Das Losverfahren und Außerkapazitäre Anträge
Das Losverfahren
Wenn nach dem Abschluss der Vergabeverfahren (erstes Fachsemester) für Studienanfänger*innen in zulassungsbeschränkten Studiengängen, d.h. Studiengängen mit numerus clausus, noch freie Studienplätze vorhanden sind, dann werden diese Plätze ausgelost.
In den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Humanbiologie (B.Sc.) und Psychologie (B.Sc.) kam es in den letzten Jahren auf Grund der Bewerberlage zu keinem Losverfahren.
Falls Sie am Losverfahren teilnehmen wollen, reicht es, wenn Sie einen formlosen Antrag im Studierendensekretariat einreichen.
Fristen zur Einreichung des Antrags für hochschulstart-Fächer (SfH) - Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie:
- für das Wintersemester: 01.10. bis spätestens zum 15.10.
- für das Sommersemester: 15.03. bis spätestens zum 31.03.,
Fristen zur Einreichung des Antrags für örtlich zulassungsbeschränkte Fächer:
- für das Wintersemester: 01.09. bis spätestens zum 15.09.
- für das Sommersemester: 01.03. bis spätestens zum 15.03.
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde
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Den Antrag können Sie formlos stellen, d.h. es gibt kein Antragsformular und es genügt eine Postkarte mit der genauen Angabe der Anschrift und des Studienwunsches. Sie müssen in keinem Fall weitere Unterlagen (Zeugnisse) beifügen, denn diese werden im Fall einer Zulassung erst bei der Einschreibung überprüft.
Wenn eine Zulassunng erteilt wird, werden Sie umgehend unter Angabe der Einschreibemodalitäten benachrichtigt. Sie müssen dabei mit einer kurzfristigen Terminstellung zur Einschreibung rechnen. Es kann sein, dass Sie aufgrund des schon fortgeschrittenen Semesters nicht mehr an allen Lehrveranstaltungen teilnehmen können; es wird daher geraten, dass Sie umgehend nach der Immatrikulation Kontakt mit der zuständigen Studienfachberatung aufnehmen.
Nur wenn ein Losverfahren durchgeführt wurde und Sie einen Studienplatz erhalten, werden Sie vom Studierendensekretariat angeschrieben. Wird kein Losverfahren durchgeführt oder werden Sie nicht ausgelost, ergeht kein schriftlicher Bescheid.
Außerkapazitäre Anträge
Für Anträge auf Zulassung außerhalb der Kapazität gilt § 23 der Vergabeverordnung (VergVO M-V vom 30. Mai 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Mai 2011 [GVOBl. M-V S. 307]). Sind Zulassungen auszusprechen, erfolgt die Vergabe nach der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin sowie Pharmazie der Universität Greifswald.
Ein Antrag, mit dem ein Anspruch auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl geltend gemacht wird, muss
- für das Sommersemester bis zum 15. Januar,
- für das Wintersemester bis zum 15. Juli
bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfristen). Voraussetzung für die Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen ist ferner ein Antrag auf Zulassung nach § 3 der genannten Verordnung im zentralen Verfahren (Bewerbung für ein Erststudium) oder in einer der in § 6 der Verordnung genannten Vorabquoten (Ausländische Bewerber, Sanitätsoffiziere, Fälle außergewöhnlicher Härte, Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung, Zweitstudienbewerber) in dem jeweiligen Studiengang für den betreffenden Studienort.
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