Ausbildungsförderung
Wenn das eigene Einkommen oder das der Eltern nicht für notwendige Studienmittel und den Lebensunterhalt während des Studiums ausreicht, erhält man Ausbildungsförderung (BAföG) gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Studienanfänger können zusätzlich eine Studienstarthilfe erhalten.
Antragstellung
BAföG wird nur auf Antrag gezahlt. Die Höhe der BAföG-Zahlung hängt von vielen Faktoren ab und die finanzielle Situation der einzelnen Studierenden ist so unterschiedlich, dass die Antragstellung jedem Studierenden empfohlen wird.
Neben dem BAföG gibt es die Studienstarthilfe. Sie wird als einmaliger Zuschuss von derzeit 1.000 € gezahlt und kann ausschließlich online beantragt werden. Sie setzt den vorherigen Bezug einer Sozialleistung (z. B. Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeldzuschlag) im Monat vor dem Beginn des Studiums, ein Höchstalter von 25 Jahren und eine erstmalige Immatrikulation an einer Hochschule voraus.
BAföG und Studienstarthilfe können unter
www.bafoeg-digital.de beantragt werden.
Beginn der Förderung
Wichtig zu wissen ist, dass die BAföG-Zahlung erst ab dem Monat erfolgt, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch ab Beginn des Antragsmonats. Eine rückwirkende Bewilligung erfolgt nicht, deshalb sollte man auf eine rechtzeitige Antragstellung achten.
Studierendenwerk Greifswald
Amt für Ausbildungsförderung
Bahnhofstraße 44 b
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 46190 -40
bafoegstw-greifswaldde
www.stw-greifswald.de
www.bafoeg-digital.de
Sprechzeiten
Montag | 10:30–12:00 Uhr | |
Dienstag | 10:30–12:00 Uhr | 14:00–17:00 Uhr |
Donnerstag | 10:30–12:00 Uhr | 14:00–16:00 Uhr |
Förderung
Studierenden-BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Die Angst vor einer Verschuldung ist unbegründet, weil das Darlehen der Höhe nach begrenzt ist und die spätere Rückzahlung sozialverträglich erfolgt.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAföG-Abteilung des Studierendenwerks gern zur Verfügung.
Weitere Förderungsmöglichkeiten
Neben der Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz gibt es eine Reihe Möglichkeiten der Studienförderung (Stipendien). Die Vergabe findet in leistungsorientierten Auswahlverfahren durch privatrechtliche Einrichtungen (Stiftungen, Vereine) oder auch Stiftungen der freien Wirtschaft an besonders begabte Studierende statt. Die Förderung durch ein Stipendium erfolgt individuell.
Auskünfte über verschiedenen Fördermöglichkeiten sind im Büro des AStA, im Studierendenwerk und in der Zentralen Studienberatung erhältlich.
Eine gleichzeitige Ausbildungs- und Studienförderung ist in der Regel nicht möglich.