Professor*in vs. Dozent*in
Haben Sie sich schon einmal gefragt, was sich eigentlich hinter den Titeln der Menschen verbirgt, die in der Uni vor Ihnen stehen und für Sie Vorlesungen und Seminare abhalten? Falls dem nicht so sein sollte, hier kommen die Antworten:
Jemand, der eine universitäre Lehrveranstaltung leitet – egal ob Vorlesung, Übung oder Seminar –, ist zunächst einmal eine Dozentin bzw. ein Dozent. Dozierende müssen mindestens über einen akademischen Abschluss (also Bachelor, Master, Diplom usw.) verfügen. Darüber hinaus können sie selbstverständlich auch promoviert (also die mit dem Dr.), habilitiert (abgekürzt habil.) oder (Junior-)Professoren*in sein.
An der Spitze der Hierarchie einer Universität stehen in der Regel Professorinnen und Professoren. Professor*innen können im Grunde genommen frei entscheiden, welche Inhalte sie in der Lehre vermitteln und welche Forschungsbereiche sie ergründen möchten. Zu diesen Freiheiten gesellen sich eine Reihe von Pflichten. So müssen Professor*innen Prüfungen abnehmen, Studierende betreuen und die Lehre organisieren. Darüber hinaus betreuen sie Doktorand*innen und Habilitand*innen auf dem Weg zu ihrer Promotion bzw. Habilitation (sozusagen eine Vorstufe auf dem Weg zur Professur). Professor*innen nehmen außerdem Tätigkeiten in verschiedenen Gremien der Universität wahr und verwalten ihre Professur.
Zumeist halten Professor*innen die Vorlesungen ab. Andere universitäre Lehrveranstaltungen (bspw. Seminare und Übungen) werden häufiger vom wissenschaftlichen Mittelbau der Universität geleitet. Darunter fallen wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die unter Anleitung einer*s Professor*in arbeiten, lehren und forschen. Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen können, müssen aber nicht, promoviert sein. Ihre hauptsächlichen Aufgaben bestehen in der Betreuung Studierender, administrativen Aufgaben und übertragenen Forschungsaufgaben durch die*den verantwortliche*n Professor*in.