Prüfungsordnung vs. Studienordnung

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Prüfungs- und Studienordnungen und wofür sind die gut? Hinter beiden Begriffen verbergen sich Dokumente, die sowohl den Ablauf als auch den Inhalt Ihres Studiums regeln. Sicherlich sind diese Dokumente nicht immer leicht zu verstehen, ein Blick darauf lohnt sich dennoch. Denn hier können Sie unter anderem nachlesen, bis wann Sie welche Module abgeschlossen haben müssen und wie oft Sie Prüfungen wiederholen dürfen. Es sei in jedem Fall geraten, bei formalen Fragen zunächst einen Blick in diese Ordnungen zu werfen. Gut gemeinte Ratschläge von Kommiliton*innen dazu vergessen Sie am besten ganz schnell.

Ihre Prüfungs- und Studienordnung (jedes Fach hat seine eigene) finden Sie übrigens über die Seiten des Zentralen Prüfungsamtes. Dieses ist auch bei speziellen Fragen und Anträgen, wie beispielsweise das Verschieben einer Prüfung, Ihr Ansprechpartner. Ganz grundsätzlich gilt: Wenden Sie sich lieber früher als später an das Prüfungsamt! Dann finden sich Lösungen deutlich unkomplizierter und zügiger.

Im Detail erklären sich die Ordnungen übrigens so:

Die Prüfungsordnung regelt die Modalitäten der Prüfungen, insbesondere die Prüfungsfristen, die Anzahl und Form der abzulegenden Prüfungen und deren Anforderungen. Jeder Studiengang hat eine Gemeinsame Prüfungsordnung oder eine Rahmenprüfungsordnung*. Welche Anwendung findet, ergibt sich in der Regel aus § 1 der jeweiligen Fachprüfungsordnung. Jedes einzelne Fach hat zudem eine Fachprüfungsordnung.

Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung den Ablauf des Studiums. Sie legt fest, welche Veranstaltungen in welchem Zeitrahmen belegt werden sollten. In der Regel ist der Studienordnung ein Studienplan beigegeben, der einen möglichen Ablauf des Studiums aufzeigt. Die Modulbeschreibungen (auch Modulkatalog oder Modulhandbuch genannt) geben einen Überblick über alle im Fach angebotenen Module und deren Inhalte.

* Die Rahmenprüfungsordnungder Uni Greifswald gibt sozusagen die grundsätzlichen Bedingungen für alle (sich daraus ergebenden Fachprüfungsordnungen) vor – bzw. anders formuliert: Die Fachprüfungsordnungen werden auf der Grundlage dieser Rahmenprüfungsordnung erlassen.