Symbolfoto Betriebswirtschaftslehre
Symbolfoto Betriebswirtschaftslehre, © Till Junker, 2017

Erasmus+ Förderung für Gastdozenturen

Über die Programmlinie Staff Mobility for Teaching (STA) lassen sich Gastdozenturen an einer europäischen Hochschule, mit der eine Fachbereichskooperation besteht, realisieren. Informieren Sie sich in unserer Datenbank zu bestehenden Kooperationen Ihres Fachs.

Hinweis:  Wenn Sie eine Gastdozentur in Vietnam anstreben, informieren Sie sich direkt im International Office.

Ziel

Durch eine Dozentur an einer Gasthochschule kann die europäische Zusammenarbeit gestärkt und das dortige Lehrangebot ergänzt werden. Zudem können Sie den Studierenden, die nicht im Ausland studieren können oder wollen, Ihr Fachwissen durch Vorträge, Vorlesungen, Seminare oder durch das Leiten von Arbeitsgruppen vermitteln.

Ihre Vorteile

  • Vermittlung Ihrer Expertise
  • Sammeln internationaler Lehrerfahrung
  • Einblicke in neue Lehrformen
  • Förderung des Austausches zwischen der Partneruniversität und der Universität Greifswald
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Voraussetzungen

Mindestaufenthaltsdauer sind zwei Tage bis max. zwei Monate (jeweils ohne Reisezeiten). Die Förderung wird aus Gründen der zur Verfügung stehenden Mittel für maximal zehn Lehrtage gewährleistet.

Das Lehrdeputat umfasst mind. acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche.

Folgender Personenkreis kann gefördert werden:

  • Professor*innen und Dozierende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozierende ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • Emeritierte Professor*innen und pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende

Bewerbung und Ablauf

Bewerbung

Anträge können digital über das IO-Portal für Wissenschaftler*innen und Mitarbeiter*innen zu folgenden Fristen eingereicht werden:

  • 15. November für Vorhabenbeginn ab Januar des Folgejahres
  • 15. Mai für Vorhabenbeginn ab Juli des laufenden Jahres

Für die Bewerbung muss folgendes Dokument von der empfangenden Institution unterschrieben und über das Portal eingereicht werden:

Nach einer Förderzusage werden folgende Dokumente benötigt:

vor dem Aufenthalt
während des Aufenthalts

Lassen Sie das Dokument Letter of Confirmation, das Sie vom International Office erhalten haben, von Ihrem Gastgeber unterschreiben.

nach dem Aufenthalt
  • Bitte reichen Sie das unterschriebene Dokument Letter of Confirmation (im Original) beim International Office ein.
  • Nehmen Sie an der Umfrage EU-Survey teil. Die Einladung dazu erhalten Sie nach Ihrem Aufenthalt per E-Mail von replies-will-be-discarded@ec.europa.eu. Falls nicht, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner.

Hinweis: Sollte nach Ihrem Aufenthalt kein Letter of Confirmation vorliegen oder die Teilnahme an der Umfrage fehlen, wird eine Rückforderung der Förderung erfolgen.

Förderung

Die finanzielle Förderung setzt sich aus einer Tagespauschale sowie einer Reisekostenpauschale zusammen.

Tagessätze

Zielland Förderhöhe (pro Tag)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich 180 EUR
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 160 EUR
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn 140 EUR

Reisekosten

Die Reisekosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort des Aufenthaltes mit einem europaweit einheitlichen Berechnungsinstrument ermittelt.

einfache Entfernung gemäß Distanzrechner Betrag Green Travel Betrag
10 – 99 km 23 EUR -
100 – 499 km 180 EUR 210 EUR
500 – 1.999 km 275 EUR 320 EUR
2.000 – 2.999 km 360 EUR 410 EUR
3.000 – 3.999 km 530 EUR 610 EUR
4.000 – 7.999 km 820 EUR -
8.000 km oder mehr 1.500 EUR -

Green Travel

Teilnehmende, die mindestens 50 % der An- und Abreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, erhalten, sofern zutreffend, zusätzliche individuelle Unterstützung für Reisekosten und Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für eine Hin- und Rückfahrt. Insgesamt können so maximal sechs zusätzliche Tage individueller Unterstützung für Reisen in Anspruch genommen werden. Hierbei werden für die Berechnung der Tagessätze zwei Tage für Standardreisen und vier Tage für Green Travel herangezogen. Dabei ist zu beachten, dass die Teilnehmenden den Bedarf an diesen zusätzlichen Reisetagen begründen müssen.

Als nachhaltige Verkehrsmittel gelten, laut Vorgabe der Nationalen Agentur des DAAD:

  • Zug, Schiff/Fähre, Fahrgemeinschaft, Bus, Fahrrad, zu Fuß.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass private Tage (z. B. Wochenenden ohne Lehrtage) im Zielland nicht finanziert werden können. Förderbar sind nur die Lehrtage.

Die Universität Greifswald behält sich vor, abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln die Förderdauer gegenüber der Aufenthaltsdauer zu reduzieren. Das bedeutet, dass die Aufenthaltsdauer nicht gleich Förderungsdauer ist!

Sollten die tatsächlichen Kosten die maximale Bewilligung übersteigen, sind die zusätzlichen Kosten von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer selbst zu tragen! Nichtgenutzte Mittel müssen nicht an das Erasmus-Büro zurückgezahlt werden, sollten aber entsprechend beim Finanzamt versteuert werden.

International Office
Dr. Sebastian Krumpel
Domstraße 58a, EG
17489 Greifswald
Tel: +49 3834 420 1115
erasmusuni-greifswaldde

Testimonial Nadine O´Shea

"Ein Auslandsaufenthalt als Gastdozentin gibt einem die Möglichkeit die Lehre nochmal anders kennenzulernen und auch Studierende vor Ort kennenzulernen. Man vernetzt sich mit Kolleginnen und Kollegen und zudem lernt man ein neues Land kennen, was auch nicht immer einfach ist. Sonst hat man doch bürokratische Hürden und das ist mit Erasmus+ nicht der Fall." (Nadine O´Shea, wiss. Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Internationale Beziehungen und Regionalstudien, Gastdozentur an der University West in Trollhättan, Schweden)

In unserem Podcast und auf dem Blog Greifswald goes International berichten sie und andere Outgoer*innen von ihren Erfahrungen im Ausland.