Hinweise zu Fragen bei Unfallmeldungen von Studierenden

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sehr geehrte Studentinnen und Studenten,

jeder Unfall mit körperlichen Verletzungen oder Todesfolge ist tragisch. Die Betroffenen sind in solchen Fällen ganz besonders auf rasche und unbürokratische Hilfe angewiesen. Die Universität Greifswald bemüht sich auch in den Fällen, in denen Studierende einen Unfall hatten, optimal zu helfen.

Um schnell Leistungsansprüche durch den gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Land, die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern, regulieren zu können, ist es notwendig, Unfälle zu melden.

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal wichtige Informationen und Hinweise an Sie weitergeben und darum bitten, diese in geeigneter Form an die Studierenden unserer Universität weiterzuleiten.

 

Wer hat die Unfallanzeige zu erstatten?

Für die Studierenden der Universität Greifswald sind das die Leiter der betreffenden Institute und Einrichtungen unserer Universität. Zuvor ist dafür erforderlich, dass der/die betreffende Studierende den Unfall bei dem jeweiligen Leiter anzeigt. Häufig können nur die Betroffenen selbst die auf der Unfallanzeige anzugebenden Daten und Fakten liefern.

 

Welche Unfälle müssen gemeldet werden?

Es sind alle Unfälle zu melden, bei denen ärztliche Hilfeleistung und Behandlung in Anspruch genommen werden müssen. Das sind konkret:

1. Unfälle im Zusammenhang mit dem Besuch der Studieneinrichtung (klassischer Arbeitsunfall).

2. Unfälle beim Hochschulsport (Sportunfall).

3. Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Einrichtung, wobei der direkte Weg von der Studieneinrichtung zum Heimatwohnort und umgekehrt eingeschlossen ist (Wegeunfall).

 

Welche Formulare müssen ausgefüllt werden?

Eine Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn durch eine mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängende Tätigkeit oder durch einen Wegeunfall Versicherte getötet oder so verletzt wurden, dass sie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen müssen.

Bei Wegeunfällen oder bei Unfällen, die sich im Zusammenhang mit oder beim Hochschulsport ereignen, müssen zusätzliche Fragebögen ausgefüllt und von der betreffenden Einrichtung abgestempelt und unterschrieben werden. Es handelt sich um den Wegeunfallfragebogen für Studierende.

Der Fragebogen Hochschulsport wird in der Regel, nachdem der Unfall bei der Unfallkasse M-V gemeldet wurde, von dieser an die Betroffenen gesendet. Nach dem Ausfüllen muss der Fragebogen beim Übungsleiter des Sportkurses abgegeben werden.

Wie und in welcher Frist ist die Unfallanzeige zu erstatten?

Die Unfallanzeige ist innerhalb von drei Tagen von der jeweiligen Einrichtung, nachdem diese Kenntnis von einem studentischen Unfall erhalten hat, gegenüber der Unfallkasse M-V zu erstatten. Innerhalb der Universität Greifswald ist es so geregelt, dass zunächst die von der betreffenden Einrichtung erstellte Unfallanzeige dem Büro des Sicherheitsingenieurs zugeleitet wird. Sie wird dort geprüft und registriert. Auch die Unternehmensnummer (Mitgliedsnummer) sowie der Träger der Einrichtung werden auf Unfallanzeige vermerkt. Anschließend werden die Unterlagen zeitnah an die Unfallkasse M-V weitergeleitet.

 

Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung!

 

 

Ralf Kolbe

Sicherheitsingenieur