Ab dem Wintersemester 2023/24 werden aufbauend auf dem polyvalenten sechssemestrigen Bachelorstudiengang zwei viersemestrige Masterstudiengänge angeboten:
Master of Science Psychologie mit Schwerpunkt Forschung in Wissenschaft und Praxis
Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Psychologische Forschung wird zum Wintersemester 2023/24 eingeführt.
Aufbauend auf dem BSc-Studiengang qualifiziert dieser konsekutive MSc-Studiengang für eine forschungsorientierte psychologische Tätigkeit in den Praxisfeldern Prävention und Gesundheitsversorgung, Bildungsforschung, Schulpsychologie/-diagnostik, sowie Beratung und Wissenschaftskommunikation. Er bildet die Grundlage für eine spätere wissenschaftliche Tätigkeit in verschiedenen Grundlagenfächern (z. B. Kognitions- und Entwicklungspsychologie) und adressiert mit Data Science und Digital Health wichtige zukunftsorientierte Berufsfelder der Psychologie an der Schnittstelle von Psychologie und Digitalisierung. Über die forschungsmethodischen und diagnostischen Grundlagen psychologischen Arbeitens hinaus werden daher besonders Kompetenzen zur Kommunikation wissenschaftlicher Ergebnisse, im Bereich Open Science sowie Forschungskompetenzen in Feldern wie Applied Cognition oder Versorgungsforschung vermittelt. Zu diesem Zweck sollen angeleitet Forschungsfragen in ausgewählten Anwendungsfeldern erarbeitet, Forschungsvorhaben selbstständig umgesetzt und in der Kohorte gemeinschaftlich kritisch reflektiert werden.
Master of Science Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Psychologische Forschung wird zum Wintersemester 2023/24 eingeführt.
Aufbauend auf dem 6-semestrigen polyvalenten, approbationskonformen BSc-Studiengang qualifiziert dieser MSc-Studiengang zur wissenschaftlich und praktisch in der Psychotherapie ausgebildeten sowie zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Ausübung des Berufs einer*eines zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigten Psychotherapeutin oder Psychotherapeuten. Das Studium ist Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder als Psychotherapeut.
Die Ziele des Studiums ergeben sich aus § 7 des Psychotherapeutengesetzes. Das Studium bereitet über die gesamte Studiendauer hinweg auf die Tätigkeit in der psychotherapeutischen Versorgung vor und berücksichtigt insbesondere Aspekte der Patientensicherheit sowie die Belange von Menschen aller Altersgruppen einschließlich der Belange von Menschen mit Behinderungen. Wissenschaftliche Entwicklungen und Erkenntnisse fließen ebenso in das Studium ein wie Kenntnisse und Kompetenzen zu den Grundlagen der Funktionsweise von und des Umganges mit digitalen Technologien.
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