Häufig gestellte Fragen (FAQ)

I. Allgemeines

Wie kann ich mich beurlauben lassen? Kann ich mich auch für ein Pflichtpraktikum beurlauben lassen?

Studierende können auf schriftlichen Antrag beim Studierendensekretariat aus wichtigem Grund vom Studium befreit werden. Vor der Antragsstellung muss die Rückmeldung (Zahlung des Semesterbeitrages) erfolgt sein. Die Beurlaubung erfolgt grundsätzlich nur für das laufende oder das kommende Semester, nicht aber für die Vergangenheit. Genauere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.

Eine Beurlaubung für ein Pflichtpraktikum ist nicht möglich.

Meine Praktikumsstelle benötigt einen Nachweis, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Bekomme ich die Bescheinigung im Zentralen Prüfungsamt?

Sofern in Ihrer Fachprüfungsordnung ein Pflichtpraktikum gefordert wird, kann das Zentrale Prüfungsamt Ihnen dies z.B. für die Praktikumssuche schriftlich bestätigen.

Bin ich während eines Praktikums versichert?

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Studierende während eines Praktikums richtet sich danach, wo das Praktikum stattfindet. Findet es außerhalb der Universität statt, sind die Unfallversicherungsträger des Praktikumsunternehmen Versicherer. Nach Rückkehr vom Praktikum oder auch bei kurzfristigen Aufenthalten der Studierenden am Studienort (Hochschule) sind diese über den gesetzlichen Unfallversicherungsträger der Hochschule gesetzlich unfallversichert.


Aktuelle Informationen

19.07.2025
Ende der Vorlesungszeit

= Beginn Prüfungszeitraum

03.06.2025
Ende Prüfungsanmeldephase
01.04.2025
07.04.2025
Beginn der Vorlesungszeit

Zentrales Prüfungsamt
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420 1278
Telefax +49 3834 420 1279
zpauni-greifswaldde