News aus Studium und Lehre

Bund und Länder schaffen weitgehende Planungssicherheit bis zum Jahr 2030

Die finanziellen Mittel aus dem Hochschulpakt Lehre-Nachfolgeprogramm, dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ werden künftig nach vereinbarten Parametern verteilt: Studienanfänger*innen (20 Prozent), Studierende in der Regelstudienzeit plus zwei Semester (60 Prozent) und Absolvent*innen (20 Prozent). Es wird eine Übergangsregelung zwischen bisherigem Hochschulschulpakt und neuem Programm geben.

Der „Pakt für Forschung und Innovation“ sieht wie bisher eine jährliche Steigerung der Mittel an die Wissenschaftsorganisationen in den Jahren 2021 bis 2030 um drei Prozent vor.

Das Nachfolgeprogramm zum „Qualitätspakt Lehre“ sieht eine bundesweite Förderorganisation für „Innovationen in der Hochschullehre“ vor. Sie soll Anreize für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie für Hochschulleitungen setzen, sich weiterhin verstärkt für Qualitätsverbesserungen in Studium und Lehre zu engagieren und den Austausch und die Vernetzung relevanter Akteure zu unterstützen. Allerdings ist bereits jetzt eine Förderlücke von mindestens einem Jahr nach Auslaufen des Qualitätspakts Lehre (Ende 2020) anzusehen ;-(

Weitere Informationen unter:

Pressemitteilung BMBF

Onlineausgabe Forschung und Lehre

Blog von Jan-Martin Wiarda

Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) des Bundes und der Länder: Hochschulpakt und Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) des Bundes und der Länder: Qualitätspakt Lehre und Innovation in der Hochschullehre

https://www.jmwiarda.de/2019/08/05/wer-macht-mit/