Arbeitshilfen und Formulare

Beteiligungsverfahren
Begutachtungsverfahren
Vertrag über die Verarbeitung von Daten im Auftrag

Werden seitens der Universität Greifswald externe Stellen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragt, so liegt eine Datenverarbeitung im Auftrag („Auftragsverarbeitung“) vor. Diese hat nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO auf der Grundlage einer Vereinbarung bzw. eines Vertrages zu erfolgen, in der bzw. dem vorgeschriebene Inhalte zu regeln sind.

Um Zugriff auf die Vorlage des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) zu erhalten, loggen Sie sich bitte ein.