Bevorzugte Auswahl nach einem Dienst
Im Anschluss an einen abgeleisteten Dienst (Wehrdienst, Zivildienst, Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr) können Bewerber*innen, die sich zu Beginn oder während eines Dienstes beworben und die Zulassung erhalten haben, bevorzugt zugelassen werden.
Die Vorwegauswahl setzt voraus, dass:
- die Zulassung spätestens zum zweiten auf die Beendigung des Dienstes folgenden Vergabeverfahren beantragt wird und
- durch eine Bescheinigung nachgewiesen wird, dass der Dienst bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 30. April und bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 30. Oktober beendet sein wird. Nähere Auskünfte bezüglich einer vorzeitigen Entlassung erteilen die für den Dienst zuständigen Stellen.
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