Vorbereitung im Heimatland

Vor Ihrer Einreise nach Deutschland gilt es einige Formalitäten zu erledigen und zu beachten.

Besonderes Augenmerk sollten Sie auf die für ein Visum benötigten Dokumente legen, fehlende Unterlagen führen immer wieder zu Verzögerungen in der Ausstellung. Bedenken Sie, dass es einfacher ist, die Dokumente direkt im Heimatland zusammen zu stellen, aus der Ferne ist es oft sehr viel schwieriger.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen für PostDocs, wissenschaftliche Mitarbeitende, Promotionsstudierende, Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler sind. Programmstudierende wenden sich bitte auch weiterhin an das Kollegium im International Office.

Welcome Centre
Imme Burkart-Jürgens
Domstraße 8
17489 Greifswald
Tel: +49 3834 420 1175
welcomeuni-greifswaldde

Benötigte Dokumente

Zeugnisse und Urkunden

Sie werden Zeugnisse und Urkunden bei verschiedenen Institutionen vorweisen müssen. Welches Zeugnis bzw. welche Urkunde Sie wo vorlegen müssen variiert.
Doch bis auf wenige Ausnahmen gilt folgendes:
Die Unterlagen sind vollständig in deutscher Sprache vorzulegen.
Inländische Urkunden müssen vor Antragstellung von der Botschaft legalisiert werden. Übersetzungen in die deutsche Sprache müssen von einer anerkannten Übersetzungsstelle gefertigt und notariell beglaubigt sein. Es ist empfehlenswert, die Übersetzungen bereits im Heimatland anfertigen zu lassen.

Beglaubigungen durch einen inländischen Notar müssen meist zusätzlich legalisiert werden. Welche Institution welche Urkunde bzw. Zeugnis beurkunden darf erfragen Sie am besten bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Informationen des Auswärtigen Amtes zu Beurkundungen und Beglaubigungen
www.konsularinfo.diplo.de
Hier erhalten Sie umfassende Informationen und können sich das Merkblatt dazu herunterladen.


Die Hotline der Bundesregierung zu den Themenfeldern "Arbeiten und Leben in Deutschland":
+49 30-1815-1111 www.bamf.de
Es werden dort auch Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlusse gegeben. Die Hotline bietet ein mehrsprachiges Angebot.

Sie benötigen übersetzte und beglaubigte Kopien von folgenden Unterlagen:
  • Abschlusszeugnis der Schule/ Abiturzeugnis
  • Hochschulabgangszeugnis
  • Promotionsurkunde
  • andere Qualifikationsnachweise
  • wenn vorhanden, Heiratsurkunde mit Legalisierung
  • Geburtsurkunde, auch die Ihrer mitreisenden Familienangehörigen
  • Falls Ihre Versicherungen auch in Deutschland gelten, beglaubigte Übersetzung, vor allem wenn es sich um die für die Aufenthaltsgenehmigung wichtige Krankenversicherung handelt.
  • Falls Sie mit Ihren Kindern reisen, müssen die Zeugnisse ebenfalls kopiert und beglaubigt werden
Weiterhin werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Reisepass, gültig bis min. 6 Monate nach der geplanten Rückkehr ins Heimatland
  • Einladung vom gastgebenden Institut aus dem hervorgeht, wie lange der Aufenthalt dauern soll, evtl. wie die Finanzierung geregelt sein wird (Stipendiumsbestätigung, Aufnahmevereinbarung, Absichtserklärung zum Arbeitsvertrag)
  • Internationaler Führerschein, wenn vorhanden
  • Internationaler Impfpass, wenn benötigt
  • biometrische Passfotos
Visum und Zuständigkeiten

Visum beantragen

Zuerst gilt es zu klären, ob Sie visumspflichtig sind oder nicht. Die genauen Informationen darüber erhalten Sie beim Deutschen Auswärtigen Amt, hier sind alle Länder mit den jeweiligen Visabestimmungen aufgeführt. Hier die wichtigsten Informationen:

Ausländische Staatsangehörige, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Visumsantrags bis zu acht Wochen dauern kann, der Zeitraum variiert von Botschaft zu Botschaft. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig!

Bitte beachten Sie weiterhin: Sollten Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels eines anderen EU-Staates sein, gilt dieser nicht automatisch auch für Deutschland. Haben Sie z. B. einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates der Sie zur Arbeit in dem Land berechtigt, so gilt dieser nicht in Deutschland. Sie müssen deshalb vor der Arbeitsaufnahme in Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen.

Bitte reisen Sie bei einem längerfristigen Aufenthalt nicht mit einem Schengen-Visum ein! Dieses Visum kann nicht in Deutschland verlängert werden!

  • Von der Visumpflicht ausgenommen sind jedoch Staatsangehörige von Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein,Litauen, Luxembourg, Malta, der Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Tschechien, Schweden, der Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien und Ungarn.
  • Nach ihrer Ankunft und Niederlassung in Deutschland für länger als drei Monate besteht für Staatsangehörige dieser Länder lediglich die allgemeine Meldepflicht, sich innerhalb von einer Woche nach Ankunft beim Greifswalder Einwohnermeldeamt anzumelden.
  • Staatsangehörige Australiens, Großbritanniens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Dazu müssen Sie sich innerhalb von einer Woche nach Ankunft beim Greifswalder Einwohnermeldeamt anmelden und danach das Ausländerbehörde Greifswald aufsuchen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Dieses gilt jedoch nur, wenn keine sofortige Arbeitsaufnahme geplant ist! In diesem Fall muss auch von Staatsangehörigen, die Visafrei nach Deutschland einreisen dürfen, bereits VOR der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragt werden, das zur Arbeitsaufnahme berechtigt.

Für alle anderen, bisher nicht genannten Staatsangehörigen gilt, dass diese VOR der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen müssen.

Auf der jeweiligen Homepage finden Sie Informationen über

  • die Unterlagen, die Sie vorzulegen haben. Vollständige Unterlagen unterstützen eine zügige Bearbeitung und ersparen Ihnen unnötige Wege! Lesen Sie die Hinweisblätter der Deutschen Auslandsvertretung genau durch!
  • Es werden Gebühren in Höhe von €75,- zum jeweiligen Wechselkurs in der Landeswährung fällig, genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Sollten Sie mit Ihrer Familie nach Greifswald kommen, ist es nötig, für jedes einzelne Familienmitglied ein seperates Visum zu beantragen! Denken Sie an die Arbeitserlaubnis und die unter Umständen nachzuweisenden Deutschkenntnisse für mitreisende Ehepartner!

Weitere Informationen erhalten Sie bei dem Internetportalen von Euraxess Germany und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Einzelheiten zur Einreise können Sie auch beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland oder bei Ihrer deutschen Auslandsvertretung erfragen.

Eine Haftung für diese Inhalte wird nicht übernommen, alle Informationen werden jedoch regelmäßig überprüft. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtsverbindliche oder fachliche Auskunft.

 

Nachweis über die Finanzierung

Für die Erteilung eines Visums ist es notwendig, einen Nachweis über darüber zu erbringen, wie sich der Antragsteller in Deutschland seinen Lebensunterhalt sichert.

Sollten Sie einen Arbeitsvertrag bekommen, gilt die Einladung des gastgebenden Instituts der Universität Greifswald als Beleg.

Sollten Sie ein Stipendium erhalten, gilt die Bescheinigung über die Gewährung des Stipendiums durch den Stipendiengeber als Beleg.

Sollten Sie Ihren Aufenthalt in Greifswald aus eigenen, privaten Mitteln finanzieren, ist es unter Umständen nötig, einen gewissen Geldbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Als Mindestbetrag werden pro Monat € 934 bzw. € 11.208 für ein Jahr angesetzt (Stand: Januar 2023). Weitere Hinweise gibt es beim Auswärtigen Amt. Bitte beachten Sie, dass die Finanzierung des gesamten Aufenthaltes gesichert sein muss. Eine nachträgliche Bewerbung z.B. auf Stipendien des DAAD ist von Deutschland aus nicht möglich. Auch die Universität und das International Office haben keine Mittel für die Finanzierung solcher Aufenthalte.

Krankenversicherung

In Deutschland ist die Krankenversicherung für ausländische Forschende und auch für ihre mitreisenden Familienangehörigen Pflicht. Die zuständige Ausländerbehörde verlangt für die Aufenthaltsgenehmigung den Nachweis einer solchen Krankenversicherung.

Ohne gültige Krankenversicherung wird Ihnen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt!

Deshalb empfehlen wir Ihnen, schon vor Ihrer Abreise mit Ihrer Krankenversicherung in Ihrem Heimatland Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob Ihr Versicherungsschutz auch in Deutschland wirkt, damit vom ersten Tag an Versicherungschutz besteht.
Sollte dieses nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer Reisekrankenversicherung, die Sie für die ersten Tage in Greifswald schützt. Nach Ihrer Ankunft in Greifswald sind wir Ihnen gern bei der Suche nach einer passenden Krankenversicherung behilflich.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Krankenversicherungen, welche für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrem Status an Ihrem Institut ab:

Aufenthalt mit einem Arbeitsvertrag

Arbeitnehmende mit einem Arbeitsvertrag müssen sich in der Regel in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Abhängig von der Art Ihres Arbeitsvertrages und Ihres Einkommens kommt aber in einigen Fällen auch eine private Krankenversicherung in Betracht. Dieses wird Ihnen dann aber von der Personalabteilung mitgeteilt.

Es gibt eine große Anzahl an gesetzlichen Krankenversicherungen. Bitte kontaktieren Sie das Welcome Centre für eine Liste mit Versicherungen, die Büros in Greifswald haben.

Aufenthalt mit einem Stipendium

Sollten Sie mit einem Stipendium nach Greifswald kommen, können Sie sich auch bei dem Stipendiengeber nach eventuellen Kooperationen mit privaten Krankenkassen erkundigen.
Die Beiträge und Leistungen der einzelnen Versicherungen sind zum Teil recht unterschiedlich, deshalb informieren Sie sich vor dem Abschluss eines Vertrages bitte genau. Bitte beachten Sie auch die Hinweise und Informationen des EURAXESS Netzwerks für Forscherberater zu diesem Thema: EURAXESS
Bitte kontaktieren Sie das Welcome Centre für eine Liste mit weiteren Anbietern.

Wohnen

Greifswald ist durch seine Universität und die Nähe zur Ostsee ein sehr attraktiver Wohnort. Da dieWohnungssuche in Greifswald ist sehr schwierig ist und die Mieten hoch sind, sollten Sie sich so früh wie möglich um eine passende Unterkunft bemühen. Am besten, Sie beginnen schon mehrere Monate vor Ihrer Anreise mit der Suche. Besonders im Sommer ist eine kurzfristige Suche meist nicht von Erfolg gekrönt.

Es ist für deutsche Verhältnisse üblich, dass für die Kosten der Wohnungsmiete bis zu 40% des monatlichen Einkommens aufzuwenden sind. Die meisten Vermieter verlangen eine Kaution, die bei Mietbeginn zu hinterlegen ist und beim Auszug erstattet wird. Die Höhe der Kaution variiert meist zwischen einer und drei Monatsmieten.

Ein wichtiger Hinweis für Doktoranden: Eine Annahme als Doktorand*in bedeutet nicht, dass Sie automatisch eine Unterkunft von der Universität gestellt bekommen.

Einen allgemeinen Überblick über Wohnungssuche in Deutschland bietet EURAXESS, dort werden auch die in Anzeigen üblichen Abkürzungen erläutert: euraxess.de

Bitte beachten Sie:
Das Welcome Centre Greifswald kann leider weder Wohnungsbesichtigungen übernehmen, noch Verträge abschließen oder finanzielle Unterstüzung leisten.

Kollegen

Fragen Sie Ihre Betreuer*innen in den Instituten und Ihre Arbeitskolleg*innen; einige Wohnungen werden gleich unter Kolleg*innen weitervermittelt.

Online-Suche

Immobilienscout24

Immowelt

WG gesucht - Wohngemeinschaften

 

Wohnungsbaugesellschaften

In Greifswald gibt es zwei große Wohnungsbaugesellschaften, die eine große Zahl an Wohnungen verwalten. Die zu vermietenden Wohnungen sind auf alle Stadtteile Greifswald verteilt. Über folgende Links erreichen Sie die Wohnungs- und Verwaltungsbaugesellschaft Greifswald (WVG) und die Wohnungsbau-Genossenschaft Greifswald (WGG).

Links

WVG - Wohnungs- und Verwaltungsbaugesellschaft Greifswald
WGG - Wohnungsbaugenossenschaft Greifswald

Makler

Die sicherste, aber auch teuerste Variante ist es, die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen. Hier müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Betriebs- und Nebenkosten

Unter Betriebs- und Nebenkosten versteht man die Ausgaben, die entweder verbrauchsabhängig (Wasser, Abwasser, Heizung, Strom) entstehen oder als verbrauchsunabhängige (Müllabfuhr, evtl. Fahrstuhlinstandhaltung, Pflege des Treppenhauses und der Außenanlagen) Ausgaben auf alle Mieter*innen des Objektes verteilt werden. Dazu kommen weitere Kosten, z. B. für Telefon- und Internetzugang, Rundfunkgebühren (GEZ) und evtl. für einen KfZ-Stellplatz.

Sie sollten bei der Suche nach einer Wohnung darauf achten, was in der angegebenen Miete an Neben- und Betriebskosten bereits enthalten ist. Es gibt einen großen Unterschied zwischen "Warmmiete" und "Kaltmiete", am besten, Sie fragen direkt nach, welche Kosten die "Warmmiete" enthält.

Einige Kosten werden über den*die Vermieter*in abgerechnet. In diesem Fall überweisen Sie zusammen mit der monatlichen Miete einen (im Mietvertrag festgelegten) Betrag. Am Ende der Abrechnungsperiode (einmal im Jahr) werden dann die von Ihnen bereits gezahlten Beträge mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verrechnet. Sie erhalten dann entweder eine Rückzahlung oder Sie müssen Kosten erstatten.

Bei der Übergabe der Wohnung an Sie wird es ein Übergabeprotokoll geben, auf denen Angaben zu dem Zustand der Wohnung gemacht werden. Hierbei werden meist auch die Zählerstände von der Wasser-, Strom- und Gaszählern abgelesen und notiert.

Wasser

Die Kosten für Wasser und Abwasser werden nach dem jeweiligen Verbrauch berechnet.
In der Regel zahlen Sie einen monatlichen Grundpreis und zusätzlich das von Ihnen tatsächlich verbrauchte Wasser. Ihr Abwasser wird nach dem verbrauchten Wasser berechnet.
Das deutsche Leitungswasser wird extrem streng geprüft, so dass Sie es bedenkenlos aus der Leitung trinken können!

Heizkosten
Ihre Wohnung wird entweder mit Gas, Öl oder Fernwärme geheizt, bei allen Energieträgern ist es aber so, dass Sie einen monatlichen Grundpreis und die tatsächlich von Ihnen verbrauchte Energie zahlen müssen.

Bargeld

Zahlungsmittel in Wert von mehr als 10.000,- Euro müssen bei der Einreise nach Deutschland beim Zoll deklariert werden.
Nach der Anreise in Greifswald werden Sie an verschiedenen Stellen Bargeld (Euro) benötigen.
In Greifswald direkt ist es nicht möglich, ohne ein Bankkonto ausländische Währungen in Euro umzutauschen.
Es gibt aber an allen größeren Flughäfen und Bahnhöfen Deutschlands Wechselstuben in denen ausländische Währungen in Euros getauscht werden.


Weitherhin können Sie an fast allen Geldautomaten mit einer Kreditkarte Euros bekommen. Über die entstehenden Kosten werden Sie vor dem Auszahlungsvorgang informiert, fragen Sie aber auch bei der Bank im Heimatland nach, die die Kreditkarte ausgegeben hat.

Hinweise für Doktoranden

Für internationale Doktoranden hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine sehr umfangreiche Sammlung an Informationen zusammengestellt:

http://www.research-in-germany.org/de/karriere-in-der-forschung/infos-fuer-doktoranden.html

Bitte beachten Sie, das die Zusage einer Doktorandenstelle nicht bedeutet, dass Ihnen automatisch eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird.