Die weltweite Krise der liberalen Demokratie rückt die Frage in den Vordergrund, wie diese anspruchsvolle Form politischer Herrschaft vor ihrer Selbstzerstörung geschützt werden kann. Auf den ersten Blick scheint das bundesdeutsche Grundgesetz dafür gut gerüstet: Nicht allein durch die sog. Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG), sondern auch durch die Instrumente einer „wehrhaften“ Demokratie, die die Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG) sowie das Verbot von Vereinigungen (Art. 9 Abs. 2 GG) und politischen Parteien (Art. 21 Abs. 2 GG) kennt. Auch die Möglichkeit, Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst auszuschließen, gehört in diesen Zusammenhang. Doch wie wirksam sind diese Institute? Und ist es nicht paradox, politische Freiheit durch deren Einschränkung schützen zu wollen?
Horst Dreier war bis zu seiner Emeritierung im Spätsommer 2020 Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Er ist Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften sowie der Leopoldina. Seine Forschungsschwerpunkte liegen neben den Grundfragen des Verfassungsrechts im Bereich der Verfassungs- und Ideengeschichte, der Bioethik und des Religionsverfassungsrechts.
Moderation: Professor Dr. Daniel Wolff
Zugang zum virtuellen Hörsaal des Kollegs
Organisatorische Hinweise
Das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg versucht, diese Veranstaltung auch live als Zoom-Meeting bereitzustellen, in dem sich Zuschauende über den Chat schriftlich beteiligen können.
- Wir freuen uns, wenn Sie bei der Einwahl in Zoom Ihren Klarnamen angeben. Selbstverständlich können Sie an der Veranstaltung auch unter einem Pseudonym teilnehmen.
- Eine Liste aller Teilnehmenden ist für alle Beteiligten während der gesamten Veranstaltung einsehbar.
- Während des Vortrages sind die Mikrofone der Zuschauenden alle automatisch stumm geschaltet, um keine störenden Hintergrundgeräusche zu erzeugen. Die Kamera der Zuschauenden kann gern von Ihnen während des Vortrages angeschaltet werden.
- Während der gesamten Veranstaltung können Wortmeldungen bzw. Fragen schriftlich im Chat gestellt werden.
Aufzeichnung
Die Veranstaltung wird aufgezeichnet, um sie für die Mediathek des Kollegs zu nutzen. In der Aufzeichnung wird nur der/die Vortragende, dessen/deren Präsentation sowie der Moderator/die Moderatorin zu hören bzw. zu sehen sein. Chatbeiträge werden nicht aufgezeichnet. Ein „REC“-Zeichen am Bildrand informiert die Teilnehmenden. Sobald alle Beteiligten an der Aufzeichnung der Nutzung zugestimmt haben und alle Nutzungsrechte vorliegen, wird die Aufzeichnung auch in der Mediathek zu finden sein.
