bestehen.

Bewerber*innen von anderen Hochschulen müssen sich grundsätzlich vor der Immatrikulation an ihrer bisherigen Hochschule exmatrikulieren lassen. Prüfungsrechtliche Fragen sollten daher unbedingt vorher und rechtzeitig mit den jeweiligen Ansprechpartner*innen oder dem zuständigen Prüfungsamt der bisherigen Hochschule geklärt werden. Können diese Fragen nicht gelöst werden, kann die Einschreibung an der Universität Greifswald ggf. nicht bzw. nur unter Vorbehalt erfolgen.