Wo und wann kann ich mich ummelden?

Buchen Sie für die Ummeldung bitte einen Termin über das Online-Portal oder telefonisch unter 03834 8536 4132.
Zu aktuellen Öffnungszeiten informieren Sie sich bitte direkt beim Einwohnermeldewesen der Stadt.

Welche Unterlagen brauche ich zum Ummelden?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung (wird vom Vermieter ausgehändigt)
    Eine Ummeldung kann nur persönlich im Einwohnermeldeamt erfolgen!

Kostet das Ummelden etwas?

Nein, das Ummelden kostet nichts. Im Gegenteil: Studierende und Auszubildende erhalten nach der Ummeldung 200 Euro Umzugsbeihilfe als Greifswald-Gutscheine von der Stadt Greifswald.

Stimmt es, dass ich Geld bekomme, wenn ich mich ummelde?

Nach der Ummeldung bekommen Studierende und Auszubildende 200 Euro Umzugsbeihilfe in Form von Greifswaldgutscheinen von der Stadt Greifswald. Die Gutscheine können in vielen Geschäften, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen der Stadt eingelöst werden.

Muss ich mich ummelden?

Ja, die Ummeldung ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Hauptwohnsitz soll dort gemeldet werden, wo der eigene Lebensmittelpunkt liegt.

Welche Vorteile habe ich durch meinen Hauptwohnsitz in Greifswald?

  • 200 Euro Umzugsbeihilfe als Greifswald-Gutscheine
  • Gutscheinbuch mit Willkommensangeboten und vielen Informationen
  • Kultur- und Sozialpass (KuS) für dauerhafte Rabatte bei Freizeit- und Kulturangeboten
  • Kurze Wege bei Behördengängen
  • Wahlrecht vor Ort

Stimmt es, dass ich keine Rundfunkbeiträge (GEZ) zahlen muss, wenn ich nur meinen Zweitwohnsitz in Greifswald melde?

Nein, diese Regelung gilt nur für Wohnungseigentümer*innen, die eine eigene Zweitwohnung besitzen. Für jede Wohnung muss mindestens einmal Rundfunkgebühr (GEZ) gezahlt werden.