Beiträge & Gebühren
Semesterbeitrag
Je Semester ist ein Semesterbeitrag in Höhe von 89,50 EUR (bzw. 112,- € für Erstsemester) zu entrichten:
Semesterbeitrag | Höhe | |
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1) | Studierendenschaftsbeitrag gemäß § 4 der Beitragsordnung der Studierendenschaft: | 11,- € |
2) | Beitrag zum Studentenwerk gemäß § 2 der Beitragsordnung des Studentenwerks: | 75,- € |
3a) | Rückmeldegebühr gemäß der geltenden Universitätsgebührenordnung: | 3,50 € |
3b) | nur für Erstsemester: Einschreibgebühr gemäß der geltenden Universitätsgebührenordnung: | 26,- € |
Der Semesterbeitrag ist nach der Einschreibung bzw. innerhalb der jeweiligen Rückmeldefristen auf das Konto der Universität einzuzahlen.
Der Beitrag zum Studentenwerk und zur Studierendenschaft kann aus Gründen der Beurlaubung oder der vorzeitigen Exmatrikulation auf Antrag für das letzte Semester rückerstattet werden. Der Antrag ist im Studierendensekretariat zu stellen.
Verwaltungsgebühren
Gemäß der geltenden Universitätsgebührenordnung erhebt die Universität für die Inanspruchnahme oder eine Leistung der Universität Verwaltungsgebühren. Die für Studierende wichtigsten Gebührentatbestände sind:
Gebührentatbestand | Gebühr | fällig | ||
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1. | Einschreibgebühr | 26,00 € | mit Antragsstellung | |
2. | Rückmeldegebühr | 3,50 € | mit der Rückmeldung | |
3. | Ausstellung: | jede weitere Studien- bzw. Exmatrikulationsbescheinigung | 2,00 € | mit Antragstellung |
4. | Zweitausfertigung des Studierendenausweises | 12,00 € | mit Antragstellung | |
5. | Notenspiegel | 4,00 € | mit Antragstellung | |
6. | Zeugnisse, Notenspiegel sowie andere Bescheinigungen in englischer Sprache, sofern nicht in Prüfungsordnungen vorgesehen | 12,00€ | mit Antragstellung | |
7. | Maschinelle Zweitausfertigung eines Prüfungszeugnisses oder eine Urkunde über die Verleihung eines akademischen Grades | 8,00 € | mit Antragstellung | |
8. | Säumnisse: | für verspätet beantragte Einschreibung | 10,00 € | mit Antragstellung |
9. | für verspätete Rückmeldung oder verspäteten Fachrichtungswechsel | 10,00 € | mit Antragstellung | |
10. | verspätete Prüfungsanmeldung | 20,00 € | mit Antragstellung | |
11. | Beglaubigungen von Urkunden: | für den ersten Abdruck je Urkunde | 2,00 € | mit Antragstellung |
12. | zusätzlich für jeden weiteren Abdruck | 2,00 € | mit Antragstellung | |
13. | sonstige: | Zugangs- und Erweiterungsprüfung für Berufstätige (§ 19 LHG) | 100,00 € | mit Zulassung |
14. | Zulassungsverfahren für Zugangs- und Erweiterungsprüfung | 18,00 € | mit Antragsstellung |