Wohngeld
Studierende sind nur unter bestimmten Bedingungen wohngeldberechtigt. Um einen finanziellen Zuschuss zur Miete zu bekommen, müssen Sie zunächst einen Antrag bei der örtlichen Wohngeldbehörde einreichen. Hierbei gilt für Studierende der negative BAföG-Bescheid als erste Voraussetzung für die weitere Bearbeitung des Antrags.
Die Höhe des Wohngeldes hängt von der jeweiligen Miete und dem Haushaltseinkommen ab. Außerdem gibt es unterschiedliche regionale Obergrenzen des Wohngeldes. Ein Haushalt in München hat z. B. eine höhere Grenze als in Greifswald, da die Mieten hier günstiger sind.
Hier finden Sie die Voraussetzungen für das Wohngeld einmal zusammengefasst:
Wohngeld kann beantragen, wer offiziell ein Teilzeitstudium absolviert oder sich in einem Zweitstudium befindet, Studierende, die zuvor ihr Studium nach dem vierten Semester abgebrochen haben oder sich zurzeit in einem Urlaubssemester befinden. Gleiches gilt für diejenigen, die ihre Regelstudienzeit überschritten haben und keinen Verlängerungsgrund vorweisen oder nach dem vierten Semester den erwünschten Leistungsnachweis nicht erbringen können. Außerdem betrifft dies Studierende, die bei Studienbeginn die Altersgrenze überschreiten, also bei einem Bachelor über 30 Jahre und bei einem Master über 35 Jahre alt sind. Als letzten Punkt gibt es die Möglichkeit, dass die eigene Ausbildungsstelle nicht staatlich anerkannt und somit nicht BAföG-gefördert ist.
Die Details können Sie hier https://www.wohngeld.org/anspruch.html und https://www.wohngeld.org/studenten.html noch einmal einsehen.