Beiträge & Gebühren
Semesterbeitrag
Je Semester ist ein Semesterbeitrag in Höhe von 98,00 EUR (bzw. 124,- € für Erstsemester) zu entrichten:
Semesterbeitrag | Höhe | |
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1) | Studierendenschaftsbeitrag gemäß § 4 der Beitragsordnung der Studierendenschaft: | 11,- € |
2) | Beitrag zum Studentenwerk gemäß § 2 der Beitragsordnung des Studentenwerks: | 83,- € |
3a) | Rückmeldegebühr gemäß der geltenden Universitätsgebührenordnung: | 4,00 € |
3b) | nur für Erstsemester: Einschreibgebühr gemäß der geltenden Universitätsgebührenordnung: | 30,- € |
Der Semesterbeitrag ist nach der Einschreibung bzw. innerhalb der jeweiligen Rückmeldefristen auf das Konto der Universität einzuzahlen.
Der Beitrag zum Studierendenwerk und zur Studierendenschaft kann aus Gründen der Beurlaubung oder der vorzeitigen Exmatrikulation auf Antrag für das letzte Semester rückerstattet werden. Der Antrag ist im Studierendensekretariat zu stellen.
Verwaltungsgebühren
Gemäß der geltenden Universitätsgebührenordnung erhebt die Universität für die Inanspruchnahme oder eine Leistung der Universität Verwaltungsgebühren. Die für Studierende wichtigsten Gebührentatbestände sind:
Gebührentatbestand | Gebühr | fällig | ||
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1. | Einschreibgebühr | 30,00 € | mit Antragsstellung | |
2. | Rückmeldegebühr | 4,00 € | mit der Rückmeldung | |
3. | Zugangs- und Erweiterungsprüfung für Berufstätige (§ 19 LHG) | 120,00 € | mit Antragstellung | |
4. | Gasthörer*innengebühr (§ 22LHG MV) | 50,00 € | mit Antragstellung | |
5. | Säumnisgebühr | verspätet beantragte Einschreibung, verspätete Rückmeldung, verspäteten Fachrichtungswechsel | 10,00 € | mit Antragstellung |
6. | Ausfertigung Zeugnis über die Verleihung des akademischen Grades "Diplom-Jurist*in an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald" | 23,00 € | mit Antragstellung | |
7. | Zweitausfertigung | a) Studierendenausweises (z.B. bei Verlust/Ersatz) | 18,00 € | mit Antragstellung |
7. | Zweitausfertigung | b) Prüfungszeugnis oder Urkunde über die Verleihung eines akademischen Grades, je Seite | 18,00 € | mit Antragstellung |
8. | Beglaubigung einer Urkunde einschließlich Abdruck | 5,00 € | mit Antragstellung | |
9. | Wiederholter Versand einer fehlgeschlagenen Zustellung, die die*der Studierende zu vertreten hat, einschließlich Adressabfrage beim Einwohnermeldeamt | a) Zeugnis per Postzustellurkunde | 23,00 € | mit Antragstellung |
9. | Wiederholter Versand einer fehlgeschlagenen Zustellung, die die*der Studierende zu vertreten hat, einschließlich Adressabfrage beim Einwohnermeldeamt | b) sonstige Dokumente | 11,00 € | mit Antragstellung |
10. | Ausstellung: | a) Bescheinigung über die Rentenausfallzeiten für exmatrikulierte Studierende | 6,00 € | mit Antragstellung |
10. | Ausstellung: | b) Notenspiegel in Deutsch oder Englisch mit Unterschrift | 6,00 € | mitAntragstellung |