
Fort- und Weiterbildungen im Ausland für Mitarbeitende
Über die Programmlinie Staff Mobility for Training (STT) können Mitarbeitende der Universität Greifswald einen Auslandsaufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule oder einer externen Institution durchführen.
Ziele und Rahmenbedingungen
Personalmobilitäten zu Schulungszwecken ermöglichen Mitarbeitenden der Universität, ihre fachlichen, sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen zu erweitern.
Sie erhalten Einblicke in verschiedene Tätigkeitsbereiche, wie Verwaltungseinheiten, Fakultäten, Bibliotheken oder Rechenzentren, und gewinnen neue Perspektiven für ihre eigene Arbeit. Darüber hinaus fördern die Mobilitäten den fachlichen Austausch, den Aufbau von Netzwerken und die Anbahnung von Partnerschaften mit europäischen Einrichtungen, wodurch sowohl die individuelle Weiterentwicklung als auch die Internationalisierung der Universität unterstützt werden.
Personalmobilitäten müssen einen Bezug zur beruflichen Fortbildung haben und die Anforderungen hinsichtlich der Lernergebnisse und persönlichen Entwicklung erfüllen. Die Beurteilung des Bezugs zur beruflichen Fortbildung erfolgt über die Zustimmung der*des Vorgesetzten. Förderfähige Formen sind beispielsweise Besuche zur Anbahnung einer Partnerschaft, Work Shadowing und Hospitationen, Workshops, Staff weeks und Sprachkurse. Die Mobilität kann sowohl an Hochschuleinrichtungen als auch an öffentlichen oder privaten Organisationen stattfinden, die in den Bereichen Arbeitsmarkt, allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung oder Innovation tätig sind.
Förderfähige Maßnahmen
Staff Training Week
Staff Training Weeks finden an Hochschulen statt und haben meist einen fachlichen oder verwaltungstechnischen Schwerpunkt. Der Vorteil von Staff Training Weeks besteht zum einen darin, dass ein Programm bereits organisiert ist, zum anderen ist die Hochschule in dem Zeitraum auf Gäste eingestellt und es können leicht zusätzliche Kontakte hergestellt werden. Ausschreibungen von Staff Weeks finden Sie bei iMOTION.
Job Shadowing
Den eigenen Arbeitsbereich an einer anderen Hochschule kennenlernen. Dies lässt sich durch Job Shadowing realisieren. Es kann sich dabei z. B. um Besuche in Verwaltungseinheiten, Fakultäten, Bibliothekssystemen oder Rechenzentren handeln. Organisieren Sie selbst Ihren Aufenthalt an der Gastuniversität und lassen Sie sich dabei vom International Office beraten.
Anbahnungsbesuche
Eine Universität im Ausland wäre ein idealer Erasmus-Partner für Ihren Fachbereich und könnte eine bessere Zusammenarbeit ermöglichen? Sollten Verhandlungen bisher eher langsam vorangehen, lohnt sich meist ein Besuch der Einrichtung. Eindrücke von dort können gut an Studierende oder Mitarbeitende weitergetragen werden und die Universität Greifswald gleichzeitig beworben werden. Bitte sprechen Sie in jedem Fall mit dem*der Austausch-Fachkoordinator*in Ihres Fachbereiches, falls Sie eine Kooperation planen.
Sprachkurse
Verbessern Sie Ihre Sprachkompetenzen durch die Teilnahme an Intensivsprachkursen im Ausland. Diese Kurse werden meist von externen Institutionen angeboten und Sie finden eine Vielzahl von Anbietern online.
Tipp: Ihre Englisch-Kompetenzen können Sie auch in einem der Sprachkurse für Verwaltungsmitarbeitende im Sprachenzentrum erweitern. Die Kursteilnahme erfolgt während der Arbeitszeit und ist für die Teilnehmenden kostenfrei.
Voraussetzungen
Die Bewerbung ist für alle Mitarbeitenden der Universität Greifswald mit einem gültigen Arbeitsvertrag möglich.
Die inhaltliche und zeitliche Zustimmung der*des Vorgesetzten muss vorliegen.
Mindestaufenthaltsdauer beträgt zwei Tage bis maximal zwei Monate (jeweils ohne Reisetage). Die Förderung wird aus Gründen der verfügbaren Mittel für maximal fünf Aufenthaltstage gewährt.
Bewerbung und Auswahlverfahren
Bewerbung
Anträge können digital über das IO-Portal für Wissenschaftler*innen und Mitarbeiter*innen zu folgenden Fristen eingereicht werden:
- 15. November für Vorhabenbeginn ab Februar bis Juli des Folgejahres
- 15. Mai für Vorhabenbeginn ab August des laufenden Jahres bis Januar des Folgejahres
Für die Bewerbung muss folgendes Dokument von der empfangenden Institution unterschrieben und über das Portal eingereicht werden:
- Mobility Agreement (als Scan)
Auswahlverfahren
Aufgrund des begrenzten Förderbudgets für Erasmus+ Personalmobilitäten werden folgende Aufenthaltsmöglichkeiten bevorzugt:
- Erste geförderte Erasmus+ Personalmobilität
- Gastdozenturen - Staff Mobility for Teaching (STA)
- Partnerinstitution in der KreativEU Allianz
- Fachliche Relevanz (dargestellt im Mobility Agreement)
Maximal 20% des Budgets steht für Sprachkurse zur Verfügung.
Ablauf
Nach einer Förderzusage werden folgende Dokumente benötigt:
- genehmigterDienstreiseantrag (als Scan - Kapitel, Titel und Kostenstelle erfragen Sie bitte bei uns)
- unterschriebene Ehrenwörtliche Erklärung für Green Travel (als Scan)
- Für Dienstreisen in EU- und EWR-Staaten sowie in die Schweiz ist das Mitführen einer A1-Bescheinigung gemäß EU-Verordnung verpflichtend. Sie bestätigt, dass während des gesamten Aufenthalts weiterhin die deutschen Sozialversicherungsvorschriften gelten. Auch kurze Dienstreisen ins Ausland müssen durch die A1-Bescheinigung abgedeckt sein. Behörden im Ausland können die Vorlage jederzeit verlangen. Bitte beantragen Sie die A1-Bescheinigung rechtzeitig und selbstständig vor Reiseantritt beim Referat Personal.
Lassen Sie das Dokument Letter of Confirmation, das Sie vom International Office erhalten haben, von Ihrer Gasteinrichtung unterschreiben.
- Bitte reichen Sie das unterschriebene Dokument Letter of Confirmation per E-Mail beim International Office ein.
- Nehmen Sie an der Umfrage EU-Survey teil. Die Einladung dazu erhalten Sie nach Ihrem Aufenthalt per E-Mail von replies-will-be-discarded@ec.europa.eu. Falls nicht, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner.
Hinweis: Sollte nach Ihrem Aufenthalt kein Letter of Confirmation vorliegen oder die Teilnahme an der Umfrage fehlen, wird eine Rückforderung der Förderung erfolgen.
Förderung
Die finanzielle Förderung setzt sich aus einer Tagespauschale für maximal fünf Aufenthaltstage und zwei Reisetage sowie einer Reisekostenpauschale zusammen.
Tagessätze
| Zielland | Pauschale pro Tag |
|---|---|
| Armenien, Vietnam, Bosnien-Herzegovina | 190 EUR |
| Belgien, Dänemark, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz | 180 EUR |
| Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 160 EUR |
| Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 140 EUR |
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass private Tage (z. B. Wochenenden, an denen keine Weiterbildung bzw. Job-Shadowing stattfindet) im Zielland nicht finanziert werden können. Förderbar sind nur Tage, an denen Sie im Dienst sind.
Die Universität Greifswald behält sich vor, abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln, die Förderdauer gegenüber der Aufenthaltsdauer zu reduzieren. Das bedeutet, dass die Aufenthaltsdauer nicht gleich Förderungsdauer ist.
Sollten die tatsächlichen Kosten die maximale Bewilligung übersteigen, sind die zusätzlichen Kosten von den Teilnehmenden selbst zu tragen.
Reisekosten
Die Reisekosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort des Aufenthaltes mit einem europaweit einheitlichen Berechnungsinstrument ermittelt.
| einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Betrag der Pauschale | Green Travel Betrag der Pauschale |
|---|---|---|
| 10 – 99 km | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 – 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 – 1.999 km | 309 EUR | 417 EUR |
| 2.000 – 2.999 km | 395 EUR | 535 EUR |
| 3.000 – 3.999 km | 580 EUR | 785 EUR |
| 4.000 – 7.999 km | 1.188 EUR | - |
| 8.000 km oder mehr | 1.735 EUR | - |
Green Travel
Teilnehmende, die mindestens 50 % der An- und Abreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, erhalten, sofern zutreffend, zusätzliche individuelle Unterstützung für Reisekosten und Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für eine Hin- und Rückfahrt. Insgesamt können so maximal sechs zusätzliche Tage individueller Unterstützung für Reisen in Anspruch genommen werden. Hierbei werden für die Berechnung der Tagessätze zwei Tage für Standardreisen und vier Tage für Green Travel herangezogen. Dabei ist zu beachten, dass die Teilnehmenden den Bedarf an diesen zusätzlichen Reisetagen begründen müssen.
Als nachhaltige Verkehrsmittel gelten, laut Vorgabe der Nationalen Agentur des DAAD:
• Zug, Fahrgemeinschaft, Bus, Fahrrad, zu Fuß.
International Office
Roberta Wirminghaus
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Tel.: +49 3834 420 1119
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