Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit geplant

Symbolbild Studieren ©Till_Junker
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Die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit soll für alle Studierenden gelten, die zu dieser Zeit an einer staatlichen Hochschule immatrikuliert und nicht beurlaubt waren. Wer diese Regelung in Anspruch nehmen möchte, sollte bereits jetzt einen entsprechenden Antrag an das zuständige BAföG-Amt stellen.
„Ich bin sehr dankbar, dass sich das Land hier dem Vorbild anderer Bundesländer angeschlossen und eine der Coronasituation angemessene Entscheidung getroffen hat. Trotz all unserer Bemühungen um möglichst gute Studienbedingungen konnten und können wir erhebliche Einschränkungen nicht verhindern“, so Prof. Johanna Weber, Rektorin der Universität Greifswald.
Diejenigen Studierenden, die ihre Ausbildung in Folge der Corona-Pandemie nicht beenden konnten bzw. beendet haben, können ab sofort einen Wiederholungsantrag stellen, da sich durch die Anpassung der Regelstudienzeit auch die Förderungshöchstdauer nach § 15a Abs. 1 BAföG um ein Semester verlängert. Eine zeitaufwendige Einzelfallprüfung der Förderung über die Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG wird somit vermieden.
Für einen rechtzeitigen Förderungsbeginn und zur Vermeidung von finanziellen Engpässen ist es jedoch wichtig, dass die Wiederholungsanträge rechtzeitig vor Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums gestellt werden, spätestens jedoch im Folgemonat nach Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums. Spätester Zeitpunkt für die Antragstellung, um eine lückenlose Förderung zu erhalten, ist an der Universität Greifswald der Monat Oktober.
Über die Wiederholungsanträge kann erst mit Inkrafttreten des Landeshochschulgesetzes entschieden werden. Dieses befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und wird voraussichtlich im November in Kraft treten. Die rechtzeitige Antragstellung stellt jedoch sicher, dass Ausbildungsförderung zumindest rückwirkend zum Beginn des kommenden Semesters geleistet werden kann.
Studierende der Universität Greifswald können ihren Antrag im Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerkes Greifswald stellen. Die aktuellen Antragsformulare sind hinterlegt unter www.bafög.de.

Ansprechpartner*innen im Studierendenwerk Greifswald
Amt für Ausbildungsförderung
Am Schießwall 1 – 4, 17489 Greifswald
Telefon 03834 86 1740
Telefax 03834 86 1755
bafoegstw-greifswaldde

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