Immer wieder sorgen spektakuläre Justizirrtümer für öffentliche Diskussionen und werfen Fragen nach der Fehleranfälligkeit des Strafrechtssystems auf. Bekannte Fälle wie der sogenannte „Badewannenmord“, die Unterbringung von Gustl Mollath oder der „Eiskellerprozess“ haben gezeigt, welche weitreichenden Folgen Fehlurteile für Betroffene haben können. Im Strafrecht können Fehlentscheidungen existenzielle Konsequenzen nach sich ziehen – bis hin zu langjährigen Freiheitsentziehungen.
Der Vortrag beleuchtet die Ursachen von Fehlurteilen und zeigt auf, welche Rolle Wiederaufnahmeverfahren bei deren Korrektur spielen. Gleichzeitig wird deutlich, wie aufwendig die Vorbereitung entsprechender Anträge ist und welche rechtlichen sowie praktischen Hürden dabei zu überwinden sind.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf einem Projekt der Universität Greifswald: Unter fachlicher Anleitung prüfen Studierende mögliche Fehlurteile und unterstützen die Vorbereitung von Wiederaufnahmeanträgen. Der Vortrag gibt damit auch Einblicke in die Verbindung von universitärer Lehre, Forschung und gesellschaftlichem Engagement.
Zur Person
Prof. Dr. Olaf Hohmann ist Honorarprofessor an der Universität Greifswald und Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Strafrecht und Strafprozessrecht. Zuvor war er unter anderem wissenschaftlicher Mitarbeiter und Assistent an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit vielen Jahren verbindet er wissenschaftliche Expertise mit praktischer Erfahrung in der Strafverteidigung.
Weitere Informationen zur Vortragsreihe
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Verantwortlich für die Reihe
Prof. Dr. Sünne Juterczenka
Historisches Institut
Domstraße 9 A, 17489 Greifswald
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