BAföG
Der BAföG-Antrag gehört wohl zu den nervigsten bürokratischen Vorgehen, denen sich Studierende in Deutschland ausgesetzt sehen. Dabei ist BAföG die schlaueste Art, das Studium zu finanzieren. Damit Ihr BAföG-Antrag nicht in einem Trauma endet, sind hier nachfolgend die vier häufigsten Fehler, die Studierende beim BAföG beantragen machen, zusammengefasst.
1. Gar kein BAföG beantragen
BAföG ist ein zinsloses Darlehen für Studierende und Lernende. Einen solches Darlehen in Anspruch zu nehmen, hat keinerlei Nachteile, abgesehen vielleicht vom Zeitaufwand für den BAföG-Antrag selbst, der sich jedoch mit der entsprechenden BAföG-Hilfe auf ein Minimum reduzieren lässt.
Sollte Ihr BAföG-Antrag bewilligt werden, stehen Ihnen bis zu 861 Euro BAföG-Höchstsatz (Stand: Januar 2020)monatlich zu, von denen maximal die Hälfte in frühestens fünf Jahren nach Ende Ihrer Regelstudienzeit in kleinen Raten zurückgezahlt werden muss. Das Schlimmste, was Ihnen also passieren kann ist, dass Sie während des Studiums ein paar Euro mehr im Portemonnaie und deshalb mehr Zeit fürs Studium haben.
Sollte Ihr BAföG-Antrag abgelehnt werden, können Sie mit dem Ablehnungsbescheid Wohngeld beantragen. Sie können also nur gewinnen! Selbst, wenn Sie nicht ganz sicher sind, ob Sie die BAföG-Voraussetzungen erfüllen.
2. BAföG-Fristen verpassen
BAföG kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Der frühestmögliche Förderungszeitpunkt ist der Monat, in dem Ihr BAföG-Antrag beim Amt eingeht. Wenn Ihr Studium also im Oktober beginnt und Sie Ihren BAföG-Antrag am 1. November beim BAföG-Amt abgeben, haben Sie schon bis zu 861 Euro verschenkt. Das gilt übrigens auch für Folgeanträge, wenn Ihr BAföG z. B. bis 30.03. bewilligt wurde und Sie den Weiterförderungsantrag erst im Mai abgeben. Der Anspruch für April ist dann verloren.
Wichtig ist zu wissen, dass Ihr Antrag zur Wahrung der Antragsfrist nicht vollständig sein muss. Angaben und Nachweise können im Zweifelsfall nachgereicht werden. Also lieber am 30. März einen unvollständigen Folgeantrag abgeben, als am 2. Mai einen vollständigen.
Davon abgesehen dauert die Bearbeitung des BAföG-Antrags von Amts wegen ca. sechs bis acht Wochen. Um eine nahtlose Auszahlung zu gewährleisten, sollten Sie für das Sommersemester spätestens im Februar BAföG beantragen. Für das Wintersemester ist es ratsam, den Antrag im Juli einzureichen.
3. BAföG-Formulare unvollständig ausfüllen
BAföG-Anträge nicht vollständig auszufüllen ist meist keine böse Absicht, kommt aber oft vor und führt definitiv zu unnötig langen Bearbeitungszeiten. Damit Ihnen das nicht passiert, tragen Sie unbedingt in jede Zeile der BAföG-Formulare etwas ein, auch wenn es nur eine Null ist.
Und vergessen Sie nicht, alle Formblätter zu unterschreiben!
4. Fehlende Nachweise
Auch wenn Nachweise zum BAföG-Antrag jederzeit nachgereicht werden können, sollten Sie diese Alternativlösung nur nutzen, wenn gar nicht anders möglich. Falls Ihre Immatrikulationsbescheinigung also nicht vor Semesterstart ausgestellt werden kann, dann ist das eben so. Im Sinne der Antragsfrist sollten Sie den BAföG-Antrag trotzdem schon einmal ans Amt schicken.
Folgende Nachweise sind nötig:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Mietvertrag oder Meldebescheinigung (Erstantrag oder Umzug)
- Einkommensnachweise der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr (am besten Steuerbescheid)
- Ausbildungsnachweise der Geschwister
- Kontostände Girokonto, Sparbuch, Wertpapiere, Lebensversicherungen usw.
Zusätzliche Nachweise werden in bestimmten Lebenssituationen verlangt, wie z. B. Geburtsurkunde und Meldebescheinigung Ihrer Kinder, Einkommensnachweise Ihres Ehegatten oder eine Studienverlaufsplanung.
Sollten Nachweise fehlen, wird Ihnen das BAföG-Amt dies schriftlich mitteilen und Ihnen eine Frist für die Nachreichung setzen. Wie schon bei Punkt 2 gesagt, ist es ein großer Fehler Fristen verstreichen zu lassen. Können Sie die vorgeschriebene Frist nicht einhalten, setzen Sie sich unbedingt rechtzeitig mit Ihrer*m zuständigen Sachbearbeiter*in in Verbindung und bitten um eine Fristverlängerung. Auch wenn es nur um einen einzigen Tag geht. Sollten Sie die Frist unangekündigt verstreichen lassen und die Nachweise z. B. zwei Tage zu spät einreichen, wird Ihr BAföG-Antrag abgelehnt.
Info: BAföG-Empfänger können sich von der GEZ-Gebühr freistellen lassen.
Und wenn Sie noch mehr zum Thema BAföG wissen möchten, dann informieren Sie sich weiter bei Studieren Plus.