Kostenlose Vorlesungsbesuche für Flüchtlinge

Vorlesung Uni Greifswald

Sobald die neue Gebührenordnung rechtskräftig ist, müssen Flüchtlinge keine Gasthörergebühr in Höhe von 50,00 Euro zahlen. Voraussetzung ist, dass sie mit dem Antrag auf Zulassung als Gasthörer eine Aufenthaltsgestattung oder eine Aufenthaltserlaubnis vorlegen.

Die Initiative zum Erlass der Gasthörergebühren für Flüchtlinge, die in der Region Greifswald untergebracht sind, ging von Studierenden der Universität aus und fand offene Ohren bei den Gremien und dem Rektorat der Universität.
Durch die Verwaltung wurde geprüft, unter welchen Voraussetzungen die Gasthörergebühren erlassen werden können. Nach geltenden gesetzlichen Grundlagen ist dies möglich nach Einzelfallprüfung oder alternativ durch einen entsprechenden Passus in der Gebührenordnung. Das Rektorat hat sich daher entschlossen, die finanziellen Hürden für eine Gasthörerschaft für Flüchtlinge aufzuheben und in der Gebührenordnung einen entsprechenden Befreiungstatbestand zu schaffen, da an der Zulassung von Flüchtlingen als Gasthörer ein öffentliches Interesse besteht. Die Universität freut sich auf den internationalen Austausch, der auch durch die Integration von Flüchtlingen in das Campusleben weiter gefördert wird. Nach Ablauf des Sommersemesters 2016 soll geprüft werden, in welchem Umfang von der Möglichkeit der kostenlosen Gasthörerschaft Gebrauch gemacht wurde.


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