Der fakultative Besuch von Sprachkursen ist gebührenpflichtig

Wenn die für den einzelnen Studierenden geltende Studien- und Prüfungsordnung keine Sprachkurse vorsieht, sind Gebühren laut Gebührenordnung der Universität zu entrichten. Dafür wird nach Beginn der Vorlesungszeit ein Gebührenbescheid ausgestellt. Mitarbeiter und Externe dürfen auf Vollkostenbasis an den Sprachkursen teilnehmen.

Gebühren für Studierende

Semesterkurs mit 2 SWS 22,00 €
Semesterkurs mit 4 SWS 40,00 €
Sprachintensivkurs mit 60 h 45,00 €
Zeugnis-/Zetrifikatsprüfung im Anschluss an Kursbesuch 15,00 €
Sprachtest ohne Kursbesuch 25,00 €

Universitätsgebührenordnung (vgl. Anlage I 2)