Hierzu ist es nötig, dass Wirtschaft und Gesellschaft durch das Recht transformiert werden. „Die zentrale These des Forschungsvorhabens ist, dass der Transformationsprozess, der durch das Recht angestoßen wird, auch das Recht selbst in seinen Grundannahmen und Denkstilen verändert“, sagt Claudio Franzius, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bremen. Neben den Universitäten Bremen und Greifswald sind Wissenschaftler*innen der Universitäten Bochum, Bonn und Freiburg sowie der Technischen Universität Darmstadt und der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg beteiligt.
Forschung zu Raum, Zeit und Gesellschaft
Die Forschenden kommen aus vielfältigen Wissenschaftsgebieten, von der Rechtswissenschaft über die Politikwissenschaft bis zur Ökonomie. Entsprechend dem Titel der Forschungsgruppe untersuchen sie das transformative Klimarecht unter den Überschriften „Raum“, „Zeit“ und „Gesellschaft“.
In Teilprojekten zum „Raum“ beschäftigen sie sich damit, wie internationale, europäische und nationale Klimazieledurch lokale und regionale Akteure umgesetzt werden können. Dabei geht es insbesondere um die Frage, welche Herausforderungen sich für die Umsetzung der Klimaziele durch den deutschen Föderalismus ergeben.
Die Teilprojekte zur „Zeit“ befassen sich mit der Rolle des Rechts in der Klima- und Ressourcenpolitik auf europäischer und nationaler Ebene. Dabei geht es zum einen um die Frage, wie europäisches Klimaschutzrecht mit dem Ziel der Dekarbonisierung ökologische und soziale Kosten auf zukünftige Generationen und den Globalen Süden verlagert. Zum anderen nehmen die Forschenden das deutsche Klimaschutzgesetz in den Blick und zeigen, wie es als „Scharnier“ zwischen abstrakten Klimazielen und konkreten Maßnahmen fungiert. Verbunden damit ist die Frage, inwiefern es als eine Rechtsschicht zwischen Verfassung und Gesetz zu verstehen ist.
In den Teilprojekten zur „Gesellschaft“ geht es erstens um CO2-Entnahmetechnologien, also Verfahren, um CO2 aus der Luft zu holen. Diese befinden sich aktuell noch in einem frühen Entwicklungsstadium. Die Forschenden untersuchen daher, wie das Klimarecht die schnelle Ausbreitung dieser Technologien fördern kann, wie aber auch umgekehrt die Technologien das Recht verändern. Außerdem beschäftigen sich die Forschenden mit sozialen Spannungen, die die Transformation zur Klimaneutralität mit sich bringen kann. Dabei analysieren sie das Konzept der „Just Transition“ und beleuchten, welche Rolle es im Klimarecht spielen kann.
Klimaschutz im deutschen Bundesstaat
Die Greifswalder Umweltrechtlerin Prof. Dr. Sabine Schlacke bearbeitet das Teilprojekt „Climate Federalism: Klimaplanung und Raumplanung im Bundesstaat“. „Das Projekt untersucht, ob und wie der deutsche Bundesstaat – mit Bund, Ländern und Kommunen – einen wirksamen Rechtsrahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele bereitstellt“, sagt Schlacke. Der aus dem U.S.-amerikanischen Recht stammende Begriff des ‚climate federalism‘ dient dabei als heuristischer Schlüsselbegriff. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Faktoren ein effektives Zusammenspiel von Klimarecht und -planung im Föderalismus fördern oder behindern. Zudem soll untersucht werden, welche Besonderheiten Deutschland im Vergleich zum US-amerikanischen Klimaföderalismus aufweist.
Erfolgsbedingungen für wirksames Klimarecht
Schlackes Ausgangsthese lautet, dass die föderale Regelungsstruktur in der Bundesrepublik derzeit mehr normative Hemmnisse als Vorteile für ein effektives Klimarecht erzeugt. Das betrifft vor allem die Emissionsminderung mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität, aber auch die Anpassung an den Klimawandel. Als Ursachen sieht Schlacke fehlende Abstimmungen von Klimazielen, organisationsrechtliche Lücken und mangelnde Koordination im Raum, insbesondere durch Pläne. „Auf dieser Grundlage werden wir Ansätze zur Lösung von Widersprüchen, Konflikten und Fragmentierungen zwischen den Rechts- und Organisationsebenen de lege ferenda entwickeln“, so Schlacke.
Für die Untersuchung der Verteilung und Koordination von Klimazielen durch das Klimarecht werden drei Dimensionen betrachtet: die kompetenzielle, die organisationsrechtliche und die instrumentelle Dimension. Bei Letzterer liegt der Fokus auf finanziellen und planerischen Instrumenten. Ziel des Greifswalder Teilvorhabens ist es, Bedingungen für ein wirksames Zusammenspiel von Föderalismus und Klimaschutzrecht im deutschen Bundesstaat zu entwickeln.
Weitere Informationen
Webseite von Prof. Dr. Sabine Schlacke
Ansprechpartnerin an der Universität Greifswald
Prof. Dr. Sabine Schlacke
Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs- und Umweltrecht
Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS)
Ernst-Lohmeyer-Platz 1, 17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 2100
sabine.schlackeuni-greifswaldde
