Auch wenn in Zukunft mit einer steigenden Zahl Pflegebedürftiger zu rechnen ist, kommt ein Pflegefall oft doch plötzlich und überraschend. Dann ist eine schnelle und umfassende Unterstützung gefragt, von einer kurzfristigen gesundheitlichen Versorgung, Klärung der rechtlichen und lebenspraktischen Fragen bis zum Austausch in der Interessengemeinschaft.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Ansprechpartnern an der Universität sowie zu außeruniversitären Beratungsmöglichkeiten und rechtlichen Aspekten der Pflege. Weiterführende Links runden die Seite ab.


Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen

Beschäftigten mit pflegebedürftigen Angehörigen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

In einer akut aufgetretenen Pflegesituation haben Beschäftigte die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstagen der Arbeit fernzubleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. In dieser Zeit besteht der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung.

Pflegezeit

Für die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung können Beschäftigte vollständig oder teilweise bis zu sechs Monaten Monaten freigestellt werden. Die Pflegezeit kann auch für die Begleitung in der letzten Lebensphase (bis zu drei Monaten) beantragt werden.

Familienpflegezeit

Beschäftigte können sich bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden für bis zu 24 Monaten von der Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts. Die Pflegezeit und die Familienpflegezeit können bei Betreuung minderjähriger, pflegebedürftiger naher Angehöriger in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung beantragt werden.

Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz finden bei Beamtinnen und Beamten keine Anwendung!

Nähere Informationen erteilt das Referat Personal.


Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen

Für Studierende besteht die Möglichkeit sich wegen der Pflege eines erkrankten oder sonst hilfsbedürftigen nahen Angehörigen über das Studierendensekretariat beurlauben zu lassen, die Regelstudienzeit zu verlängern oder eine bevorzugte Einschreibung in Anspruch zu nehmen.

Beurlaubung für Studierende

Studierende können auf Antrag beim Studierendensekretariat für die Pflege eines erkrankten oder hilfsbedürftigen Angehörigen vom Studium befreit werden, wenn die Pflegebedürftigkeit mehr als die Hälfte der Vorlesungszeit andauert. Dem Antrag muss eine ärztliche Bescheinigung beigefügt werden. Die Beurlaubung erfolgt grundsätzlich nur für das laufende oder das kommende Semester, nicht aber für die Vergangenheit. Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester angerechnet.

Regelstudienzeitverlängerung

Studierende können bei der Pflege eines erkrankten oder sonst hilfsbedürftigen nahen Angehörigen, wenn die Zeit der Pflege ein ordnungsgemäßes Studium unmöglich macht beim Zentralen Prüfungsamt eine Verlängerung der Regelstudienzeit beantragen. Die Unmöglichkeit eines ordnungsgemäßen Studiums wird insbesondere angenommen, wenn aufgrund der Pflege mehr als ein Viertel der im Semester regelmäßig vorgesehenen Veranstaltungen nicht besucht werden kann.

Bevorzugte Einschreibung von Studierenden mit Pflegeverantwortung

Studierende mit Kind oder pflegebedürftigen Angehörigen können sich bei Lehrveranstaltungen mit mehreren Auswahlterminen vorab für die Lehrveranstaltungen anmelden, die am besten zu ihrem Alltag passen. 

Bisher ist eine bevorzugte Anmeldung nur in den Studiengängen Humanmedizin und Rechtswissenschaften möglich. Eine Ausdehnung auf alle anderen Fachbereiche ist jedoch in Vorbereitung.
Die bevorzugte Einschreibung erfolgt im Dekanat der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät beziehungsweise der Medizinischen Fakultät.


Anlaufstellen in Greifswald und Umgebung

Pflegende Angehörige können sich Hilfe und Unterstützung bei folgenden Anlaufstellen holen:

Hilfsangebote der Stadt Greifswald

www.greifswald.de

Hilfe und weiteführende Informationen für Menschen mit Handicap

Pflegestützpunkt in Greifswald

www.pflegestuetzpunktemv.de

Beratungsangebot der Kranken- und Pflegekassen; Mitarbeiter des Pflegestützpunktes suchen Menschen, für die eine Fahrt zur Beratung beschwerlich oder unmöglich ist, auch zuhause auf.

Behindertenforum Greifswald e.V.

www.behindertenforum-greifswald.de

Hilfe zur Selbsthilfe und beim Aufbau von Selbsthilfegruppen; soziale Betreuung und Konsultationen zu rechts- und lebenspraktischen Fragen für Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige und Freunde

Caritas Greifswald

www.caritas-vorpommern.de

Allgemeine soziale Beratung; Familienberatung

Mehrgenerationenhaus/Bürgerhafen Greifswald

www.buergerhafen.de

  • bürgerschaftliches Engagement in Greifswald und Umgebung sowie deren Weiterbildung und Anleitung.
  • Vermittlung von Unterstützung und Beratung für Menschen, die Assistenz zum Erhalt ihrer Kompetenz benötigen und wünschen
  • aktuelle und gesellschaftspolitische Diskussionen und Aktivitäten.
  • Gestaltung einer Gemeinschaft in geistiger und geistlicher Offenheit.
Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern e.V.

www.vs-nordost.de

Mobiler Beratungsdienst; Kinder- und Jugendhilfe; Seniorenbetreuung und Sozialhilfe


Weitere Informationen zum Thema Pflege

Informationsangebote des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Wege zur Pflege
Wegweiser Demenz
Serviceportal Zuhause im Alter
Informationen zur neuen Familienpflegezeit