Veranstaltungsreihe "No Go! Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt im universitären Kontext"
Sexualisierte Diskriminierung und Belästigung existieren leider überall – auch an unserer Universität. Aufgrund aktueller Vorfälle von sexualisierter Diskriminierung und Belästigung an verschiedenen Fakultäten fanden bereits mehrfach Informationsveranstaltungen zum Thema statt. Am 26. April 2023 lud der Personalrat in Zusammenarbeit mit dem Büro der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten zu einer Personalversammlung mit den beiden Expertinnen Silke Schnabel (Beraterin in einer spezialisierten Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Stralsund) und Tryntje Larkens (Rechtsanwältin, Schwerpunkt sexualisierte Gewalt) ein. Aufgrund einer sehr positiven Resonanz und dem Wunsch nach einer ähnlichen Veranstaltung innerhalb der Studierendenschaft organisierte der AStA in Kooperation mit dem Gleichstellungsbüro am 06. Juli 2023 eine Informationsveranstaltung mit Silke Schnabel und Friederike Wardenga (Dipl.-Psychologin) für Studierende, in der Inhalte zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung als Betroffene*r oder Beobachter*in vermittelt wurden. Als weitere Veranstaltung der No Go! Kampagne organisierte der AStA in Kooperation mit dem Gleichstellungsbüro am 07. November 2023 einen Workshop für Fachschaftsräte, in dem Silke Schnabel über mögliche Handlungsoptionen und Grenzen berichtete, die Fachschaftsräte nutzen können, wenn sie mit dem Thema sexualisierte Diskriminierung konfrontiert werden.
Die Inhalte der Veranstaltungen, insbesondere die Informationen zu den vorgestellten Beratungsstellen, können im Folgenden jederzeit nachgelesen werden. Bei Fragen oder weiteren Anliegen steht das Gleichstellungsbüro jederzeit gerne zur Verfügung.
Sexualisierte Diskriminierung im universitären Kontext_Schnabel und Wardenga
Sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz unter besonderer Berücksichtigung des AGG
1. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und an der Universität
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (GlG) schützen Beschäftigte an der Universität Greifswald vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Die Hochschule ist als Arbeitgeberin dazu verpflichtet, für ein sicheres Arbeitsumfeld ohne Belästigungen zu sorgen.
In diesem Rahmen wurde auch die Richtlinie der Universität Greifswald gegen Diskriminierung (RL) verabschiedet, die das AGG und das GlG konkretisieren soll. Sie verpflichtet die Hochschule zu präventiven Maßnahmen, sowie zur Aufklärung von Fällen sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt und zur Ergreifung von Gegenmaßnahmen. Das Besondere ist, dass die RL alle Mitglieder der Universität einschließlich der Studierenden sowie Besucher*innen und Gäste miteinbezieht und umfassend schützt. Das Arbeitsverhältnis mit der Hochschule ist somit nicht der einzige Anknüpfpunkt.
2. Begriffsklärung - sexuelle Belästigung
Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ist jedes unerwünschte, sexualbezogene Verhalten, das die Würde der Betroffenen verletzt und ein Klima der Einschüchterung, Entwürdigung und Beleidigung aufgrund sexualisierter Handlungen schafft. (§ 1 der RL)
Beispiele nach § 2 Abs. 2 der RL:
- Sexualisierter und herabwürdigender Sprachgebrauch,
- Entwürdigende Bemerkungen oder Witze über Personen, ihren Körper, ihr Verhalten, oder ihr Intimleben,
- Unerwünschte Gesten und Verhaltensweisen mit sexuellem Bezug,
- Verbale, bildliche oder elektronische Präsentation pornografischer oder sexualisierter Darstellungen mit entwürdigender Absicht der Präsentierenden,
- Unerwünschte Körperkontakte,
- Unerwünschte Aufforderung oder Nötigung zu sexuellem Verhalten,
- Verfolgung oder Nötigung mit sexuellem Hintergrund,
- Vergewaltigung
Als besonders schwerwiegend werden sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen am Ausbildungs- und Arbeitsplatz oder in Studium und Lehre eingestuft. Dies betrifft gerade die Androhung von persönlichen studienbezogenen oder beruflichen Nachteilen oder der Zusage von Vorteilen.
3. Verfahren und Dokumentationen
Es ist zunächst wichtig, dass Sie – soweit es Ihnen möglich ist – ein Gedächtnisprotokoll anlegen, um die Erfahrungen festhalten zu können. Dies kann Ihnen später helfen, den genauen Ablauf zu rekonstruieren, Gesprächsverläufe wiederzugeben und das weitere Verfahren anzugehen. Es ist es sinnvoll zu dokumentieren, wann und wo sich der Vorfall abgespielt hat, wer bzw. welche Personen involviert oder beteiligt waren und was geschehen ist. Hilfreiche Formulare für die Dokumentation sind das Gedächtnisprotokoll sowie die Erfassung von Mobbing-Handlungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
An der Universität berät Sie in Fällen sexualisierter Diskriminierung und Belästigung die zentrale Gleichstellungsbeauftragte. Diese kann Sie auch über Fristen informieren, die für etwaige Verfahren eingehalten werden müssen.
Im Falle einer Beschwerde kann die Dokumentation über diese Vorlage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erfolgen.
Beratungsstellen
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Beratung für Betroffene sexualisierter Diskriminierung
Ruth Terodde
Telefon: 03834 420 1108
E-Mail: teroddeuni-greifswaldde
Domstr. 11, Eingang 4
Raum 2.17
17489 Greifswald
Caritas-Regionalzentrum Greifswald
Beratung für Betroffene sexualisierter Gewalt
Telefon: 03834 79 83199
E-Mail: anonym.greifswaldcaritas-vorpommernde
Bahnhofstraße 16
17489 Greifswald
Anlaufstellen für Notfälle
Notaufnahme der Universitätsmedizin Greifswald
Fleischmannstraße 8
17475 Greifswald
Telefon: 03834 8622531
E-Mail: info-unimedizinuni-greifswaldde
Gerichtsmedizin & Klinikum in Greifswald
Institut für Rechtsmedizin
Kuhstraße 30
17489 Greifswald
Telefon: 03834 865743
E-Mail: rechtsmeuni-greifswaldde
5. Weitere Informationen und Materialien
Leitfäden der Antidiskriminierungsstelle
Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?
Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext
Ruth Terodde
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Domstraße 11, Eingang 4
Raum 2.17
17489 Greifswald
Telefon: +49 3834 420 1108
Lisa Scheunemann
Studentische Mitarbeiterin
Antidiskriminierung
Domstraße 11, Eingang 4
Raum 2.16
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 3491