ChatGPT: Rechtsgutachten zum Umgang mit KI-Schreibtools in der Hochschullehre erschienen

Symbolbild für Chateingabe an Smartphone und Laptop

Die Ruhr-Universität Bochum und die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) haben ein erstes Rechtsgutachten zum Einsatz von KI-Schreibtools wie ChatGPT in der Hochschllehre veröffentlicht. Demnach ist der Einsatz des Chatbots urheberrechtlich möglich, da Software kein Urheberrecht an einem Text haben kann. Für die Nutzer*innen des Chatbots gilt wiederum das Urheberrecht an Texten, wenn diese eine geistige Eigenleistung zu den Ausgaben beitragen.

Das Rechtsgutachten hält ein Verbot von ChatGPT und Co. in der Hochschullehre für nicht zielführend. Stattdessen sollten Hochschulen definieren, unter welchen Bedingungen Studierende Chatbots einsetzen dürfen. Darüber hinaus müssten Hochschulen überlegen, wie Studierende mit Chatbots lernen könnten und wie Prüfungsformate darauf sinnvoll reagieren sollten.

Das Rechtsgutachten ist auf der Webseite der Ruhr-Universität Bochum zu finden:

https://news.rub.de/presseinformationen/wissenschaft/2023-03-08-gutachten-ein-verbot-von-ki-schreibtools-hochschulen-ergibt-keinen-sinn

 

Weitere Informationen
ChatGPT: Revolutionärer KI-basierter Chatbot

 

Ansprechpartner an der Universität Greifswald
Digitale Lehre (Rektorat)
Anklamer Straße 20
17489 Greifswald
Tel.: 03834 420 1253
digitale-lehreuni-greifswaldde