Jetzt bewerben! +++ Förderfonds „Lehr-/Lernräume für hybride Lehr-/ Lernsettings“

 




Zweck und Gegenstand der Mittelbereitstellung

  • die Universität Greifswald strebt eine Verbesserung der Ausstattung von Lehr-/Lernräumen für die Durchführung von hybrider Lehre an
  • zur Unterstützung von Lehrinnovationen stehen insgesamt 100.000 € aus Projektmitteln „Digitale Transformation der Hochschulen in MV“ zur Verfügung
  • die Ausschreibung unterstützt Maßnahmen zur instituts- und fakultätsübergreifenden Weiterentwicklung von Lehr-/Lernräumen für hybride Lehre

Daher bitten wir um die Einreichung von Lehr-/Lernkonzepten für hybride Lehre und darauf abgestimmte Raumausstattungskonzepte.


Förderung

  • gefördert werden Lehrinnovationen, die hybride Settings zur Grundlage haben und somit Präsenz und Online didaktisch sinnvoll miteinander verbinden (vgl. hierzu die FAQs zur Ausschreibung)
  • es werden Sachmittel für die technische Raumausstattung und ggf. für eine befristete tutorielle Begleitung durch eine studentische Hilfskraft zur Verfügung gestellt
  • ebenfalls können mobile Lösungen, welche raumunabhängig einsetzbar sind, beantragt werden

Im Sommersemester 2023 soll die technische Ausstattung der Räume erfolgen, um spätestens im Wintersemester 2023/24 gemäß des eingereichten Lehr-/Lernkonzepts die Technik einzusetzen. Bewilligte Anträge erhalten eine technische Grundausstattung. Diese beträgt für fest installierte Systeme ca. 5.000 € und enthält – falls im Raum noch nicht vorhanden – Mikrofone (Art und Anzahl in Abhängigkeit von Raumgröße), Lautsprecher, zwei Kameras, Stativ, 2. Bildschirm und Dokumentenkamera.
Für mobile Lösungen, die raumunabhängig einsetzbar sind – bestehend aus zwei Mikrofonen (Ansteckmikro + mobiles Mikro), Kamera, Stativ und portablem Lautsprecher – werden ca. 2.500€ veranschlagt.

Technik, die über diese Grundausstattung hinaus benötigt wird, bitten wir, mit dem Lehr-/ Lernkonzept zu begründen.


Zielgruppe

  • richtet sich an alle Lehrenden der Universität
  • Gruppenanträge in Form von Institutsanträgen oder institutsübergreifenden Anträgen sind besonders willkommen

Wichtig: Mit der Antragstellung willigen die Antragsteller*innen ein, ihr Vorhaben (z.B. beim Lunchtalk.digital) öffentlichkeitswirksam darzustellen. Weiterhin stimmen die Antragsteller*innen einer Evaluation ihrer Projekte am Ende der Laufzeit zu. Bei der Mittelvergabe werden ausschließlich Anträge berücksichtigt, die bis zum 15.02.2023 gestellt werden.
Die Begutachtung erfolgt bis zum 03.03.2023.

 

Antragsverfahren

Interessent*innen werden gebeten, in einem Kurzantrag von max. 3 Seiten ihr Vorhaben zu skizzieren. Dabei sollte insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden:

  1. Welches Lehr-/Lernangebot soll für hybride Formate umgesetzt werden und wie ist der Status Quo?
  2. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um innovative hybride Lehr-/ Lernformate durchzuführen?
  3. Welche über die o.g. technische Grundausstattung hinausgehende Ausstattung ist für das anvisierte Lehr-/Lernkonzept notwendig?
  4. Welche Ressourcen sind insgesamt zur Umsetzung des Vorhabens notwendig und welche Ressourcen werden zeitlich befristet beantragt? Anträge ohne Kalkulation der zu erwartenden Kosten können nicht berücksichtigt werden.
  5. Welcher konkrete Lehr-/Lernraum ist für die Maßnahme vorgesehen? Bitte reichen Sie hier die Zustimmung/Absichtserklärung der Fakultät mit ein, dass der Raum Ihrem Lehr-/Lernkonzept entsprechend technisch ausgestattet werden darf.
  6. Welche Studiengänge bzw. Institute profitieren von der Maßnahme?
  7. Wie viele Lehrveranstaltungen pro Semester werden in den Räumen vorauss. durchgeführt?
     

Auswahlverfahren

Der Beirat Hochschuldidaktik & Digitale Lehre, die Prorektorin für Lehre, Lehrer*innenbildung und
Internationalisierung, die Leitungen von Digitaler Lehre und Hochschuldidaktik sowie drei
Studierendenvertreter*innen entscheiden gemeinsam über die Vergabe der Fördermittel. Die Entscheidung beruht auf einer Beurteilung des Vorhabens und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. Zur Beurteilung werden folgende Kriterien herangezogen:

  • Mehrwert gegenüber dem Status Quo
  • Übertragbarkeit des Lehr-/Lernkonzepts auf andere Fächer
  • Anzahl der einbezogenen Lehrveranstaltungen
  • Nachhaltigkeit des Projektvorhabens
  • eine paritätische Verteilung über die Fakultäten wird angestrebt
     

Die Anträge sind ausschließlich elektronisch als PDF-Datei unter Angabe des Betreffs „Förderfonds Lehr-/Lernräume“ zu richten an:

Dr. Jana Kiesendahl
E-Mail: digitale-lehreuni-greifswaldde (CC: prorektorin-lehreuni-greifswaldde)

Antragsfrist ist der 15.02.2023.

Ausschreibung als PDF.​​​​​​​