Bevorzugte Auswahl nach einem Dienst
Im Anschluss an einen abgeleisteten Dienst von maximal drei Jahren (Wehrdienst, Zivildienst, Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr) können Bewerber*innen, die sich zu Beginn oder während eines Dienstes beworben und die Zulassung erhalten haben, bevorzugt zugelassen werden.
Die Vorwegauswahl setzt voraus, dass:
- Sie die Zulassung spätestens zum zweiten auf die Beendigung des Dienstes folgenden Vergabeverfahren beantragen und
- durch eine Bescheinigung nachweisen, dass der Dienst bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 30. April und bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 30. Oktober beendet sein wird. Nähere Auskünfte bezüglich einer vorzeitigen Entlassung erteilt Ihnen die für Ihren Dienst zuständige Stelle.
Das bedeutet: Sie können/müssen sich spätestens ein Jahr, nachdem Sie den Dienst beendet haben, wieder bewerben. Bitte fügen Sie der Bewerbung neben den sonstigen für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen
- die Zulassung des Jahres, in dem Sie zugelassen wurden, und
- eine Dienstzeitbescheinigung Ihres Dienstherren
bei. Sie können dann zugelassen werden, ohne dass Ihre Durchschnittsnote und/oder andere Kriterien bei der Bewerbung nochmals berücksichtigt werden.
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