Krankenversicherung mit Stipendium/selbstfinanziert

Sie müssen eine private Krankenversicherung abschließen.

Private Krankenversicherung

 

 

 

https://t3-web.rz.uni-greifswald.de/

Nützliche Hinweise für weitere private Versicherungen im EURAXESS-Portal

euraxess.de

Nach der Einreise

Nach der Ankunft in Greifswald gilt es einige Dinge zu erledigen. Um Unterstützung zu geben, sind im folgenden die wichtigsten Aufgaben aufgeführt und erläutert.

Anmeldung in Greifswald

In Deutschland besteht für alle Ausländer eine Meldepflicht. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Ankunft in Greifswald im Einwohnermeldeamt melden, wenn der Aufenthalt im Bundesgebiet länger als drei Monate beabsichtigt ist.

Dazu sind folgende Dokumente erforderlich:

  • gültiger Reisepass oder bei EU-Bürgern Personalausweis
  • Wohnungsgeberbescheinigung über den Einzug, wird vom Vermieter ausgestellt
  • wenn Sie schon vorher in Deutschland gelebt haben, die Anmeldebescheinigung Ihres ehemaligen Wohnortes
  • wenn Sie sich zum ersten Mal in Deutschland anmelden, erhalten Sie nach ca. zwei bis drei Wochen automatisch per Post Ihre Steueridentifikationsnummer

Dort können Sie ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. (Kosten €13,-, vor Ort zu bezahlen)

Nach Ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt müssen Sie mit der Meldebescheinigung die Ausländerbehörde aufsuchen, um Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet zu verlängern.

Denken Sie bitte daran, dass sämtliche Unterlagen auch für Ihre evtl. mitreisende Familie vorhanden sein müssen!

  • gültiger Reisepass
  • Personenstandsurkunden (Ehe- und Geburtsurkunde, Original und Übersetzung ins Deutsche von einem amtlich beglaubigtem Übersetzer)

Bürger aus EU/EWR Staaten benötigen keine Freizügigkeitsbescheinigung der Ausländerbehörde mehr. Als Nachweis darüber, dass Sie sich als EU/EWR Bürger in Deutschland aufhalten und hier von Ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen, dient Ihnen die meldebehördliche Meldebescheinigung. Zur Nutzung digitaler Dienstleistungen können EU/EWR Bürger im Einwohnermeldeamt eine eID Karte beantragen. Die eID Karte ersetzt aber nicht den ausländischen Reisepass bzw. Personalausweis zum Identitätsnachweis z.B. an Grenzen. Mehr Informationen zur eID Karte finden Sie hier: eID Karte

Universitäts-und Hansestadt Greifswald
Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt
Einwohnermeldeamt

Stadthaus
Markt 15
17491 Greifswald

Öffnungszeiten ohne Termin:
Dienstag 9-12 und 14-17
Donnerstag 9-12 und 14-16

Termine nach Absprache:
Terminbuchung

 

Einwohnermeldeamt Greifswald

Ausländerbehörde in Greifswald

Dieses ist nicht die offizielle Seite der Ausländerbehörde Greifswald! Die Kontaktdaten finden Sie nebenstehend! Auf diesen Seiten finden Sie Informationen für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und ihre Familien

Staatsangehörige mit Visumspflicht

Alle Personen, die mit einem Visum nach Deutschland eingereist sind und deren Aufenthalt über drei Monate im Bundesgebiet beabsichtigt ist, müssen Ihren Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde verlängern lassen.

Dazu suchen Sie die Ausländerbehörde auf. Dort werden folgende Unterlagen von Ihnen (und evtl. mitreisenden Familienangehörigen) benötigt:

  • gültiger Reisepass
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Mietvertrag (für die Adresse)
  • Bescheinigung von Ihrer Krankenkasse, dass Sie dort versichert sind
  • Einkommensbescheinigung (Stipendium, Arbeitsvertrag)
  • Aufnahmevereinbarung mit der Universität
  • biometrische Passfotos
  • bei Studierenden Immatrikulationsbescheinigung
  • Gebühren bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis 100,-€/ 110,-€
Staatsangehörige mit visumsfreier Einreise

Staatsangehörige Australiens, Großbritanniens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Dazu müssen sie sich innerhalb von einer Woche nach Ankunft beim Greifswalder Einwohnermeldeamt anmelden und danach die Ausländerbehörde Greifswald aufsuchen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Dieses gilt jedoch nur, wenn keine sofortige Arbeitsaufnahme geplant ist! In diesem Fall muss VOR der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragt werden!

In der Ausländerbehörde werden folgende Unterlagen von Ihnen (und evtl. mitreisenden Familienangehörigen) benötigt:

  • gültiger Reisepass
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Mietvertrag (die Vermieterbescheinigung ist nicht ausreichend)
  • Bescheinigung von Ihrer Krankenkasse, dass Sie dort versichert sind
  • Einkommensbescheinigung (Stipendium, Arbeitsvertrag)
  • Aufnahmevereinbarung mit der Universität
  • biometrische Passfotos
  • bei Studierenden Immatrikulationsbescheinigung
  • Gebühren bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis 100,-€/ 110,-€
Bürger der EU/EWR-Staaten

Bürger der EU/EWR-Staaten benötigen keine Freizügigkeitsbescheinigung der Ausländerbehörde mehr. Als Nachweis darüber, dass Sie sich als EU/EWR-Bürger in Deutschland aufhalten und hier von Ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen, dient Ihnen die meldebehördliche Meldebescheinigung.

Für Familienangehörige, die selbst keine EU/EWR-Bürger sind, sondern einem Drittstaat angehören, ändert sich allerdings nichts. Sie erhalten weiterhin eine Aufenthaltskarte von der Ausländerbehörde, nachdem sie dort ihre Eigenschaft als Familienangehörige sowie das Bestehen der Freizügigkeitsvoraussetzungen durch geeignete Urkunden nachgewiesen haben.

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Ausländerbehörde Greifswald

Feldstraße 85a
17489 Greifswald

Öffnungszeiten:
Dienstag:
09.00 - 12.00
14.00 - 18.00

Donnerstag:
09.00 - 12.00
14.00 - 16.00
Termine nur nach Absprache.
auslaenderbehoerdekreis-vgde
Internetseite Ausländerangelegenheiten
 

Bankkonto

In Greifswald werden Sie ein Bankkonto benötigen. Darauf wird Ihnen Ihr Gehalt überwiesen und sie können damit Rechnungen begleichen. Mit einer ec-Karte können Sie Bargeld bekommen oder in Läden bargeldlos bezahlen, weiterhin können Sie in den meisten Fällen auch online-banking veranlassen.

Benötigte Dokumente:

  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Steuer ID
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Reisepass

Am besten ist es, wenn Sie vor der Kontoeröffnung telefonisch zu der von Ihnen gewählten Bank Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.

Wichtige Hinweise von EURAXESS

Bitte kontaktieren Sie das Welcome Centre für eine Liste mit Banken, die Filialen in Greifswald haben.

Versicherungen

In Deutschland ist die Krankenversicherung für ausländische Forscher und auch für ihre mitreisenden Familienangehörigen Pflicht. Die zuständige Ausländerbehörde verlangt für die Aufenthaltsgenehmigung den Nachweis einer solchen Krankenversicherung.
Ohne gültige Krankenversicherung wird Ihnen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Deshalb empfehlen wir Ihnen, schon vor der Abreise mit Ihrer Krankenversicherung in Ihrem Heimatland Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob Ihr Versicherungsschutz auch in Deutschland wirkt, damit vom ersten Tag an Versicherungsschutz besteht.

Sollte dieses nicht der Fall sein, empfehlten wir Ihnen den Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die Sie für die ersten Tage in Greifswald schützt. Nach Ihrer Ankunft in Greifswald sind wir Ihnen bei der Suche nach einer passenden Krankenversicherung gern behilflich.

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Krankenversicherungen, die von der Finanzierung Ihres Aufenthaltes abhängen. Die entsprechenden Hinweise finden unten.

Eine weitere wichtige Versicherung, die in Deutschland üblich und sehr zu empfehlen ist, ist die private Haftpflichtversicherung. Denn in Deutschland kann jeder für Schäden haftbar gemacht werden, die er Dritten zufügt. Eltern haften für ihre Kinder. Die Versicherung deckt Forderungen ab, die durch unabsichtlich verursachte Schäden entstehen.
Sollten Sie Interesse an einer Haftpflichtversicherung haben, kontaktieren Sie bitte das Welcome Centre Greifswald.

Aufenthalt mit Stipendium/selbstfinanziert

Sollten Sie mit einem Stipendium nach Greifswald kommen oder den Aufenthalt selbst finanzieren, müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Als Stipendiatin oder Stipendiat können Sie sich bei dem Stipendiengeber nach eventuellen Kooperationen mit privaten Krankenkassen erkundigen.

Die privaten Krankenversicherungen eignen sich für Gastwissenschaftler, Promovierende, Stipendiaten und Postdocs mit ihren jeweiligen Familien.
Die Beiträge und Leistungen der einzelnen Versicherungen sind zum Teil recht unterschiedlich, deshalb informieren Sie sich vor dem Abschluss eines Vertrages bitte genau. Bitte beachten Sie auch die Hinweise und Informationen des EURAXESS Netzwerks für Forscherberater zu diesem Thema: EURAXESS
Bitte kontaktieren Sie das Welcome Centre für eine Liste mit weiteren Anbietern.

Ausnahme: Krankenversicherung EU-Bürger mit Stipendium/selbstfinanziert

Für Bürger der Europäischen Union, der Schweiz, Islands, Liechtensteins und Norwegens gelten möglicherweise andere Regelungen.
Bitte erkundigen Sie sich in dem Fall bei der Krankenversicherung Ihres Heimatlandes. Detaillierte Informationen finden Sie auf folgender Seite:

Euraxess

Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

Sollten Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, werden Sie automatisch sozialversicherungspflichtig. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie sich von der Pflicht auch nicht befreien lassen. Denn in Deutschland gibt es ein umfangreiches Sozialversicherungssystem, das durch Beiträge finanziert wird.
Die jeweiligen Beiträge werden gesetzlich vorgeschrieben, gleich vom Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber an die jeweiligen Sozialversicherungsträger weitergeleitet.

Zusätzliche Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Durch die Zahlungen in das Sozialversicherungssystem haben Sie allerdings auch einen Anspruch auf Leistungen der einzelnen Versicherungszweige:

gesetzliche Krankenversicherung mit Arbeitsvertrag

Wenn Sie in Greifswald einen Arbeitsvertrag abschließen, müssen Sie den Abschluss einer Krankenversicherung vorweisen. Dazu können Sie sich relativ unkompliziert bei einer der gesetzlichen Krankenversicherungen anmelden. Das Welcome Centre ist Ihnen dabei gern behilflich.

Von Ihrer Krankenversicherung erhalten Sie anschließend eine Mitgliedsbestätigung. Diese müssen Sie umgehend an die Personalabteilung weiterleiten.
Die Personalabteilung nimmt dann Kontakt zur Krankenkasse auf, die wiederum die Meldung an die anderen Sozialversicherungen übernimmt.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden prozentual von Ihrem Gehalt berechnet und vom Arbeitgeber einbehalten und weitergeleitet. 

gesetzliche Rentenversicherung mit Arbeitsvertrag

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland hat verschiedene Leistungen:

  • Altersrente
  • Renten wegen Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Ihres Gesundheitszustands gar nicht oder nur noch eingeschränkt arbeiten können
  • Hinterbliebenenrenten, wenn der Versicherungsnehmer stirbt und Ehepartner und Kinder hinterlässt

Beginn des Arbeitsverhältnisses
Ihr Arbeitnehmer meldet Sie bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger an und zahlt die Beiträge auch direkt an ihn. Der Versicherungsträger stellt Ihnen einen Sozialversicherungsausweis aus, auf dem Ihre Sozialversicherungsnummer und Ihr Name vermerkt ist und den Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.

Ausnahmen von der Versicherungspflicht bestehen u.a. für

  • Stipendiaten
  • Beamte
  • Arbeitnehmern, die ihr Gehalt von einem Arbeitgeber bekommen, der seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat

Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden Sie automatisch von der gesetzlichen Rentenversicherung abgemeldet. Sie erhalten aber NICHT automatisch eine Mitteilung über die gezahlten Beiträge und die erworbenen Ansprüche.

Was mit den von Ihnen in Deutschland gezahlten Rentenbeiträgen geschieht, wenn Sie das Land wieder verlassen ist deshalb sehr kompliziert und hängt von individuellen Sachverhalten ab. Das System der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland ist, vor allem im Zusammenspiel mit den Rentenversicherungssystemen anderer Länder, sehr umfangreich.

Sollten Sie Zahlungen in die Deutsche Rentenversicherung geleistet haben, ist es deshalb sehr empfehlenswert, vor einer Abreise aus Deutschland eine Kontenklärung Ihres Rentenversicherungskontos (es gilt die Sozialversicherungsnummer) vornehmen lassen.

Dabei werden alle ihre geleisteten Beiträge aufgeführt, so dass Sie einen Überblick bekommen und im Nachhinein keine weiteren Belege über die aufgelisteten Zeiten vorbringen müssen. Gerade bei einem Wegzug ins Ausland ist es sonst schwer, nach Jahren Belege vorzubringen, die einen Rentenanspruch in Deutschland belegen können.

Ob und unter welchen Voraussetzungen Sie sich Ihre Beiträge erstatten lassen können, ist ebenso von verschiedenen Faktoren abhängig. EU- Bürger können sich ihre Beiträge grundsätzlich nicht erstatten lassen, sie können bei Erreichen der Altersgrenze in Deutschland Rentenzahlungen beantragen. Auch hier ist eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung unabdingbar.


Deutsche Rentenversicherung in Greifswald
Auskunfts- und Beratungsstelle
Pappelallee 1
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3843 5766-0

Bei allgemeinen Fragen können Sie sich auch gern an das Welcome Centre wenden, die umfassensten Informationsmöglichkeiten haben Sie direkt auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Unter folgendem Link erhalten Sie Informationen zu einer Website, die für international mobile Wissenschaftler über Rentensysteme in verschiedenen Ländern Europas informiert:
Find your pension -Was Sie über Ihre Altersversorgung wissen sollten
www.findyourpension.eu

Als international mobile Wissenschaftler verläuft Ihre Karriere in unterschiedlichen Stationen bei Forschungseinrichtungen in verschiedenen Staaten. Was das für die soziale Sicherung und die Altersversorgung genau bedeutet, ist eine Frage, die scheinbar nur von Experten beantwortet werden kann. Wussten Sie, dass die Rentenversicherung in den meisten Ländern nicht nur den Lebensstandard im Alter absichern soll? Auch Leistungen im Fall von Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und der Schutz der Ehegatten, Lebenspartner und Kinder sind oft mit eingeschlossen.

Stellen Sie sich vor, es sind 20 Jahre vergangen – glauben Sie, dass Sie dann noch alle Renteneinrichtungen und Versorgungsträger der beruflichen/betrieblichen Altersvorsorge vor Augen haben werden, bei denen Sie Ansprüche erworben haben könnten? Wenn Sie Zweifel haben, ist es vielleicht Zeit, sich einmal mit dem Thema Alterssicherung zu beschäftigen.

FindyourPension ist eine Webseite, die über Rentensysteme und Versorgungseinrichtungen in verschiedenen Ländern in Europa informiert. Sie richtet sich an Sie als mobile Wissenschaftler und gibt Auskunft über die zukünftigen Rentenansprüche, die Sie in Europa erwer-ben können. Das FindyourPension Portal ist Gegenstand eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projektes. Es wird von der VBL (Betriebsrenteneinrichtung des öffentlichen Dienstes) in enger Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie anderen europäischen Versorgungseinrichtungen, Betriebsrentenfonds – und Kassen und deren Verbänden erstellt. Die Webseite ist noch im Aufbau, enthält aber schon jetzt Informationen aus vielen wichtigen Forschungsländern. Hier können Sie sich ein Bild über die Rentenlandschaften in den europäischen Staaten machen, Ihre eigenen Rentenansprüche kennen lernen und sie besser nachvollziehen.

gesetzliche Arbeitslosenversicherung mit Arbeitsvertrag

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung unterstützt ihre Mitglieder im Falle einer drohenden oder bereits eingetretenen Arbeitslosigkeit.

Es müssen allerdings eine bestimmte Anzahl an Beitragsmonaten vorliegen, bevor die Versicherung Leistungen erbringt. Bei einer drohenden Arbeitslosigkeit, z.B. bei einer nicht-Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages ist es notwendig, sich mindestens drei Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrages bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden. In der Regel werden Sie von Ihrem Arbeitgeber über diese Frist informiert. Bei einer verspäteten Meldung werden Ihnen wahrscheinlich Leistungen der gestrichen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei

Bundesagentur für Arbeit
www.arbeitsagentur.de

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
www.bamf.de

Euraxess
http://www.euraxess.de

gesetzliche Pflegeversicherung mit Arbeitsvertrag

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie automatisch bei der gesetzlichen Pflegeversicherung angemeldet.
Wer bei einer privaten Krankenversicherung für allgemeine Krankenhausleistungen versichert ist, ist gesetzlich dazu verpflichtet, dort auch eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen.

Die Pflegepflichtversicherung übernimmt die Kosten der Pflege, wenn der Versicherte wegen einer körperlichen oder geistigen Krankheit oder einer Behinderung die Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig vollbringen kann.

Weitere Informationen erhalten Sie bei

Euraxess
https://www.euraxess.de

gesetzliche Unfallversicherung mit Arbeitsvertrag

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der vorgeschriebenen Sozialversicherungen, die Beiträge werden komplett vom Arbeitgeber übernommen.

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt dann in Leistungen, wenn ein Arbeitnehmer während. oder auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hat, oder eine Berufskrankheit auftritt. Die Leistungen umfassen neben der Kostenübernahme für medizinische Behandlungen u.a. auch Kosten für Rehabilitation nach Berufsunfällen und Wiedereingliederungshilfe.

Sollten Sie einen Wege- oder Arbeitsunfall haben müssen Sie dieses umgehend dem Arbeitgeber melden.

An der Universität gibt es in jedem Institut eine Sicherheitsansprechperson, an die sie sich wenden können und der eine Unfallmeldung ausfüllt.

Sollten Sie einen Arzt aufsuchen, so ist es sehr wichtig, ihm zu sagen, dass es sich um einen Wege- bzw. Arbeitsunfall handelt. Er wird dann seinerseits eine ärztliche Unfallmeldung an die zuständige Unfallversicherung schicken. Unter Umständen wird er sie zu einem weiteren Kollegen überweisen.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
www.dguv.de

Euraxess
http://www.euraxess.de

Steuern
Lohnsteuer mit Arbeitsvertrag

Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommenssteuer. Sie wird vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen und der zuständigen Behörde zugeführt.
Etwa zwei bis drei Wochen nach der erstmaligen Anmeldung bei einem deutschen Einwohnermeldeamt, erhalten Sie vom Bundeszentralamt für Steuern einen Brief in dem die persönliche und lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer steht. Diese Nummer muss sofort an die Personalabteilung weitergeleitet werden.

Wenn Sie länger als ein halbes Jahr in Deutschland arbeiten, wird Ihr Einkommen besteuert. Sie können am Jahresende einen Lohnsteuerausgleich machen, dann erhalten Sie eventuell einen Teil der gezahlten Steuern zurück.

Sie sind verpflichtet eine Lohnsteuererklärung abzugeben, wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist oder wenn Sie von verschiedenen Arbeitgebern Lohn bezogen haben. Weiterhin müssen Sie eine Lohnsteuererklärung machen, wenn beide Ehepartner Lohn empfangen haben.

Bleiben Sie weniger als ein halbes Jahr, dann wird Ihr Gehalt in Ihrem Heimatland versteuert, sofern Sie für einen ausländischen Arbeitgeber tätig sind und das Doppelbesteuerungsrecht Sie dem Heimatland zuweist. Mit einigen Ländern gibt es Vereinbarungen, die anfallenden Steuern im Heimat zu besteuern. Beachten Sie bitte die Hinweise des BMF zum „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“.
Eine Liste der Länder, mit denen ein Vertrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht, finden Sie unter folgendem Link des Bundesfinanzministeriums.

Weitere Informationen über die Steuerpflicht erhalten Sie auf den Internetseiten von Make it in Germany und von Euraxess

Einkommenssteuererklärung

Bitte beachten Sie, dass das Welcome Centre keine Unterstützung bei der Erstellung von Einkommenssteuererklärungen leisten kann und darf.
Es gibt die Möglichkeit, sich zur Erstellung an einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater zu wenden,

Lohnsteuer mit Stipendium

Sollten Sie ein Stipendium erhalten, werden Sie unter bestimmten Bedingungen von der Steuer befreit. Vielleicht müssen Sie aber das Stipendium in Ihrem Heimatland versteuern, bitte fragen Sie diesbezüglich bei Ihrem Stipendiengeber nach.
Sollten Sie ein Stipendium Ihres Heimatlandes erhalten, sind Sie nicht zur Steuerzahlung verpflichtet.

Weitere Informationen über die Steuerpflicht erhalten Sie auf den Internetseiten von Make it in Germany und des Bundesfinanzministeriums

Universitätsbibliothek

Die Universitätsbibliothek besteht neben ihrer Zentralen Universitätsbibliothek am Berthold-Beitz-Platz aus der alten Universitätsbibliothek in der Rubenowstraße, der Bereichsbibliothek Friedrich-Loeffler-Str.23, der Magazinbibliothek Am Schießwall und den verschiedenen Fachbibliotheken.

Die Zulassung zur Benutzung der Universitätsbibliothek erfolgt auf Grundlage der Benutzungsordnung. Die Universitätsbibliothek dient primär der Versorgung der Hochschulangehörigen mit Literatur und anderen Medien. Darüber hinaus steht die Bibliothek allen Personen und Institutionen zur Verfügung.
Die Nutzung des Freihandbereiches der Zentralen Universitätsbibliothek kann ohne Benutzerausweis erfolgen. Für die Ausleihe ist ein Benutzerausweis erforderlich.

Für die Beantragung eines Bibliotheksausweises sind für ausländische Bibliotheksbenutzer folgende Unterlagen notwendig:

  • Studierende der Universität Greifswald – Studierendenausweis
  • Mitarbeitende der Universität Greifswald - Arbeitsvertrag
  • Pass und Meldebescheinigung

Universitätsbibliothek

Felix-Hausdorff-Straße 10
17489 Greifswald
Telefon + 49 3834 420 1515
Telefax + 49 3834 420 1501
ubinfouni-greifswaldde

Universitätsbibliothek Greifswald

Antragsformular Benutzerausweis

Informationsblatt mit Lageplänen

Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek:

Montag - Freitag 08.00 - 24.00 Uhr
Sonnabend- Sonntag 09.00 - 24.00 Uhr

Servicezeiten der Universitätsbibliothek

Montag - Freitag 08.00 - 21.00 Uhr
Sonnabend - Sonntag 09.00 - 17.00 Uhr

Graduiertenakademie

Die Graduiertenakademie begleitet Promotionsinteressierte, Promovierende und Postdocs in den verschiedenen Phasen ihrer Qualifikation. Unser Ziel ist es, gute Bedingungen für eine erfolgreiche Promotion und Postdocphase zu schaffen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf eine Karriere in und außerhalb der Akademie vorzubereiten.

Auch ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind herzlich willkommen, einige Veranstaltungen finden auf Englisch statt.

Dr. Michael Schöner

Domstraße 11, Eingang 4
Raum 3.24
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1618
graduiertenakademie@uni-greifswald.de

Termine nach Vereinbarung