Arbeitshilfen und Formulare
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Sofern die Universität Greifswald mit einer oder mehreren externen Stelle(n) gemeinsam über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit vor. Gemäß Art. 26 DSGVO ist hierfür eine Vereinbarung zu schließen, in welcher die Arten und Inhalte der Verarbeitungen in gemeinsamer Verantwortung definiert werden.
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Werden seitens der Universität Greifswald externe Stellen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragt, so liegt eine Datenverarbeitung im Auftrag („Auftragsverarbeitung“) vor. Diese hat nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO auf der Grundlage einer Vereinbarung bzw. eines Vertrages zu erfolgen, in der bzw. dem vorgeschriebene Inhalte zu regeln sind.
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