Antrag auf Beurlaubung
Ein Student kann auf seinen schriftlichen Antrag aus wichtigem Grund vom Studium befreit werden (Beurlaubung).
Eine Beurlaubung ist grundsätzlich nicht möglich, wenn Sie sich im laufenden Prüfungsverfahren befinden. Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung im Zentralen Prüfungsamt, ob Ihrem Antrag etwaige Gründe entgegenstehen.
Das aktuelle Formular finden Sie unten zum Download. Bitte drucken Sie sich Ihr Formular vollständig aus (incl. Merkblatt). Vor dem Ausfüllen (bitte deutlich lesbar) Merkblatt gründlich durchlesen.
Achtung!
Wir weisen darauf hin, dass alle Formulare nur mit einer eigenhändigen Unterschrift anerkannt werden!
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
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