Das Institut für Kirchenmusik und Musikwissenschaft der Philosophischen Fakultät der Universität Greifswald zeichnet sich durch ein enges Zusammenspiel von künstlerischen und wissenschaftlichen Disziplinen aus, welches in Forschung und Lehre die Umsetzung hochschulweit einmaliger Projektideen möglich macht. Das Institut gestaltet zudem Akademische Orgelstunden, Universitätsgottesdienste sowie neben der jährlichen Greifswalder Bachwoche weitere Konzertreihen, mit denen es unmittelbar in die Greifswalder Musikkultur hineinstrahlt und damit einen Mehrwert für Stadt und Region bedeutet.
Am Institut für Kirchenmusik und Musikwissenschaft ist zum 1. April 2026, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, die
W2-Professur für Kirchenmusik mit Schwerpunkt Orgel
zu besetzen. Gesucht wird eine renommierte Persönlichkeit mit einem ausgeprägten künstlerischen Profil, u. a. nachzuweisen durch Vorlage von Konzertprogrammen und weiteren Referenzen wie z. B. Konzertkritiken, die das Fach Kirchenmusik in seiner ganzen Breite vertreten kann. Das Fach Orgel mit Literaturspiel und Improvisation bildet zudem den besonderen Schwerpunkt der Professur.
In der Lehre ist die Professur maßgeblich eingebunden in die Studiengänge Kirchenmusik, Musik und Musikwissenschaft sowie in die künstlerischen Aufbaustudiengänge Orgel und Orgelimprovisation. Zum Aufgabenprofil der Professur zählen der künstlerische Unterricht in den Fächern Orgelliteraturspiel und Orgelimprovisation und die Vermittlung der Orgelmusik in ihrer stilistischen Vielfalt, die aktive Mitwirkung bei Prüfungen sowie bei der Weiterentwicklung der Studiengänge bzw. Lehrkonzepte.
Darüber hinaus wird die engagierte Zusammenarbeit mit dem Team der Lehrenden der einzelnen Fachbereiche, die künstlerische Mitgestaltung universitärer Veranstaltungen sowie die Bereitschaft zu interdisziplinärer Kooperation erwartet – gleiches gilt für das Engagement im Bereich der Forschungsschwerpunkte der Philosophischen Fakultät. Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung sowie bei der Einwerbung von Drittmitteln sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität fördert und erwartet familienfreundliches Führungsverhalten.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 LHG M-V: Abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit sowie darüber hinaus zusätzliche künstlerische Leistungen. Erwartet wird in diesem Zusammenhang ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Studium der Kirchenmusik, eine umfangreiche künstlerische Tätigkeit im internationalen Konzertbereich sowie eine mehrjährige künstlerisch-pädagogische Tätigkeit im Hochschulbereich. Erwünscht sind ein Abschluss im Solo-Fach Orgel und ein weiterer Schwerpunkt in Liturgik und/oder Hymnologie und/oder Musikwissenschaft.
Gemäß § 61 LHG-M-V wird die Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder, wenn sich der*die Bewerber*in nicht auf Dauer zur Verfügung stellt, im Beamtenverhältnis auf Zeit oder entsprechend im Angestelltenverhältnis besetzt. In ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kann in der Regel erstmalig nur berufen werden, wer zum Zeitpunkt der Ernennung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Darüber hinaus bedarf die Anstellung hinsichtlich Lehre und Bekenntnis der*des Anzustellenden der Zustimmung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (entsprechend Art. 4 Abs. 2 des Vertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche vom 20. Januar 1994 [Güstrower Vertrag]). Die Mitgliedschaft in der evangelisch-lutherischen Kirche oder einer Kirche, die mit den lutherischen Kirchen in Kirchengemeinschaft steht, ist daher Voraussetzung für die Besetzung der Professur.
Diese Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Die Universität will eine Erhöhung des Frauenanteils dort erreichen, wo Frauen unterrepräsentiert sind. Deshalb sind Bewerbungen von Frauen besonders willkommen und werden bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungskosten werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen.
Nähere Auskünfte erteilt der geschäftsführende Direktor des Instituts für Kirchenmusik und Musikwissenschaft Prof. Frank Dittmer, Tel.: 03834 420 3520, frank.dittmer@uni-greifswald.de.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, aus dem der künstlerische/wissenschaftliche Werdegang hervorgeht, Schriften- und Lehrveranstaltungsverzeichnis, Kopien akademischer Zeugnisse, Nachweis der pädagogischen Eignung, Übersicht über durchgeführte und geplante Forschungsprojekte sowie Drittmitteleinwerbung) sind in elektronischer Form (eine PDF-Datei) bis zum 28.09.2025 zu richten an:
Universität Greifswald
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Ernst-Lohmeyer-Platz 3
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 420 3001, Fax: +49 (0)3834 420 3002
berufung-phf@uni-greifswald.de
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz unter www.uni-greifswald.de/stellen/professuren.