Häufig gestellte Fragen (FAQ)
I. Allgemeines
Wie kann ich mich beurlauben lassen? Kann ich mich auch für ein Pflichtpraktikum beurlauben lassen?
Studierende können auf schriftlichen Antrag beim Studierendensekretariat aus wichtigem Grund vom Studium befreit werden. Vor der Antragsstellung muss die Rückmeldung (Zahlung des Semesterbeitrages) erfolgt sein. Die Beurlaubung erfolgt grundsätzlich nur für das laufende oder das kommende Semester, nicht aber für die Vergangenheit. Genauere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.
Eine Beurlaubung für ein Pflichtpraktikum ist nicht möglich.
Meine Praktikumsstelle benötigt einen Nachweis, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Bekomme ich die Bescheinigung im Zentralen Prüfungsamt?
Sofern in Ihrer Fachprüfungsordnung ein Pflichtpraktikum gefordert wird, kann das Zentrale Prüfungsamt Ihnen dies z.B. für die Praktikumssuche schriftlich bestätigen.
Bin ich während eines Praktikums versichert?
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Studierende während eines Praktikums richtet sich danach, wo das Praktikum stattfindet. Findet es außerhalb der Universität statt, sind die Unfallversicherungsträger des Praktikumsunternehmen Versicherer. Nach Rückkehr vom Praktikum oder auch bei kurzfristigen Aufenthalten der Studierenden am Studienort (Hochschule) sind diese über den gesetzlichen Unfallversicherungsträger der Hochschule gesetzlich unfallversichert.