... dass er durch beständigen Fleiß die Perle der Wissenschaft erlangen kann ...

Als Zitat in den Boden des Rubenowplatzes eingelassen, rechnet der Verfasser dies zu den Glückseligkeiten, die der sterbliche Mensch erlangen kann. Da das Lateinische zu den heute weniger beherrschten Glückseligkeiten gehört, liegt hier die Gründungsurkunde in deutscher Übersetzung vor.

Die Übersetzung nach dem lateinischen Original wurde besorgt durch Prof. Dr. Dr. Hans Georg Thümmel. Textliches Vorbild der Greifswalder Urkunde war die Stiftungsurkunde für die Universität Glasgow von 1450. Der lateinische Text der Greifswalder Urkunde wurde zuletzt untersucht und editiert von Fritz Curschmann, Die Stiftungsurkunde der Universität Greifswald, in: Pommersche Jahrbücher, hrsg. v. Rügisch-Pommerschen Geschichtsverein 7, 1906, S. 1-25. 

Bischof Calixt, Diener der Diener Gottes ...

Bischof Calixt, Diener der Diener Gottes, zum ständigen Gedächtnis der Sache

Unter den übrigen Glückseligkeiten, die der sterbliche Mensch in diesem wechselhaften Leben als Gabe Gottes erlangen kann, wird nicht als letzte gerechnet, dass er durch beständigen Fleiß die Perle der Wissenschaft erlangen kann, die den Weg zu einem guten und seligen Leben eröffnet und den Gebildeten weit über den Ungebildeten durch ihre Kostbarkeit erhaben sein lässt und ihn Gott ähnlich macht, die ihn außerdem dahin führt, die Geheimnisse der Welt klar zu erkennen, die den Ungelehrten hilft und die die durch Herkunft Geringsten zum Höheren erhebt.

Daher ermuntert beständig der Apostolische Stuhl ...

Daher ermuntert beständig der Apostolische Stuhl dazu, der sorgende Verwalter der geistlichen und auch der weltlichen Angelegenheiten, der umsichtige Verteiler der ehrenhaften Güter und dauernde und beständige Helfer welcher empfehlenswerten Unternehmung auch immer, damit die Menschen um so leichter dahin geführt werden, einen so hohen Stand menschlichen Daseins zu erlangen, und das Erworbene unter Zuwachs des Erstrebten immer unter anderen auszuteilen, – da die Verteilung anderer Dinge den Bestand mindert, die Mitteilung von Wissen aber, um so mehr es auf viele verteilt wird, sich dieses immer desto stärker vermehrt und wächst –, er schafft ihnen Stätten und unterstützt und begünstigt sie und pflegt durch apostolischen Schutz das, wovon er erfährt, dass es zu ihrem Besten und Nutzen besonders durch katholische Fürsten getan und ins Werk gesetzt worden ist, zu stärken.

Da aber jüngst uns von Seiten des geliebten Sohnes, des edlen Herrn Wartislaw, des Herzogs von Stettin und Fürsten von Rügen, dargelegt wurde, dass die Stadt Greifswald, Diözese Kammin, sehr bedeutend und bemerkenswert wäre und dort milde Luft herrschte und sie die Dinge, die zum menschlichen Leben nötig sind, durch die Gnade des Herrn im Überfluss hätte und sie an einem solchen Orte gelegen wäre, dass er für viele Bewohner der benachbarten Gegenden als günstig angesehen werden könnte, und da deswegen der genannte Herzog, der Herr des besagten Ortes wäre, ja ist, wünschte, ja noch jetzt wünscht, das Vorangestellte bedenkend, zur Ehre des allmächtigen Gottes, zu Nutzen des Gemeinwesens und zur Mehrung des rechten Glaubens ein Studium generale zu errichten und einzurichten, das dort ewig blühen würde und blühen möge, in dem Theologie, Philosophie, geistliches und weltliches Recht und die übrigen Künste und Wissenschaften gelesen würden, und der Herzog selbst gedachte es mit seinen ihm von Gott verliehenen Gütern so auszustatten, dass die Doktoren und Magister innerhalb des besagten Studiums genügend und angemessen unterhalten werden können.

Da wir von dem, was dieser Herzog darlegte ...

Da wir von dem, was dieser Herzog darlegte und erklärte, keine genaue Kenntnis hatten, aber seinen Bitten in dieser Hinsicht geneigt waren, beauftragten wir unseren ehrwürdigen Bruder, den Bischof von Brandenburg, ohne ausdrückliche Nennung seines Namens durch ein weiteres Schreiben von uns, dass er sich schriftlich genau über die dargelegten und erklärten Verhältnisse informieren und nach Besichtigung ähnlicher günstiger Gelegenheiten den Hl. Stuhl berate und Vorkehrungen treffe.

Nachdem aber unser ehrwürdiger Bruder Stephan ...

Nachdem aber unser ehrwürdiger Bruder Stephan, Bischof von Brandenburg, sich über das Vorausgeschickte informiert und viele glaubwürdige Zeugen befragt hatte, schickte er das, was er durch dieserart Information erfahren hatte, um die Wahrheit zu bekräftigen mit den Aussagen dieserart Zeugen uns im Original zu. Wir aber übergaben unserem ehrwürdigen Bruder Johannes, Bischof von Pavia, der an der Römischen Kurie wirkt, mündlich den Auftrag, dass er die Aussagen dieserart Zeugen durchsähe und sorgfältig prüfe und auch aus noch größerer Vorsicht einige andere Zeugen, die über jeden Zweifel erhaben sind, in besagter Kurie bezüglich des Vorangeschickten empfange und persönlich befrage, um uns das, was er in dieser Angelegenheit als wahr erfahre, mitzuteilen. Und in der Folge berichtete uns der genannte Johannes, Bischof von Pavia, nachdem durch ihn die genannten Zeugen befragt und die Zeugnisse und die Aussagen der anderen Zeugen, die – wie gesagt – durch den Bischof von Brandenburg befragt wurden, geprüft waren, dass alles und jedes durch diesen Herzog uns Angeführte und Gesagte wahr sei.

Daher bedachten wir aufmerksam, nachdem wir über all das Vorangeschickte umfassender informiert waren, die außerordentliche Aufrichtigkeit des Glaubens und der Frömmigkeit, die dieser Herzog uns und der Römischen Kirche gegenüber zu haben bewies, und sind von dem eifrigen Verlangen geleitet, dass die genannte Stadt mit den Kostbarkeiten der Wissenschaften geschmückt werde, damit sie Männer hervorbringe, die durch reifen Rat ausgezeichnet, mit dem Schmuck der Tugenden bekränzt und mit den Würden der verschiedenen Fakultäten gebildet, und es sei dort ein Quell und Ursprung der Wissenschaften, aus dessen Fülle alle, die von den Lehren der Wissenschaften getränkt zu werden wünschen, schöpfen können.

Indem wir dieses alles ...

Indem wir dieses alles und besonders die Eignung der genannten Stadt, die, wie wir gehört haben, zur Vermehrung der Samen gesunder Lehre und zum Hervorbringen heilsamer Keime als besser entsprechend und eingerichtet bezeichnet wird als die anderen Städte und Orte, die diesem Herzog untergeben sind, durch sorgfältige Prüfung abgewogen haben, bestätigen und billigen wir, und zwar nicht nur zum Wohl und zur Beförderung dieser Stadt, sondern auch der Bewohner und Einheimischen der umliegenden Gebiete, von väterlichen Gefühlen angetrieben und den Bitten eines solchen Herzogs in dieser Hinsicht geneigt, zu Lob des göttlichen Namens und zur Beförderung diesen Glaubens alles und jedes, was dieser Herzog in Bezug auf dieses Studium getan, unternommen und durchgeführt hat, und setzen mit apostolischer Autorität fest und ordnen auch an, dass es in dieser Stadt in Zukunft ein Studium generale gebe und dieses dort in ewigen Zeiten blühe, sowohl in der Theologie und im Kanonischen und im Bürgerlichen Recht wie auch in jeder anderen erlaubten Fakultät, und dass unser verehrungswürdiger Bruder, der jetzt und jeweils Bischof von Kammin ist, Kanzler des genannten Studium sei, und dass die dort Lesenden und Studierenden sich aller und jeder Privilegien, Freiheiten, Ehren, Befreiungen und Immunitäten, wie sie Magistern, Doktoren und Studenten zustehen, die sich an irgendwelchen anderen Generalstudien aufhalten oder dort wohnen, zugestanden sind, erfreuen und sie genießen, und dass jene, die im Laufe der Zeit in jener Fakultät, in der sie sich darum bemühten, einen erfolgreichen Abschluss erlangten, wie die Lizenz, auch andere zu lehren, und danach strebten, dass ihnen auch die Würde des Magisteriums oder des Doktorats verliehen wird, durch den Doktor oder die Doktoren, den Magister oder die Magister der Fakultät, in der die Prüfung stattfinden soll, dem jeweiligen Bischof von Kammin, und wenn die Kamminer Kirche der Wohltat eines Hirten entbehrt, dem jeweiligen stellvertretenden Leiter dieser Kirche vorgestellt werden sollen.
Dieser Bischof oder Stellvertreter soll, wenn die anderen Doktoren und Magister, die zur Zeit dort lesen, zusammengerufen sind, und diese die in dem Fach zu Promovierenden, worin sie jeweils die Würde des Magisteriums oder des Doktorats erstreben, selbst oder durch einen anderen nach Brauch oder Gewohnheit, wie sie in diesen und den anderen genannten Studien üblich sind, sich sorgfältig zu prüfen bemühen, ihnen, wenn sie dazu als genügend und geeignet erfunden werden, diese Lizenz erteilen und die Würde des Doktorats oder Magisteriums verleihen.

Jene aber, die in diesem Studium ...

Jene aber, die in diesem Studium dieser Stadt geprüft und anerkannt sein werden und die dieserart Lizenz zum Lehren und Würde, wie oben gesagt ist, erlangt haben werden, sollen fortan ohne jede andere Prüfung und Nachweis danach sowohl in dieser Stadt wie in allen anderen genannten Studienorten, wo auch immer sie eine Regenz errichten oder lehren wollen, die volle und freie Möglichkeit dazu haben.

Und nichtsdestoweniger beauftragen wir ...

Und nichtsdestoweniger beauftragen wir die genannten derzeitigen Bischöfe von Brandenburg und Kammin durch apostolisches Schreiben, dass sie oder einer von ihnen, nachdem sie sich versichert haben, dass der genannte Herzog das Studium mit tausend Dukaten jährlich außer mit den Immobilien dotiert, was wir diesen Bischöfen ans Herz legen, dieses Statut und diese Ordnung und dieses unser Schreiben, wann und wo es angemessen scheint, feierlich veröffentlichen, den Doktoren und Magistern und Studenten mit der Hilfe wirksamer Verteidigung beistehen, und nicht gestatten, dass sie oder einer von ihnen durch wen auch immer in irgendeiner Weise belästigt werden oder ihnen Beleidigungen oder Angriffe zugefügt werden. Die dieser Art Bedrängenden, Widerspruch Vortragenden und sich Auflehnenden, welchen Ranges auch immer, auch des päpstlichen, oder hervorragenden Standes oder Stellung sie seien, sind mit unserer Vollmacht durch die kirchliche Aufsicht, ohne Rücksicht auf das Appellationsrecht zu belangen, wozu auch, wenn es nötig ist, die Hilfe des weltlichen Armes angerufen werden kann. Dem stehen auch nicht (die Bestimmungen) unseres Vorgängers seligen Angedenkens Bonifaz VIII. entgegen, durch welche verhindert wird, dass jemand außerhalb seiner Stadt oder Diözese, außer in bestimmten Ausnahmefällen, nämlich wenn er mehr als eine Tagreise von seiner Diözese entfernt ist, vor Gericht geladen wird, oder dass vom genannten (Hl.) Stuhl eingesetzte Richter außerhalb der Stadt oder der Diözese, in die sie eingesetzt wurden, gegen irgendjemanden vorzugehen, oder andere, wenn sie vielleicht anderen an ihrer Stelle dies zu übergeben wagen, auch nicht bei einer Entfernung vom Generalkonzil von zwei Tagereisen und bei Personen, die über eine gewisse Zahl hinaus nicht zum Gericht geladen werden dürfen, und durch andere apostolische Konstitutionen und durch Statuten und Gewohnheiten, die durch Eid, apostolische Bestätigung oder irgendeine andere Vollmacht bekräftigte entgegenstehende Bestimmungen welcher Art auch immer, oder wenn irgendwelchen gemeinsam oder einzeln von diesem Stuhle zugestanden ist, dass sie nicht gebannt, suspendiert oder exkommuniziert oder außerhalb oder jenseits gewisser Orte nicht vor Gericht geladen werden dürfen, sofern nicht durch das apostolische Schreiben dieses Zugeständnis voll und ausdrücklich und wörtlich erwähnt ist.

Wir wollen aber und bestimmen mit apostolischer Autorität ...

Wir wollen aber und bestimmen mit apostolischer Autorität, dass jeder der beiden Bischöfe von Brandenburg und Kammin eine Sache, auch wenn sie von dem anderen begonnen worden ist, zur Durchführung bringen kann, auch wenn der, der sie begonnen hat, durch keinen legitimen Grund gehindert war, und dass vom gegenwärtigen Augenblick an ihnen und jeden von beiden in all und jedem des Genannten, betreffs Unternommenem und nicht Unternommenem, Gegenwärtigem und Zukünftigem dauernde Macht und Rechtsprechung zugeteilt sei, so dass sie in dieser Kraft und dieser Vollmacht in all und jedem des Genannten, betreffs Unternommenem und nicht Unternommenem, Gegenwärtigem und Zukünftigem sowohl für das Voranstehende vorgehen können als dass auch, wenn das Voranstehende in all und jedem vor ihnen verwirklicht ist, ihre Rechtsprechung schriftlich oder auf andere Weise verlängert weiterhin gültig ist, wobei die Konstitution über die Konservatoren und anderes, was auch immer Widersprechendes festgelegt ist, nicht hindern soll.

Kein Mensch also überhaupt darf ...

Kein Mensch also überhaupt darf dieses Schreiben unserer Bestätigung, Bekräftigung, Festlegung, Anordnung, Beauftragung, Willensbekundung und Konstitution brechen oder ihm in leichtfertigem Mutwillen zuwiderhandeln. Sollte dies aber jemand zu unternehmen wagen, soll er wissen, dass er sich den Unwillen des allmächtigen Gottes und der seligen Apostel Petrus und Paulus zuziehen wird.

Gegeben zu Rom bei St. Peter. Im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 1456, an den 4. Kalenden des Juli, im 2. Jahr unseres Pontifikats.