W1-Juniorprofessur für „Nationales und internationales Öffentliches Recht“ mit Tenure Track auf W3

| Professuren | Frist:


An der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald ist zum 1. Oktober 2026 eine 

W1-Juniorprofessur für „Nationales und internationales Öffentliches Recht“ 
mit Tenure Track auf W 3

zu besetzen. Zu den Aufgaben gehört die Vertretung des deutschen öffentlichen Rechts sowie des Völkerrechts oder/und der Rechtsvergleichung sowie die Mitwirkung am universitären Forschungsschwerpunkt „Ostseeraum“. Erwartet wird dabei auch die Beteiligung an der Schwerpunktausbildung der Fakultät. 

Die Bereitschaft zur Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung sowie zur Einwerbung von Drittmitteln ist wünschenswert. Die Universität Greifswald fördert und erwartet familienfreundliches Führungsverhalten. Vorausgesetzt werden über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Ergebnisse in Examen und Promotion. 

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 62 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern: abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung sowie die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in oder wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungszeiten zusammen nicht mehr als neun Jahre betragen haben. 

Gemäß § 62 Abs. 2 LHG M-V werden Juniorprofessor*innen für die Dauer von drei Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit ernannt. Das Beschäftigungsverhältnis wird im Falle der Bewährung nach dem dritten Jahr um weitere drei Jahre verlängert. 

Die Stelle ist mit einem Tenure Track (W3) versehen. Eine spätere Berufung auf die W3-Professur auf Lebenszeit setzt voraus, dass die Berufungsfähigkeit auf diese Professur im Rahmen eines entsprechenden Berufungsverfahrens (Tenure-Evaluation) festgestellt wird (§ 62a Abs. 1 LHG M-V). 

Die Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Die Universität will eine Erhöhung des Frauenanteils dort erreichen, wo Frauen unterrepräsentiert sind. Deshalb sind Bewerbungen von Frauen besonders willkommen und werden bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. 

Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerbungskosten werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen. 

Nähere Auskünfte erteilt Prof. Dr. Sabine Schlacke, Tel. (03834) 420 2100. 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, aus dem der wissenschaftliche Werdegang hervorgeht, Verzeichnis von Schriften und Lehrveranstaltungen, akademische Zeugnisse, Nachweis von Lehrerfahrung) sind ausschließlich per E-Mail als ein pdf-Dokument bis zum 22.08.2025 zu richten an: 

Universität Greifswald
Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät
Ernst-Lohmeyer-Platz 1
17489 Greifswald

rsw-deka@uni-greifswald.de

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz unter www.uni-greifswald.de/stellen

 

 


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