Selbstbestimmungsgesetz

Der DGTI Ausweis bleibt!

Aktuell:

Den dgti- Ausweis gibt es seit 2016 und er ist ein Ergänzungsausweis für Trans-Personen. Er war ursprünglich eine Möglichkeit für Betroffene sich auch ohne viel Bürokratie auszuweisen. An vielen offiziellen Orten wird er als nahezu vollwertiges Ausweis- Dokument anerkannt, auch an der Universität Greifswald.
Hier wurde 2023 die Möglichkeit unter hohem verwaltungstechnischen Aufwand geschaffen den gewählten Namen für interne Prozesse zu nutzen.
Heute gibt es das Selbstbestimmungsgesetz, welches es Trans- Personen ermöglicht Bürokratie- ärmer den Geschlechtseintrag zu ändern. Dies bedeutete für viele Standorte die Aberkennung des dgti- Ausweises. Nicht aber für die Universität Greifswald!

Die Änderungen sind mit hohem Aufwand verbunden und fehleranfällig, deswegen benötigt die Verwaltung studentische Testpersonen. (Wenn Sie sich das vorstellen können, melden Sie sich unter asta_soziales@uni-greifswald.de)

 

Selbstbestimmungsgesetz SBGG

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist beschlossen!

Nach über 40 Jahren wird das Transsexuellengesetz nun durch das Selbstbestimmungsgesetz abgelöst. Das Selbstbestimmungsgesetz markiert einen bedeutsamen Fortschritt für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen in Deutschland. Es erleichtert den Betroffenen die Änderung ihres Geschlechtseintrags im Personenstandsregister sowie ihrer Vornamen, indem es eine Erklärung gegenüber dem Standesamt als ausreichend ansieht. 

Die früher erforderliche gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung sowie die Einholung zweier Sachverständigengutachten entfällt. 

Das Selbstbestimmungsgesetz gewährleistet den grundlegenden Schutz des Rechts auf geschlechtliche Selbstbestimmung der Betroffenen gemäß den Bestimmungen des Grundgesetzes, das auch das Recht auf Achtung der geschlechtlichen Identität schützt, selbst wenn diese vom Geschlechtseintrag abweicht. 

Viele Betroffene empfanden die Vorgaben des bisher geltenden Transsexuellengesetzes als demütigend, insbesondere die Erfordernis, sich vor der Geschlechtsänderung einer Begutachtung zu unterziehen. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht wesentliche Teile des Transsexuellengesetzes als verfassungswidrig erklärt, was eine dringende Reform notwendig machte.


An wen kann ich mich mit meinen Fragen wenden?

Studierendensekretariat:                                                    Personalreferat:

Kerstin Rose                                                                          Eva Hälke-Plath

03834 420-1291                                                                      03834 420-1139

 kerstin.roseuni-greifswaldde                                         eva.hpuni-greifswaldde

 

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte:                                                                         

Jenny Linek                                                                       

 gleichstellungsbeauftragteuni-greifswaldde                                                                        

03834 420-1108