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Öffentliches Recht

Bachelor of Arts (2 Fächer)

Diese Fähigkeiten sollte man mitbringen

Studieninteressierte sollten Spaß an strukturiertem Denken und Formulieren von Texten, Interesse an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen und die Fähigkeit zur Kommunikation mit anderen Menschen haben.

Darum geht es in diesem Fach

Der von der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät angebotene Bachelor-of-Arts-Teilstudiengang „Öffentliches Recht“ wendet sich an Studierende der Philosophischen Fakultät, die ihr Fach an dieser Fakultät mit einer gezielten Ausbildung im Öffentlichen Recht kombinieren wollen. Die Pflichtfachausbildung entspricht der Ausbildung im Öffentlichen Recht des rechtswissenschaftlichen Staatsexamensstudienganges, wobei im Bachelor-of-Arts-Teilstudiengang wegen der Konzentration auf das Öffentliche Recht größere Vertiefungsmöglichkeiten bestehen.

In den Modulen Staatsrecht I und II und Allgemeines Verwaltungsrecht werden die grundlegenden Kenntnisse des Staats- und des Allgemeinen Verwaltungsrechts als Basis für das nachfolgende Studium vermittelt. In den beiden Modulen Grundlagen des Rechts lernen die Studierenden je nach gewählter Veranstaltung die hinter dem Recht stehenden grundlegenden historischen, philosophischen, gesellschaftlichen und politischen oder wirtschaftlichen Fragen – letztendlich die Frage nach der gerechten Ordnung der Gemeinschaft aus dem jeweiligen Blickwinkel – zu erkennen und sich selbst immer wieder zu stellen.

Im Öffentlichen Recht/Vertiefung werden Kenntnisse des Besonderen Verwaltungsrechts (Polizei-, Kommunal- und Baurecht), Europarecht und des Staatsrechts erworben bzw. vertieft. Als Wahlmodul kann eine weitere Veranstaltung der Fakultät individuell gewählt werden. In dem zu wählenden Seminar wird die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Vertiefung (auch als Vorbereitung auf die Bachelorarbeit), zur Präsentation und wissenschaftlich Diskussion aktueller Themen der Rechtswissenschaft gefördert. 

Im Bachelor-of-Arts-Teilstudiengang „Öffentliches Recht“ werden im Pflichtbereich sieben Mikromodule und im Wahlpflichtbereich zwei Mikromodule angeboten.

Absolvent*innen dieses Fachs...

… können Berufe ausüben, in denen vertiefte Kenntnisse im Öffentlichen Recht erforderlich sind, zum Beispiel in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung, in Verbänden, in öffentlichen Anstalten, in Beratungsstellen oder in Fortbildungs- und Qualifizierungseinrichtungen.

Allgemeine Hinweise zum Studiengang

Der Bachelor-of-Arts-Studiengang führt bereits nach sechs Semestern zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Im Rahmen des Bachelor-Studiums sind neben dem Fach Öffentliches Recht in gleichem Umfang noch ein weiteres Bachelor-of-Arts-Fach nach eigener Wahl (das können sein: verschiedene Sprach- und Literaturwissenschaften, Geschichte und Philosophie, Politik- und Kommunikationswissenschaften sowie musisch-künstlerische Fächer) und in geringerem Umfang, die „General Studies“ mit Sprachkursen, Rhetorik und Schreibpraxis zu studieren. Auf diese Weise können sich Studierende im Hinblick auf ihr späteres Berufsfeld weiter profilieren. Im Rahmen des Bachelor-Studienganges ist ein Praktikum von insgesamt 360 Stunden Dauer zu absolvieren; das Praktikum soll während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.

 

Überblick

Regelstudienzeit:
6 Semester
Studienform:
Teilzeitstudium,
Vollzeitstudium
Fachtyp:
Teil eines Zwei-Fach-Studiengangs, muss kombiniert werden, nur als Zweitfach möglich
Zulassungsbeschränkung:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Hauptunterrichtssprache:
Deutsch
Studienfeld:
Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften
Fakultät:
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Studienbeginn:
Wintersemester
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