Hinweise zur Unfallmeldung sowie Hinweise zur Meldung von Unfällen mit Schadensersatzforderungen gegenüber Dritten (auch bei Unfällen außerhalb der Dienstzeit)
Hier finden Sie unterteilt nach Zuordnung für Studierende, Tarifbeschäftigte und Beamt*innen sowie Unfällen mit Schadensersatzforderungen gegenüber Dritten alle Hinweise und erforderlichen Anzeigeformulare.
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sehr geehrte Studentinnen und Studenten,
jeder Unfall mit körperlichen Verletzungen oder Todesfolge ist tragisch. Die Betroffenen sind in solchen Fällen ganz besonders auf rasche und unbürokratische Hilfe angewiesen. Die Universität Greifswald bemüht sich, in diesen Fällen schnell und optimal zu helfen.
Um schnell Leistungsansprüche durch den gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Land, die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern, regulieren zu können, ist es notwendig, Unfälle zu melden. Die Unfallkasse M-V prüft die Unfallanzeige und entscheidet darüber, ob ein angezeigter Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird. Betroffene erhalten die Bestätigung der Anerkennung des Arbeitsunfalls von der Unfallkasse zugesandt.
Bei Studierenden und unseren tarifbeschäftigten Mitarbeitern liegt ein vergleichbares Prozedere zugrunde. Alle Anzeigeformulare finden Sie hier:
Sehr geehrte Beamtinnen und Beamte,
gleichermaßen gilt auch bei Ihnen, dass Unfälle, bei den Sie verletzt wurden, tragisch sind. Auch hier bemüht sich die Universität Greifswald so schnell es geht zu helfen. Allerdings müssen Unfälle von Beamtinnen und Beamten an das Bildungsministerium M-V und das Finanzministerium M-V gesendet werden. Zudem prüft das Finanzministerium M-V ob bei Unfällen, die Ihnen widerfahren, ob ein Drittverschulden vorliegt. Alle Unfallanzeigeformulare, Formulare zur Kostenrückerstattung sowie Verwaltungsvorschrift – Richtlinie zur Anzeige und Verfolgung von auf das Land M-V übergegangenen Schadensersatzansprüchen finden Sie hier:
Meldung von Unfällen mit Beteiligung Dritter
Es hat sich gezeigt, dass vielfach nicht bekannt ist, dass Unfälle und Schadensfälle mit möglicher Beteiligung Dritter – auch Privatunfälle – unverzüglich zu melden sind. Dies betrifft sowohl die Bediensteten selbst als auch ihre beihilfeberechtigten Angehörigen. Deshalb hat die Landesregierung ein Rundschreiben erlassen, in welchem Hinweise zur Unfallmeldung gegeben werden, wenn bei einem Unfall ein Dritter schuldhaft oder möglicherweise mitschuldig ist. Welche Unfälle und wen das betrifft sowie wohin und in welcher Form solche Unfälle zu melden sind, finden Sie hier:
Fragen zur Unfallmeldung können Sie an die Stabsstelle Arbeitssicherheit oder an die Mitarbeiter des Referates Personal richten.